Behandlungsfehlergutachten MDK

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Prinzip Hoffnung
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Behandlungsfehlergutachten MDK

Beitrag von Prinzip Hoffnung »

Hallo, mir ist bekannt daß der Patient Recht auf ein Obergutachten hat und daß er insofern dafür keinen RA braucht, gegenüber seiner Krankenversicherung.

Der Patient fühlt sich eigentlich fachlich auch in der Lage zu begründen warum das erhaltene Gutachten falsch ist.
Kann es dennoch sinnvoll sein einen Fachanwalt für Medizin zu Rate zu ziehen?
Wäre dann ja eigentlich nur für die Formulierung einer Begründung für das Obergutachten..
Und dafür bräuchte der Patient eher einen beratenden Zahnarzt....

Kann der Beistand durch einen Fachanwalt die Chance erhöhen, daß der Obergutachter nicht ebenfalls ein Fehlgutachten fertigt? Also dessen "Hemmschwelle" sich sozusagen erhöht..?
Andererseits: Der Obergutachter wird davon überhaupt nix mitkriegen, der RA ist außen vor, würde ich vermuten. Die Krankenversicherung redet/schreibt nur mit ihrem Versicherten betreffs Obergutachten(nicht mit dessen RA), vermute ich.