Mich interssiert gerade folgnde Rechtslage...
Der Krankenhaus Entlassungsbericht richtet sich ja primär an die weiterbehanelnden Ärzte ...
Nun die Frage:
Angenommen der Patient hat ein Interesse den Bericht in Kopie zu bekommen..
a) Gibt es einen ges. Anspruch darauf
b) Darf der Hausarzt falls a) zu verneinen ist freiwillig eine Kopie weitergeben?
denke da Datenschutzvorschriften und ggf. diesbez. Auskunftsrechte....
Krankenhaus Entlassungsbericht
Moderator: FDR-Team
Krankenhaus Entlassungsbericht
Klar, man kann sich jetzt so anstellen als verstünde man nicht, was ich ausdrücken will - aber mehr Mühe gebe ich mir nicht mehr. Dafür ist der Anteil vorsätzlicher professioneller "Nichtversteher" hier zu hoch....
Re: Krankenhaus Entlassungsbericht
Patienten haben grundsätzlich ein Recht, ihre Behandlungsunterlagen einzusehen oder gegen Erstattung der Kopierkosten Kopien davon zu erhalten. Das betrifft auch Krankenhaus-Entlassungsberichte. Inzwischen ist das im Patienenrechtegesetz auch gesetzlich geregelt.
Re: Krankenhaus Entlassungsbericht
Danke, das ist Konkret - ich dachte das wird jetzt aus der informationelle Selbstbestimmung gebastelt...
Klar, man kann sich jetzt so anstellen als verstünde man nicht, was ich ausdrücken will - aber mehr Mühe gebe ich mir nicht mehr. Dafür ist der Anteil vorsätzlicher professioneller "Nichtversteher" hier zu hoch....
Re: Krankenhaus Entlassungsbericht
ja, wie bereits beantwortetistdasso? hat geschrieben: Nun die Frage:
Angenommen der Patient hat ein Interesse den Bericht in Kopie zu bekommen..
a) Gibt es einen ges. Anspruch darauf
das Einsichtsrecht/Recht auf Kopie etc. besteht bei der (hier) ausstellenden Klinik, aber wenn der Hausarzt das weitergibt, übernimmt er die Verantwortungb) Darf der Hausarzt falls a) zu verneinen ist freiwillig eine Kopie weitergeben?
Re: Krankenhaus Entlassungsbericht
Der Krankenhausbericht ist Teil der medizinischen Dokumentation und in der Patientenakte des Hausarztes vorhanden. Damit ist auf Wunsch des Patienten auch eine Kopie vom Hausarzt auszuhändigen.winterspaziergang hat geschrieben:das Einsichtsrecht/Recht auf Kopie etc. besteht bei der (hier) ausstellenden Klinik, aber wenn der Hausarzt das weitergibt, übernimmt er die Verantwortung
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