Telefonische Anweisung eines Arztes?

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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PhilippMUC
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Beitrag von PhilippMUC »

für mich als RettAss gilt stets, dass ich die Maßnahme mit meinem Wissen und Gewissen vereinbaren kann. Dies gilt auch, wenn der Arzt vor Ort ist. Im Zweifelsfall muss er die umstrittene Behandlung alleine durchführen. Kam alles schon vor...

Das "500m weiter fahren" ist eine einfache und effektive Aushebelung einer direkten auch schriftlichen ärztlichen Anweisung und eine Abgabe der Verantwortung über den umstrittenen Fall, denn sobald der Notarzt den RTW betritt ist dieser behandelnder Arzt und hat die Entscheidungsfreiheit über Behandlung und Transport. Dieser Fall kam bei mir auch noch keine 5mal vor, da man gewöhnlich mit den Ärzten gut reden kann.
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