kein Abfallbeaufteragter im Betrieb - Organisation?

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schokohasi
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kein Abfallbeaufteragter im Betrieb - Organisation?

Beitrag von schokohasi »

Hallo!

Angenommen, man benötigt für einen Betrieb nach KrWG keinen Abfallbeauftragten.
Will/soll aber nun trotzdem ein Abfallsammelsystem entwerfen.

Auf was muss man achten bzw. gibt es eine Übersicht der Gesetzte und Vorschriften, Regeln, an die man sich zu halten hat? - Also nicht allgemein zu Abfall und Kreislaufwirtschaft (Stichwort KrWG und BImschG), sondern speziell zur innerbetrieblichen Organisation des Abfallsammelsystems?

Und vor allem: Welche Personen dürfen bzw. sollen das Sammelsystem koordinieren? Die jeweiligen Abteilungsleiter, die Geschäftsleitung, der Inhaber?
Ist die Organisation dann einfach dezentral innerbetrieblich zu regeln, wer für welche Sammlungen und Entsorgungen zuständig ist? (in den jew. Arbeitsverträge der Abteilungsleiter und Angestellten)?

Ich finde jede Menge Informationen zum Betriebsbeauftragten für Abfall, aber keine Infos für den Fall, dass ein Betrieb keinen hat.

So wie es aussieht, ist es auf jeden Fall von Vorteil, einen Beauftragten zu haben, um innerbetriebliche Koordination und Ansprechpartner zu haben - gibt es überhaupt Vorteile KEINEN zu haben? Bzw. Nachteile, einen zu haben?