Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: Für einen Einzelbaum ist ein Antrag auf Naturdenkmal gestellt beim zuständigen Landratsamt.
Dieses wurde per Einschreiben vom Antragsteller verschickt.
Darf der Baum z. B. bei Bauarbeiten gefällt werden während der Antrag bei der zuständigen Stelle vorliegt. Beziehungsweise wenn bereits eine Fällgenehmigung erteilt wurde muß diese dann aufgeschoben werden bis über den Antrag entschieden wurde?
Wie ist die Rechtslage?
Gruß
Naturdenkmal
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