Krankenhaus Entlassungsbericht

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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istdasso?
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Krankenhaus Entlassungsbericht

Beitrag von istdasso? »

Mich interssiert gerade folgnde Rechtslage...

Der Krankenhaus Entlassungsbericht richtet sich ja primär an die weiterbehanelnden Ärzte ...

Nun die Frage:

Angenommen der Patient hat ein Interesse den Bericht in Kopie zu bekommen..

a) Gibt es einen ges. Anspruch darauf
b) Darf der Hausarzt falls a) zu verneinen ist freiwillig eine Kopie weitergeben?

denke da Datenschutzvorschriften und ggf. diesbez. Auskunftsrechte....
:arrow: Klar, man kann sich jetzt so anstellen als verstünde man nicht, was ich ausdrücken will - aber mehr Mühe gebe ich mir nicht mehr. Dafür ist der Anteil vorsätzlicher professioneller "Nichtversteher" hier zu hoch....
Cordelia
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Re: Krankenhaus Entlassungsbericht

Beitrag von Cordelia »

Patienten haben grundsätzlich ein Recht, ihre Behandlungsunterlagen einzusehen oder gegen Erstattung der Kopierkosten Kopien davon zu erhalten. Das betrifft auch Krankenhaus-Entlassungsberichte. Inzwischen ist das im Patienenrechtegesetz auch gesetzlich geregelt.
istdasso?
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Re: Krankenhaus Entlassungsbericht

Beitrag von istdasso? »

Danke, das ist Konkret - ich dachte das wird jetzt aus der informationelle Selbstbestimmung gebastelt...
:arrow: Klar, man kann sich jetzt so anstellen als verstünde man nicht, was ich ausdrücken will - aber mehr Mühe gebe ich mir nicht mehr. Dafür ist der Anteil vorsätzlicher professioneller "Nichtversteher" hier zu hoch....
winterspaziergang

Re: Krankenhaus Entlassungsbericht

Beitrag von winterspaziergang »

istdasso? hat geschrieben: Nun die Frage:

Angenommen der Patient hat ein Interesse den Bericht in Kopie zu bekommen..

a) Gibt es einen ges. Anspruch darauf
ja, wie bereits beantwortet
b) Darf der Hausarzt falls a) zu verneinen ist freiwillig eine Kopie weitergeben?
das Einsichtsrecht/Recht auf Kopie etc. besteht bei der (hier) ausstellenden Klinik, aber wenn der Hausarzt das weitergibt, übernimmt er die Verantwortung
Cordelia
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Re: Krankenhaus Entlassungsbericht

Beitrag von Cordelia »

winterspaziergang hat geschrieben:das Einsichtsrecht/Recht auf Kopie etc. besteht bei der (hier) ausstellenden Klinik, aber wenn der Hausarzt das weitergibt, übernimmt er die Verantwortung
Der Krankenhausbericht ist Teil der medizinischen Dokumentation und in der Patientenakte des Hausarztes vorhanden. Damit ist auf Wunsch des Patienten auch eine Kopie vom Hausarzt auszuhändigen.
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