Grundstück von Baum-/Strauchbestand befreien...

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Azik
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Re: Grundstück von Baum-/Strauchbestand befreien...

Beitrag von Azik »

fragenfueralle hat geschrieben:
Azik hat geschrieben:Sie scheinen zu glauben, Behörden wären verpflichtet, jede Rechtsunsicherheit von Bürgern verbindlich zu klären.
Dies ist falsch. Auf dieser Grundlage ist die ganze Anspruchshaltung, die hier im Thread zum Ausdruck kommt schlicht verfehlt.
Sie sind sich sicher, dass Sie richtig liegen?

Und was hat der Fragesteller mit seinem Mailverkehr mit der Behörde Ihrer Meinung nach bezweckt? Einen Online-Plausch mit Kaffee und Kuchen? Und was raten Sie denn jetzt dem Fragesteller am Ende, der ja Ihrer Auffassung nach alles falsch gemacht hat und die Behörde/n ihn auch Ihrer Auffassung nach "z.B. in einem Anfall von Naivität oder Sorglosigkeit - nicht erkannt hat, worauf das ganze letztendlich hinausläuft...", falsch informiert hat/haben? Die 25.000 Schleifen klaglos löhnen?

Welche Amtspflicht hatte/n denn die im Mailverkehr angesprochene/n Behörde/n? Wurde hier eine amtliche Auskunft erteilt oder ein Ratschlag erteilt?
Ich sehe nicht, dass hier hinreichend sorgfältig gehandelt wurde und ordnungsgemäße Auskünfte erteilt wurden (insofern die Forderung nach einer Ausgleichszahlung berechtigt ist). Auch sehe ich nicht, dass die Behörde(n) ihren Ermessensspielraum pflichtgemäß ausgeübt hat/haben, sondern bestenfalls falsch.

Dem Fragesteller ist aus meiner Sicht dringend anzuraten, sich jetzt (und nicht etwa schon bevor man es wagt, eine Behörde um eine ordnungsgemäße Auskunft zu bitten) anwaltlich beraten zu lassen, ob hier nicht die Grenzen der Amtspflicht überschritten wurden. Der "Anfall von Naivität oder Sorglosigkeit" des Behördenmitarbeiters, den Sie hier so lapidar ins Spiel bringen, dürfte fahrlässig gewesen sein.
Nachdem ich weder den Wortlaut der Anfragen, noch der Antworten kenne, kann ich zu möglichen Amtspflichtverletzungen nichts sagen.
Sich in der vorliegenden Lage und bei der erheblichen Kompensationsforderung seitens der Behörde anwaltlich beraten zu lassen, halte ich jedoch auch für vernünftig.
datenrettung
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Re: Grundstück von Baum-/Strauchbestand befreien...

Beitrag von datenrettung »

Interessante Diskussionen, die viel Platz zur Interpretationen lassen..seis drum. Hier noch eine kleine Ergänzung, die ggfs zur "Entlastung" des Grundstückeigentümers beiträgt.

Die Landesbehörde, die die eigene Zuständigkeit verneint hat, hat den Fragesteller (Grundstückeigentümer) darauf aufmerksam gemacht, dass man seine Anfrage inkl. der Antwort der Landesbehörde an die ZUSTÄNDIGE Stadtverwaltung übersenden wird.

Die zuständige Stadtverwaltung hat sich (mehrfach!) als oberste Instanz erklärt und somit muss der Grundstückeigentümer NIEMANDEN sonst fragen, so die Stadtverwaltung! Dies wurde von der Landesbehörde UND der Stadtverwaltung bestätigt. Die Stadtverwaltung hat in den EIGENEN Unterlagen bzgl. des Grundstückes KEINEN Schutzbedarf für Baum/Strauchbestand vermerkt und somit wurde dem Grundstückeigentümers das Roden ausdrücklich "genehmigt", die Stadtverwaltung hat lediglich darauf hingewiesen, dass laut Naturschutzgesetz... die Rodung nicht in der Zeit zw. April und Oktober stattfinden darf.

PS Ich habe dem Grundstückeigentümers empfohlen sich nun (leider) einen anwaltlichen Rat einzuholen. Dies wurde umgesetzt und die erste Stellungnahme des Anwalts lautete (sinngemäss) ...Der Grundstückeigentümer hat sich nichts vorzuwerfen, ausser (vielleicht), dass er den Aussagen deutscher Behörden vertraut hat. Schreiben, mit Stellungnahme, sind an B , C und der "Unterbehörde" von C rausgegangen...bisher ohne Antwort.
Ich bin gespannt, was dem Grundstückeigentümer "blüht"!
fragenfueralle
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Re: Grundstück von Baum-/Strauchbestand befreien...

Beitrag von fragenfueralle »

Ronny1958 hat geschrieben:Jetzt hätte ich gerne mal gewußt, welche Amtspflicht soll eine für die Entscheidung unzuständige Behörde verletzt haben?
-Überschreiten oder falsche Ausübung eines Ermessensspielraumes dadurch, dass die Behörde falsche Auskünfte erteilt haben soll.
Natürlich ist die Untere Landschaftsbehörde zuständig! Sitzt bei uns im Rathaus -Fachbereich Grünflächen-.
Die Amtspflicht habe ich in die Diskussion eingeworfen, weil der Fragesteller -überspitzt gesagt- mir zu sehr als Depp dargestellt wird.
Ronny1958 hat geschrieben:...Hier liegt kein Fall von Amtsermittlungspflicht vor.
Der Fragesteller will auf wichtige Umstände hingewiesen haben. Durch behördlich erfolgte Prüfung des vorgebrachten Sachverhaltes (anders ist der behördliche Schriftverkehr ja sonst überhaupt nicht erklärbar) ist die Behörde hier offenbar ihrer Pflicht zur Ermittlung und Aufklärung bereits nachgekommen. Offensichtlich hat sie ihre Ermittlungen abgeschlossen und dem Fragesteller 2x (auf seine Nachfrage hin = Mitwirkung) die Zusicherung gegeben, dass das Roden seines Grundstückes keiner weiteren Genehmigung mehr bedarf. Die Behörde sah sich also zuständig und ermittlungspflichtig. Oder sehen Sie das anders?
Ronny1958 hat geschrieben:..., da muß sich der Bürger selbst um alle eventuell notwendigen Erlaubnisse bekümmern.
Er hat eine zuständige Behörde erwischt, die ihm dann wohl falsche Auskünfte erteilt hat. Mit den uns bekannten Folgen für den Fragesteller.
Ronny1958 hat geschrieben:Haftung gibts ja eher nicht, bei Qualitätsmängeln, sondern bei tatsächlicher Amtspflichtverletzung.
Bei vorliegender Amtspflichtverletzung dürfte die Behörde bzw. Dienstherr die festgesetzte Ausgleichszahlung gleich selber tätigen.
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Re: Grundstück von Baum-/Strauchbestand befreien...

Beitrag von freemont »

datenrettung hat geschrieben:Interessante Diskussionen, die viel Platz zur Interpretationen lassen..seis drum. Hier noch eine kleine Ergänzung, ...

Hallo,

auf welche Rechtsgrundlage wird denn nun die Zahlungspflicht gestützt?

Die Ersatzzahlung nach BNatSchG ist keine Strafe, Buße o.ä., das soll ganz unbhängig von Schuld und Sühne den Eingriff in den Naturhaushalt kompensieren.
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Re: Grundstück von Baum-/Strauchbestand befreien...

Beitrag von fragenfueralle »

datenrettung hat geschrieben:Also hat A [Grundstücksbesitzer]sich an die zuständige Landesverwaltung gewendet und erfragt, ob sein Grundstück einen schutzbedürftigen Bestand darstellt.....
B [Stadtverwaltung] versicherte A, das man die höchste Instanz in dieser Angelegenheit ist und man KEINE Einwände hat, wenn A das Grundstück einebnet bzw. den Baum-/Strauchbestand, entfernt. Dies wurde A mind. 2x bestätigt, da A explizit nachfragte, ob es keinen Schutzbedarf für die Bäume und Sträucher gäbe. B bestätigte, das es keiner Genehmigung bedarf, ...
Hoffentlich hat der Grundstücksbesitzer nicht bloß gefragt: Liebe Behörde, besteht nach ihren Unterlagen Schutzbedarf für Bäume und Sträucher auf meinem Grundstück? Und die behördlichen Unterlagen sind vielleicht horn-alt.
Sonst hätte ich zu nachfolgender "kleinen Ergänzung" jetzt ein schlechtes Gefühl; ich habe mir erlaubt, das "Verdächtige" mal farbig zu kennzeichenen:
datenrettung hat geschrieben:....Die Stadtverwaltung hat in den EIGENEN Unterlagen bzgl. des Grundstückes KEINEN Schutzbedarf für Baum/Strauchbestand vermerkt und somit wurde dem Grundstückeigentümers das Roden ausdrücklich "genehmigt", ....
Ich bin gespannt, was dem Grundstückeigentümer "blüht"!
Hoffentlich "blüht" dem Grundstücksbesitzer letztendlich nicht tatsächlich selber was und Essig mit "Entlastung".
Es gibt nämlich sogennannte "Landschaftswächter" als Ansprechpartner in Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes, die sich Vor-Ort auch ein Bild -unaufgefordert- von der Situation machen.
(Online-Information aus meiner Stadt)
....Durch aufmerksame Beobachtung der Landschaft informieren sie die Untere Landschaftsbehörde (ULB) über die wesentlichen nachteiligen Veränderungen in der Landschaft...Landschaftswächter dürfen keine Scheu besitzen, eventuelle Störer an Ort und Stelle auf die tatsächlichen und rechtlichen Folgen ihres Tuns hinzuweisen sowie Verstöße gegen Verbote oder Gebote des Landschaftsgesetzes oder des Landschaftsplanes der ULB zu melden
Wäre dann dumm gelaufen; auch hier sehe ich das Problem bei der Ermittlungspflicht der zuständigen Behörde: zuerst die Zusicherung und nachträglich die Ermittlung.
Zuletzt geändert von fragenfueralle am 20.05.16, 11:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Grundstück von Baum-/Strauchbestand befreien...

Beitrag von datenrettung »

@fragenfueralle

mal abwarten, was da noch kommen möge. Für mich...wenn eine Stadtverwaltung erklärt, sie sei die "oberste Instanz" in dieser Angelegenheit, niemand sonst muss gefragt werden... und die Landesverwaltung bestätigt dieses ebenfalls...dann sollte man, als "Normalbürger", den Aussagen der zuständigen Stadtverwaltung vertrauen können.
datenrettung
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Re: Grundstück von Baum-/Strauchbestand befreien...

Beitrag von datenrettung »

freemont hat geschrieben: auf welche Rechtsgrundlage wird denn nun die Zahlungspflicht gestützt?

Die Ersatzzahlung nach BNatSchG ist keine Strafe, Buße o.ä., das soll ganz unbhängig von Schuld und Sühne den Eingriff in den Naturhaushalt kompensieren.
Da ich nicht direkt involviert bin, nur der "Herold", kann ich diese Frage nicht beantworten. Aber, ggfs treffe ich den Betroffenen kurzfristig wieder...dann frage ich mal nach.
fragenfueralle
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Re: Grundstück von Baum-/Strauchbestand befreien...

Beitrag von fragenfueralle »

@datenrettung
ich hatte den unteren Teil noch nachträglich ergänzt. Wusste die Behörde alles?
Viele Menschen hinterlassen Spuren.
Nur wenige hinterlassen Eindrücke.

Manche aber hinterlassen nur beim Eindrücken Spuren.
datenrettung
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Re: Grundstück von Baum-/Strauchbestand befreien...

Beitrag von datenrettung »

fragenfueralle hat geschrieben:@datenrettung
ich hatte den unteren Teil noch nachträglich ergänzt. Wusste die Behörde alles?
Ob die Behörde "alles" wusste, weiss ich nicht...denn was beinhaltet dieses "alles". Ich weiss lediglich, das die Anfrage detailliert war und die Behörden explizit erklärten, KEIN Schutzbedarf für Baum-/Strauchbestand. Dies wurde 2x bestätigt. Auch fand ein innerbehördlicher email-Verkehr statt, mit dem Ergebnis...die Landesverwaltung ist NICHT zuständig, sondern die Stadtverwaltung. Und die Stadtverwaltung schrieb ...sinngemäss...Sie sind bei uns an der richtigen Stelle und Sie müssen niemanden sonst fragen, denn wir sind die "oberste Instanz" in dieser Angelegenheit.

Diese Aussage der Stadtverwaltung nahm der Anfragesteller als verbindlich "regelkonfom/gesetzeskonform" an, bezweifelte nicht die Richtigkeit/Zuständigkeit und veranlasste die Rodung.
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