Hallo,
soweit mir bekannt ist wird das verschenken von asbesthaltigen Eternitplatten als illegale Müllentsorgung geahndet.
Doch wie verhält es sich, wenn zur Asbesthaltigkeit (bzw. dem jahr des Verbaus) keine Informationen vorliegen und z.B. die Eternitplatten noch so gut aussehen, dass sie durchaus auch neuern Produktionsjahres sein können?
Genügt es nicht in der Kleinanzeige darauf hinzuweisen, dass es dem Beschenkten obliegt, die Platten auf ihren Asbestgehalt untersuchen zu lassen und im Falle des Falles zu entsorgen?
Wie ist die Rechtslage?
Danke
Eternitplatten mit unklarem Asbestgehalt verschenken?
Moderator: FDR-Team
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Re: Eternitplatten mit unklarem Asbestgehalt verschenken?
Wenn einem keine Information über das Produktionsjahr vorliegt, dann ist man verpflichtet dies überprüfen zu lassen. Als Besitzer der solche Platten in den Wirtschaftskreislauf bringen will, macht sich strafbar.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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