totes Tier gesetzeskonform "entsorgen"

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datenrettung
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totes Tier gesetzeskonform "entsorgen"

Beitrag von datenrettung »

ist das Umwelt"verschmutzung" oder Gefaehrdung fuer die oeffentliche Gesundheit...??

Annahme: Man will ein totes Tier entsorgen, z.B. den eigenen Hund, und beabsichtigt dieses Tier im Garten zu begraben...(warum auch immer)

Fragen:

1. ist das allg. erlaubt?
2. falls 1. mit ja beantwortet wird, muss man irgendwelche Auflagen erfuellen? Bestimmte Tiefe der Kadavereinbringung - z.B. mind. 1m tief, muss ein Behaeltnis verwendet werden, z.B. eine Plastiktuete, einen kleinen Sarg aus Holz...
3. Falls allg. NICHT erlaubt, dann ab in den naechsten Abfallcontainer fuer allg. Hausmuell?
4. gibt es ueberhaupt eine gesetzliche Regelung dafuer?
Zuletzt geändert von datenrettung am 19.04.13, 12:07, insgesamt 1-mal geändert.
schneckenkorn
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Re: totes Tier gesetzeskonform "entsorgen"

Beitrag von schneckenkorn »

Soweit ich weis ist es Sache der Stadt oder des Bundeslandes ob man darf oder nicht. ( sicher weis ich es aber gerade nicht )


In die Mülltonne kommt es aber auf keinen Fall. Dafür gibt es die Tierkörperbeseitigungsstelle.

Diese haben Verträge mit den jeweiligen Städten / Kreisen. DA muss man sich informieren wer in der Stadt / im Kreis Zuständig ist.
khmlev
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Re: totes Tier gesetzeskonform "entsorgen"

Beitrag von khmlev »

Nach § 27 (3) der Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes dürfen einzelne Körper von Haustieren auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben werden. Die Tierkörper dürfen nur so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sind.
Gruß
khmlev
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schneckenkorn
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Re: totes Tier gesetzeskonform "entsorgen"

Beitrag von schneckenkorn »

und da gibts noch einen Abstand von imho 2 m zu Gebäuden.

Die Mülltonne ist aber immer falsch
datenrettung
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Re: totes Tier gesetzeskonform "entsorgen"

Beitrag von datenrettung »

"...der Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes..."

danke, auf solch ein woerterungetuem muss man erst einmal kommen, dann haette ich es vielleicht selbst gefunden. ;-)

"fall" geloest. werd's der nachbarin mitteilen, 1. das sie ihren koeter im eigenen garten verbuddeln darf und 2. welche "umwelt"auflagen zu beruecksichtigen sind.
Lucy367
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Re: totes Tier gesetzeskonform "entsorgen"

Beitrag von Lucy367 »

Falls aber zum Beispiel kein Garten vorhanden ist, kämen auch die städtisch Tierfriedhöfe in Frage ;) Die sind meistens eine bessere alternative als tatsächlich ein Kadaver-Beseitigungsunternehmen.
>>Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muss man die Rechte studiert haben<<
Georg Christoph Lichtenberg
Roni
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Re: totes Tier gesetzeskonform "entsorgen"

Beitrag von Roni »

Lucy367 hat geschrieben:Falls aber zum Beispiel kein Garten vorhanden ist, kämen auch die städtisch Tierfriedhöfe in Frage ;) Die sind meistens eine bessere alternative als tatsächlich ein Kadaver-Beseitigungsunternehmen.
man kann das Tier auch einäschern lassen, die Urne kann man hinterher bekommen.
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