Hilfsmittel - Lieferdienst

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

Moderator: FDR-Team

melaniecabanas
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 14
Registriert: 13.07.09, 19:43

Hilfsmittel - Lieferdienst

Beitrag von melaniecabanas »

hallo,
ich fasse mich mal kurz..
sry sollte ich im falschen Berech sein.

ich bin querschnittgelähmt und benötige Einmalblasenkatheter. Mitglied bei AOK Berlin wohne aber in Brandenburg.
seit 1.juli darf meine Apotheke (in Berlin) keine Katheter mehr rausgeben,sollte das dann mit der AOK klären,die AOK meinte daNN es ist bei mir noch möglich das es über die Apotheke geht da ich in Brandenburg lebe,sollte mir dann eine neue Apoth. suchen,weil die in Berlin das aus Kostengründen nicht mehr machen wollte.genauso war es bei der neuen Apothe die ich gefragt hatte,wieder bei AOK angerufen die mir dann eine Tel Nr. einer Lieferfirma gab.
ich ruf da an ob die das machen würden,bestätigen das,ruf wieder AOK an die faxen dann die dauerverordnung für die katheter an diese Firma. bekam dann 2 Tage später post von AOK mit der Aufforderung ich soll mit der LieferFirma Termin ausmachen wann die Katheter geliefert werden.
vergangenen Mittwoch bei der Firma angerufen dort sagte man mir,das morgen die katheter schon bei mir sein könnten,spätestens aber Freitag.
Freitag nachmittag wurde ich dann unruhig,weil meine katheter die ich noch daheim hatte nur noch bis Sonntag reichen würden.
jedenfalls kam Freitag nicht,auch samstag nicht,ruf dann heute Mointag wieder bei der Firma an und frag nach wo die Lieferung bleibt und ich seit sonntag keine Katheter mehr habe und mic h schon mit von mir gebrauchten kathetern entleeren muss. ich versuche diese so steril wie möglich zu bekommen,durch NaCl um keine Infektion zu bekommen.
die >Mitarbeiterin versicherte mir,das der Lieferant auf jeden Fall heut noch kommt.
jetzt haben wir es 20 uhr und keiner ist gekommen. warte also seit 4 tagen auf meine Hilfsmittel.
Ich weis das ich krank werden kann,wenn ich meine gebrachten Einmalkatheter nochmals benutze,aber mir bleibt ja nichts anderes übrig. Versuche ich mich ganz ohne Katheter zu entleeren (durch klopfen auf die Blase) bleibt ein Restharnwert der auch zu Krankheiten führt.
Nun meine Frage ,wie sieht es hier Rechtlich aus,würde ich dadruch Krank werden weil diese Firma mich mit hinhaltetaktiken verars...t?
ich hatte das vor 15 jahren schon einmal als es einen wechsel im Gesundheitswesen gab.
hatte durch das katheter eine bakterielle Infektion bekommen,mit 39,6° Fieber und ich weis das sowas auch zum Tode führen kann im schlimmsten Fall.
Fühle mich jetzt schon nicht mehr ganz Fit und werde morgen nochmal Kräfte sammeln um da was zu klären das ich an meine Katheter komme.

Nein,ich habe keinen Betreuer oder Pflegehilfe,mache sonst alles allein,bin sonst auch ganz Fit wenn ich nicht grad Krank bin,oder werde,wie jetzt wohl bald wieder
pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5210
Registriert: 07.03.06, 11:46

Beitrag von pOtH »

das "stinknormale" kochsalzlösung keimfrei ist mag vielleicht sein, aber zum desinfizieren ist es, denke ich zum., eher ungeeignet - wurde dies von einem arzt abgesegnet?

ich kenne es von der firma xyz (die "uns" mit medizinischen artikel u. hilfsmitteln versorgt) so, das eine mitarbeiterin am monatsanfang vorbeikommt u. abzählt/ausrechnet was wir an sondennahrung, hydrobags etc für ~ einen monat benötigen. sie veranlasst dann die lieferung u. der fahrer rattert dann seine tour runter. wir haben auch schon rotz u. wasser geschwitzt weil er auf den letzten drücker kam (stau, panne etc pp).
Nun meine Frage ,wie sieht es hier Rechtlich aus,würde ich dadruch Krank werden weil diese Firma mich mit hinhaltetaktiken verars...t?
gegenfrage.: ist es dir möglich in irgendeiner weise "ersatz" zu besorgen?
vermutlich ja, deshalb wird man erwarten können das du ihn dir anderweitig besorgst. hört sich zwar arschig an, aber man wird sich spätestens bei der gerichtsverhandlung die frage gefallen lassen müssen warum man eine infektion in kauf genommen hat, nur weil man....
wir haben die handynummer der mitarbeiterin u. können eig. zu jeder tages u. nachtzeit anrufen - selbst am wochenende!
vergiss nicht das sind dienstleister u. sie wollen geld an dir verdienen, wenn sie eine schlechte leistung erbringen so kannst du immer noch zu jemand anderem wechseln!

ps.: das selbe in grün habe ich heute bei dem besorgen der inkontinenzeinlagen meiner großmutter erlebt. die KK erwartet tatsächlich von einer über 80 jährigen das sie bei einer firma ihre inkontinenzeinlagen bestellt u. sich diese zuschicken lässt - nur weil dies ein paar cent billiger wie in der apotheke ist.
ich musste in der apotheke unterschreiben das ich darauf hingewiesen wurde das es inkontinenzeinlagen anderer hersteller ohne zuzahlung gibt!
Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1277
Registriert: 25.04.06, 21:03
Wohnort: Düsseldorf reloaded

Beitrag von Risus »

Hallo Melanie
herzlich willkommen hier im Forum.
Nein,ich habe keinen Betreuer oder Pflegehilfe,mache sonst alles allein,bin sonst auch ganz Fit
Davon gehen wir mal aus, weshalb Sie vermutlich auch keinen Wert auf einen "Mitleidsbonus" legen und wir sozusagen direkt auf Augenhöhe loslegen können... :wink:

Ihre Story ist haarsträubend, betrifft aber offenbar nicht nur Sie:
http://www.bsk-ev.org/news/2270/bsk-pet ... ersorgung/

Zu Ihrer eigentlichen Frage, was wäre wenn Sie durch die Situation eine Harnwegsinfektion bekommen, muss ich Sie leider enttäuschen.
Es wird sich im Falle einer Schadenersatz- oder Schmerzensgeldklage im Allgemeinen nur äusserst schwer beweisen lassen, dass hierfür der Lieferverzug ursächlich war.
Grund dafür ist auch, dass bei Patienten mit Querschnittslähmung ,selbst bei ordnungsgemässem Blasenkatheterismus eine erhöhte Neigung zu aufsteigenden Harntraktinfektionen besteht.

Viel wichtiger wäre (neben reichlich Trinken :wink: ) die Frage, wie man künftig solchen Ärger reduzieren kann.
Ich rate zur Lektüre dieses interessanten Statements eines Sanitätshauses zum Thema (ist zwar etwas mehr Text, lohnt sich aber).
http://www.fahl-medizintechnik.de/filea ... rekt_c.pdf
Mit den Verfassern bin ich übrigens weder verwandt, verschwägert oder geschäftlich verbunden... :mrgreen: Ich fand den Artikel nur ziemlich komplett und hilfreich zum Verständnis der Rechtslage.

Hier im Forum kann leider keine Rechtsberatung für konkrete Einzelfälle erteilt werden.
Ich kann aber schreiben, was ICH in einer vergleichbaren Situation tun würde... :wink:
1.
Ab sofort nichts mehr telefonisch (oder per Email) mit einer Krankenkasse oder einem Lieferanten vereinbaren.
Als Minimalstandard würde ich wenigstens per Fax kommunizieren, damit man schiftliche Nachweise vorliegen hat.

2.
Schriftlich (Fax) die Krankenkasse über den wiederholten Lieferverzug des Lieferanten und dessen Folgen informieren, Kopie des Schreibens an den Lieferanten.

3.
Durch den wiederholten Lieferverzug ist eine Situation eingetreten, welche unter Umständen zur Ersatzvornahme berechtigt.
Da eine Lieferanten-Bindung durch die Krankenkasse ungesetzlich ist, würde ich gleich morgen früh in die Apotheke oder das Sanitätshaus meiner Wahl fahren und gegen Rechnung einen 10er Karton Einmalkatheter "ersatzbeschaffen". Die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen mit dem Hinweis auf die akute Gesundheitsgefährdung durch den Lieferverzug.

4.
"Zur Vermeidung künftiger Zusatzkosten bei der notbehelfsmässigen Ersatzbeschaffung" würde ich die Krankenkasse auffordern, umgehend
a) entweder einen Lieferanten aufzufordern, das Rezept innerhalb von 24 Stunden zu beliefern und hierfür gleich einen Zeitkorridor am nächsten Tag zu benennen, welchen die KK an den Lieferanten weitergeben soll
oder
b) alternativ mehrere andere Lieferanten zu benennen, für welche gemäss Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 und 126 SGB V ein Liefervertrag mit der Krankenkasse besteht - und diese dann selbst kontaktieren.
und
c) anzukündigen, anderenfalls selbst ein Sanitätshaus/Lieferanten zu beauftragen und die Kasse zur Leistungsübernahme zu verpflichten.

5.
Falls noch nicht vorliegend, würde ich mir auch umgehend eine Kopie der Dauerverordnung bzw. unbefristeten Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse beschaffen, damit ich diese selbst an den gewählten Lieferanten zur Bestätigung weiterleiten kann.

6.
Falls die Krankenkasse ordnungsgemäss den Auftrag an den o.g. säumigen Lieferanten erteilt hatte, würde der Lieferant zwar ggf. für verschuldete Verzugsschäden haften (z.B. höhere Ersatzbeschaffungskosten). Einen Rechtsstreit darum kann man aber der Kasse überlassen, wenn der Lieferant nicht von einem selbst, sondern von der Kasse direkt mit der Lieferung beauftragt wurde.

Ich hoffe, die Situation hat sich morgen geklärt.

Viele Grüsse
Risus
Sometimes, a person's ceiling is the floor of the other one.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen