Hallo,
ich habe eine Frage zu folgender Rechtslage:
Es wurde ein Antrag zum Baumfällen gestellt, der auch genehmigt wurde.
Der Baum wurde gefällt. 2 Jahre später stellt sich heraus, dass der Baum knapp auf öffentlichem Grund und nicht dem privatem Grund stand.
Können hier dem Antragsteller Probleme entstehen, wenn die Stadt das erfährt?
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank
Annabell
Baumfällen mit falscher Ortsangabe
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Re: Baumfällen mit falscher Ortsangabe
Annabell hat geschrieben:Hallo,
ich habe eine Frage zu folgender Rechtslage:
Es wurde ein Antrag zum Baumfällen gestellt, der auch genehmigt wurde.
Der Baum wurde gefällt. 2 Jahre später stellt sich heraus, dass der Baum knapp auf öffentlichem Grund und nicht dem privatem Grund stand.
Können hier dem Antragsteller Probleme entstehen, wenn die Stadt das erfährt?
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank
Annabell
Da der Eigentümer die Genehmigung nicht erteilt hat, ist der unrechtmäßige Baumfäller dem Grunde nach zum Schadenersatz verpflichtet.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Baumfällen mit falscher Ortsangabe
Das hängt zunächst davon ab, welche Genehmigung Sie hier meinen.Annabell hat geschrieben:Hallo,
ich habe eine Frage zu folgender Rechtslage:
Es wurde ein Antrag zum Baumfällen gestellt, der auch genehmigt wurde.
Der Baum wurde gefällt. 2 Jahre später stellt sich heraus, dass der Baum knapp auf öffentlichem Grund und nicht dem privatem Grund stand.
Können hier dem Antragsteller Probleme entstehen, wenn die Stadt das erfährt?
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank
Annabell
Falls Sie mit "Genehmigung" eigentlich eine Befreiung von einer kommunalen Baumschutzverordnung meinen, dann wären Sie wohl zu Schadensersatz verpflichtet. Kommunale Baumschutzverordnungen und diesbezügliche Befreiungen gehören dem öffentlichen Recht an. Eine private Fällerlaubnis des Eigentümers ist damit nicht verbunden. Bei entsprechenden Anträgen wird daher in aller Regel auch keine Eigentümerzustimmung eingeholt, gefordert oder geprüft; dies wäre alleine Sache des Antragstellers. Damit haben Sie also das Eigentum der Kommune geschädigt, was nach den Vorschriften des BGB wohl grundsätzlich zu einem Anspruch auf Schadensersatz führen dürfte.
Falls Sie aber tatsächlich mit "Genehmigung" die private Zustimmung des Baumeigentümers (hier vermutlich Stadt?) meinen, dürfte kein Schadensersatz zu zahlen sein. Sie hatten schließlich die Erlaubnis des Eigentümers. Falls das Grundstück nicht der Kommune, sondern einer anderen öffentlichen Körperschaft gehört (Bund, Land o.ä.), fällt diese Variante ohnehin aus.
@mods:
Baumfällungen sind nicht dem Baurecht zuzuordnen.
Kommunale Baumschutzverordnung gehören dem Umweltrecht an, sodass der Thread entsprechend verschoben werden sollte.
Re: Baumfällen mit falscher Ortsangabe
Danke für den Hinweis. Hilfreich wäre es, wenn sie diese Dinge hier melden, da wir Moderatoren nicht grundsätzlich jeden Beitrag lesen.Azik hat geschrieben:@mods:Baumfällungen sind nicht dem Baurecht zuzuordnen.Kommunale Baumschutzverordnung gehören dem Umweltrecht an, sodass der Thread entsprechend verschoben werden sollte.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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