Nachdem ich weder den Wortlaut der Anfragen, noch der Antworten kenne, kann ich zu möglichen Amtspflichtverletzungen nichts sagen.fragenfueralle hat geschrieben:Sie sind sich sicher, dass Sie richtig liegen?Azik hat geschrieben:Sie scheinen zu glauben, Behörden wären verpflichtet, jede Rechtsunsicherheit von Bürgern verbindlich zu klären.
Dies ist falsch. Auf dieser Grundlage ist die ganze Anspruchshaltung, die hier im Thread zum Ausdruck kommt schlicht verfehlt.
Und was hat der Fragesteller mit seinem Mailverkehr mit der Behörde Ihrer Meinung nach bezweckt? Einen Online-Plausch mit Kaffee und Kuchen? Und was raten Sie denn jetzt dem Fragesteller am Ende, der ja Ihrer Auffassung nach alles falsch gemacht hat und die Behörde/n ihn auch Ihrer Auffassung nach "z.B. in einem Anfall von Naivität oder Sorglosigkeit - nicht erkannt hat, worauf das ganze letztendlich hinausläuft...", falsch informiert hat/haben? Die 25.000 Schleifen klaglos löhnen?
Welche Amtspflicht hatte/n denn die im Mailverkehr angesprochene/n Behörde/n? Wurde hier eine amtliche Auskunft erteilt oder ein Ratschlag erteilt?
Ich sehe nicht, dass hier hinreichend sorgfältig gehandelt wurde und ordnungsgemäße Auskünfte erteilt wurden (insofern die Forderung nach einer Ausgleichszahlung berechtigt ist). Auch sehe ich nicht, dass die Behörde(n) ihren Ermessensspielraum pflichtgemäß ausgeübt hat/haben, sondern bestenfalls falsch.
Dem Fragesteller ist aus meiner Sicht dringend anzuraten, sich jetzt (und nicht etwa schon bevor man es wagt, eine Behörde um eine ordnungsgemäße Auskunft zu bitten) anwaltlich beraten zu lassen, ob hier nicht die Grenzen der Amtspflicht überschritten wurden. Der "Anfall von Naivität oder Sorglosigkeit" des Behördenmitarbeiters, den Sie hier so lapidar ins Spiel bringen, dürfte fahrlässig gewesen sein.
Sich in der vorliegenden Lage und bei der erheblichen Kompensationsforderung seitens der Behörde anwaltlich beraten zu lassen, halte ich jedoch auch für vernünftig.