Recht auf Info wenn Kind im Krankenhaus liegt?
Moderator: FDR-Team
Recht auf Info wenn Kind im Krankenhaus liegt?
Hallo,
für ein Kind liegt seitens Mutter und Vater gemeinsames Sorgerecht vor.
Die Mutter nimmt es aber damit nicht sonderlich genau.
Mutter und Vater sind getrennt. Das Verhältnis zwischen Mutter und Vater ist mehr als nur gespannt.
Kann der Vater beim Krankenhaus direkt bewirken, dass die ihn informieren müssen, falls das Kind mal im Krankenhaus liegen sollte?
Was muss der Vater dafür tun und vorlegen?
Danke.
Liebe Grüße
für ein Kind liegt seitens Mutter und Vater gemeinsames Sorgerecht vor.
Die Mutter nimmt es aber damit nicht sonderlich genau.
Mutter und Vater sind getrennt. Das Verhältnis zwischen Mutter und Vater ist mehr als nur gespannt.
Kann der Vater beim Krankenhaus direkt bewirken, dass die ihn informieren müssen, falls das Kind mal im Krankenhaus liegen sollte?
Was muss der Vater dafür tun und vorlegen?
Danke.
Liebe Grüße
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Re: Recht auf Info wenn Kind im Krankenhaus liegt?
Meinen Sie präventiv eine "Meldepflicht" sobald das Kind in ein bestimmes Haus eingeliefert wird oder ein Auskunftsrecht, sobald man erfahren hat, dass das Kind dort ist?
Re: Recht auf Info wenn Kind im Krankenhaus liegt?
Auskunftrecht hat der Vater weil er ja auch das Sorgerecht hat. Ich denke aber nicht dass es möglich ist irgendwelche Krankenhäuser anzuschreiben und zu bitten dass man eine Benachrichtigung erhält wenn das Kind dort eingeliefert wird. Man könnte mal auf dem JA nachfragen ob man der Mutter nicht mitteilen kann dass sie den Vater unverzüglich über solche Dinge zu informieren hat.
Re: Recht auf Info wenn Kind im Krankenhaus liegt?
Ja, so etwas meine ich.Gammaflyer hat geschrieben:Meinen Sie präventiv eine "Meldepflicht" sobald das Kind in ein bestimmes Haus eingeliefert wird oder ein Auskunftsrecht, sobald man erfahren hat, dass das Kind dort ist?
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Re: Recht auf Info wenn Kind im Krankenhaus liegt?
Dann sehe ich das wie bereitsch geschrieben: Das dürfte so kaum funktionieren.
Re: Recht auf Info wenn Kind im Krankenhaus liegt?
M.W. ist für die wirksame Einwilligung in eine Heilbehandlung die Zustimmung der Sorgeberechtigten notwendig.
Von Notfällen mal abgesehen, müsste das entsprechende Krankenhaus wohl prüfen, ob diese Einwilligung vorliegt. In diesem Rahmen müsste der Vater doch ohnehin in den Vorgang einbezogen werden. Andernfalls keine Behandlung des Kindes.
Von Notfällen mal abgesehen, müsste das entsprechende Krankenhaus wohl prüfen, ob diese Einwilligung vorliegt. In diesem Rahmen müsste der Vater doch ohnehin in den Vorgang einbezogen werden. Andernfalls keine Behandlung des Kindes.
Re: Recht auf Info wenn Kind im Krankenhaus liegt?
ich meine dass die Unterschrift des Elterteils bei dem das Kind wohnt reicht ?M.W. ist für die wirksame Einwilligung in eine Heilbehandlung die Zustimmung der Sorgeberechtigten notwendig.
Re: Recht auf Info wenn Kind im Krankenhaus liegt?
"Für die Behandlung eines Kindes ist eine elterliche Einwilligung erforderlich, die nach den Grundsätzen des Sorgerechts eigentlich von beiden Elternteilen erteilt werden muss, sofern nicht ausnahmsweise ein Elternteil das alleinige Sorgerecht innehat." --> http://www.aerzteblatt.de/archiv/123624 ... ellationenRoni hat geschrieben:ich meine dass die Unterschrift des Elterteils bei dem das Kind wohnt reicht ?
Dort findet man auch Abstufungen der Rechtsprechung zu der Schwere einzelner Eingriffe.
Bei einem Krankenhausaufenthalt wird eher ein schwererer Eingriff im Raum stehen.
Sachverhalt hier:
für ein Kind liegt seitens Mutter und Vater gemeinsames Sorgerecht vor.
Re: Recht auf Info wenn Kind im Krankenhaus liegt?
Es ist auch gut so, dass die Alltags- und Notfallsorge nur das Notwendigste beinhalten.
Grade wenn auch der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, aktiv seinen Pflichten nachkommen will, ist das wichtig.
So werden beide Seiten gezwungen, sich vernünftig zusammen zu setzen.
Klappt es nicht muss das Gericht ran.
Grade wenn auch der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, aktiv seinen Pflichten nachkommen will, ist das wichtig.
So werden beide Seiten gezwungen, sich vernünftig zusammen zu setzen.
Klappt es nicht muss das Gericht ran.
Re: Recht auf Info wenn Kind im Krankenhaus liegt?
Dann also einfach im Sekundentakt an alle Krankenhäuser der Welt die Anfrage generieren, ob das eigene Kind dort liegt.Roni hat geschrieben:Auskunftrecht hat der Vater weil er ja auch das Sorgerecht hat. Ich denke aber nicht dass es möglich ist irgendwelche Krankenhäuser anzuschreiben und zu bitten dass man eine Benachrichtigung erhält wenn das Kind dort eingeliefert wird. Man könnte mal auf dem JA nachfragen ob man der Mutter nicht mitteilen kann dass sie den Vater unverzüglich über solche Dinge zu informieren hat.
Sowie das Kind dann irgendwann mal da sein sollte müssen die ja antworten
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Re: Recht auf Info wenn Kind im Krankenhaus liegt?
Mal so aus der Praxis:
- Geplanter, elektiver Eingriff bei einem Kind.
- Prästationäre Vorstellung zur Aufklärung (Chirurgie und Narkose)
- Beide Eltern berufstätig
Sollen in der Tat immer beide Eltern persönlich erscheinen, um rechtsgültig einzuwilligen?
Ich persönlich vermerke auf den Aufklärungen immer folgenden Satz (sinngemäß):
"Der anwesende Elternteil erklärt ausdrücklich, das die Zustimmung des anderen Elternteils vorliegt."
Oft hat der Partner zu Hause auch schon vorab unterschrieben.
Das sollte in der Regel ausreichen und dürfte auch am ehesten praxistauglich sein, oder?
Gruß
MZirkus
- Geplanter, elektiver Eingriff bei einem Kind.
- Prästationäre Vorstellung zur Aufklärung (Chirurgie und Narkose)
- Beide Eltern berufstätig
Sollen in der Tat immer beide Eltern persönlich erscheinen, um rechtsgültig einzuwilligen?
Ich persönlich vermerke auf den Aufklärungen immer folgenden Satz (sinngemäß):
"Der anwesende Elternteil erklärt ausdrücklich, das die Zustimmung des anderen Elternteils vorliegt."
Oft hat der Partner zu Hause auch schon vorab unterschrieben.
Das sollte in der Regel ausreichen und dürfte auch am ehesten praxistauglich sein, oder?
Gruß
MZirkus
Re: Recht auf Info wenn Kind im Krankenhaus liegt?
@MartinZirkus
bei einer Op denke ich dass beide unterschreiben sollten, aber ein Kind muss ja nicht unbedingt wegen einer Op im KH sein. Und ob da nun beide unterschreiben müssen ?
bei einer Op denke ich dass beide unterschreiben sollten, aber ein Kind muss ja nicht unbedingt wegen einer Op im KH sein. Und ob da nun beide unterschreiben müssen ?
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Re: Recht auf Info wenn Kind im Krankenhaus liegt?
Nein, fuer eine OP muss niemand schriftlich zustimmen, allerdings wird dies aus Gruenden der Beweisbarkeit meist schriftlich gemacht. Aber es geht auch muendlich oder mit "vermutlichem" Einverstaendnis - wie sollte man sonst Notoperationen vornehmen, wenn der Patient bewusstlos ist?
Das aendert aber nichts daran, dass bei gemeinsamem Sorgerecht und planbaren Eingriffen beide Elternteile zustimmen muessen. Bei Notfaellen koennen Aerzte auch ohne Wissen der Eltern agieren, wenn dies dringend noetig ist, auf die Eltern nicht gewartet werden kann und ein durchschnittlicher Elternteil dem Eingriff zustimmen wuerde.
Das aendert aber nichts daran, dass bei gemeinsamem Sorgerecht und planbaren Eingriffen beide Elternteile zustimmen muessen. Bei Notfaellen koennen Aerzte auch ohne Wissen der Eltern agieren, wenn dies dringend noetig ist, auf die Eltern nicht gewartet werden kann und ein durchschnittlicher Elternteil dem Eingriff zustimmen wuerde.
Zuletzt geändert von Dummerchen am 14.05.13, 19:23, insgesamt 1-mal geändert.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
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Re: Recht auf Info wenn Kind im Krankenhaus liegt?
bei einer Notop ist klar dass niemand zustimmen muss, aber wenn planbar wird doch immer ein Aufklärungsbogen usw. unterschrieben, das denke ich wäre dann eben sowas wie ein Einverstandnis.
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Re: Recht auf Info wenn Kind im Krankenhaus liegt?
Wenn das Einverstaendnis beider Elternteile erforderlich, dann ist das Einverstaendnis beider Elternteile erforderlich. In welcher Form sie es geben, ist nicht so wichtig.
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