Arzt plaudert alles aus?

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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Mieter_NRW
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Arzt plaudert alles aus?

Beitrag von Mieter_NRW »

Hallo.

Person A wechselt seinen Hausarzt A. Der neue Hausarzt A möchte wissen warum und bekommt seine antwort + der Aussage das er mit dem alten Hausarzt A nichts mehr zutun haben möchte wegen "üblen" Gründen. Beim 2. Termin beim neuen Hausarzt B erfährt Person A, dass der "neue" B beim "alten" A angerufen und sich umfangreich über den Patienten (A) informiert hat.

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Ist das Rechtens? Patient A hat dem nie zugestimmt.
Cordelia
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Re: Arzt plaudert alles aus?

Beitrag von Cordelia »

Mieter_NRW hat geschrieben:Ist das Rechtens? Patient A hat dem nie zugestimmt.
Nein, die Schweigepflicht gilt auch ggü. anderen Ärzten, zumal der Arzt von einer Zustimmung des Patienten im geschilderten Fall nicht ausgehen konnte.
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Arzt plaudert alles aus?

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Mieter_NRW hat geschrieben:...
Ist das Rechtens? Patient A hat dem nie zugestimmt.
Siehe hierzu den Abschnitt: "Ist ein Austausch einzelner Informationen zwischen Ärzten möglich?" und

Bundesärztekammer: "Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis"
Stoick
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Re: Arzt plaudert alles aus?

Beitrag von Stoick »

Wenn einem so etwas passiert, kann man also rechtlich dagegen vor gehen. Mit was geht man dann zum RAe?
Cordelia
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Re: Arzt plaudert alles aus?

Beitrag von Cordelia »

Stoick hat geschrieben:Wenn einem so etwas passiert, kann man also rechtlich dagegen vor gehen. Mit was geht man dann zum RAe?
Wenn kein nachweisbarer Schaden entstanden ist, dürfte sich eine Klage auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld erübrigen

Ein Verstoß gegen die Schweigepflicht ist aber ein berufsrechtlicher Verstoß (siehe § 9 MBO
bzw. jeweilige Berufsordnung der Landesärztekammer). Es kann Beschwerde bei der zuständigen Landesärztekammer eingereicht werden.

Bezüglich Strafrecht wäre § 203 StGB relevant, dafür bedarf es einer Strafanzeige. Allerdings ermittelt die Staatsanwaltschaft nur bei begründetem Anfangsverdacht und der Nachweis dürfte nur schwer zu führen sein, entsprechend ein eher aussichtsloses Unterfangen.
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Arzt plaudert alles aus?

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Cordelia hat geschrieben:...
Bezüglich Strafrecht wäre § 203 StGB relevant, dafür bedarf es einer Strafanzeige. ...
Ein Strafanzeige reicht nicht aus, sondern es bedarf eines Strafantrages (siehe 205 StGB). ;-)
TylerD
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Re: Arzt plaudert alles aus?

Beitrag von TylerD »

Das ist so nicht vollständig. Das eigentlich wichtige Vorgehen wurde hier nicht erwähnt, und ist das zivilrechtliche bzgl. Unterlassung. Eine Strafanzeige ist dagegen meist ziemlich sinnlos, § 203 StGB wird also vor allem mittelbar relevant.

i.Ü. hab ich Ihnen eine PM geschrieben.
Cordelia
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Re: Arzt plaudert alles aus?

Beitrag von Cordelia »

TylerD hat geschrieben:Das ist so nicht vollständig.Das eigentlich wichtige Vorgehen wurde hier nicht erwähnt, und ist das zivilrechtliche bzgl. Unterlassung.
Das ist richtig, aber was will man da noch unterbinden? Der neue Hausarzt dürfte die für ihn interessanten Informationen bereits erhalten haben.
TylerD
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Re: Arzt plaudert alles aus?

Beitrag von TylerD »

Cordelia hat geschrieben:
TylerD hat geschrieben:Das ist so nicht vollständig.Das eigentlich wichtige Vorgehen wurde hier nicht erwähnt, und ist das zivilrechtliche bzgl. Unterlassung.
Das ist richtig, aber was will man da noch unterbinden? Der neue Hausarzt dürfte die für ihn interessanten Informationen bereits erhalten haben.
Das stimmt zwar. Aber es geht dem Mandanten ja auch meist gar nicht darum, da noch etwas zu verhindern. Der fühlt sich verraten, und will Gerechtigkeit bzw. dass sich jemand entschuldigt. Er hat aber typischerweise bei beiden Ärzten schon angerufen, und ist da arrogant belehrt worden, er habe keine Ahnung, und natürlich sei sowas erlaubt, im Übrigen solle er solche Fragen mal schön den Ärzten überlassen.

Da kann eine richtig schöne Abmahnung mit Kostenforderung schon mal ein Umdenken bewirken. Ich glaube nicht, dass ein Arzt sowas danach so schnell noch mal macht. Nicht mal nur wegen der Kosten einer Abmahnung - das löst ja beim Arzt auch einen gehörigen Arbeitsaufwand aus. Und niemand gibt gerne eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, wo ein Betrag von 5.000 € pro Zuwiderhandlung drinnen steht. Klar, die Bedingung für die Zahlung der 5.000 € wird nie eintreten, daher ist diese Zahl ziemlich theoretisch... aber es ist trotzdem emotional sehr unangenehm, sowas abschicken zu müssen. Das merkt er sich dann.

Eine Strafanzeige versandet dagegen bei der Polizei. Die Polizei verfolgt zwar Falschparker und zu-schnell-Fahrer mit gnadenloser Brutalität, aber aus Bereichen wo die Strafverfolgung große Unlustgefühle auslöst (als Beispiele: Linken-Demos, alles mit dem Internet, aber eben auch § 203 StGB) haben sich die lieben Ordnungshüter faktisch verabschiedet... es ist nicht mal so, dass sie die Ermittlungen einstellen. Man hört einfach nichts mehr von denen, und bei Anrufen heißt es der Sachbearbeiter sei im Urlaub, sie würden noch auf irgendwas mystisches warten was dann nie ankommt... die Ausreden der Polizisten, um nicht arbeiten zu müssen, sind schon faszinierend vielfältig. Wenn die wirklich denken, etwas sei keine Straftat, dann sollen sie es doch eben einstellen und die Eier haben das auch zu begründen. Aber die Dinge einfach liegenlassen bzw. verlieren... naja.
Mieter_NRW
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Re: Arzt plaudert alles aus?

Beitrag von Mieter_NRW »

Die Sache wurde nicht weiter verfolgt. Aus Zeitlichen wie auch "nervlichen" Gründen.

2 Ärzte... taugen beide nichts. Nicht einmal zusammen.
Cordelia
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Re: Arzt plaudert alles aus?

Beitrag von Cordelia »

Aus Fehlern lernt man. Wer nicht möchte, dass sich Ärzte untereinander austauschen, sollte die Namen nicht erwähnen und entsprechende Daten auf mitgebrachten Befunden schwärzen. :wink:
FM
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Re: Arzt plaudert alles aus?

Beitrag von FM »

Es kann natürlich Fälle geben, in denen ein Arzt es für notwendig hält, Informationen vom vorherigen Behandler zu bekommen, oder unmittelbar mit ihm über den Patienten zu sprechen. Erlaubt ist das nur, wenn der Patient beide Ärzte insoweit von der Schweigepflicht entbindet. Lehnt er das ab, könnte der neue Arzt die Behandlung ablehnen.
Ann82
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Re: Arzt plaudert alles aus?

Beitrag von Ann82 »

Hallo,
ich bin zwar keine RA, jedoch Medizinstudentin im letzten Semester.
Also, Persönliches darf natürlich nicht ausgetauscht werden.
Allerdings kann es für die Weiterbehandlung und -versorgung des Patienten vom neuen Hausarzt nötig seine,die alten Befunde, Medikamente und andere medizinische Infos etc. anzufordern. Denn beim Hausarzt fließt ja bekanntlich alles zusammen.
Jede Überweisung,die man bei einem Facharzt einreicht ist eigentlich nur dazu da, dass der Facharzt den Arztbrief an den Hausarzt schickt. (Man kann natürlich auch ohne Überweisung zum FA gehen,aber dann bekommt nur der Patient den Brief.)
Dies soll dazu dienen,dass der Hausarzt mit der Gesamtheit aller Infos den Patient besser behandeln kann und dem Patientenwohl, als auch der Entlastung der KK dienen. Grade bei unspezifschen Symptomen und komplizierteren Diagnosen ist dies von Bedeutung. Und auch bei Ärztehobbing und der Verschreibung gewisser Medikamente kann ich mir vorstellen,dass ein Austausch unter Ärzten legal und sogar notwendig ist,um Mißbrauch oder illegalen Handel vorzubeugen.
Vor meinem Studium war ich als PTA in einer Apotheke tätig und auch dort bekamen wir Infos, wenn jemand sich von mehreren Ärzten BTMs oder Schlafmittel hat aufschreiben lassen. Falls diese Person kommt und das Rezept einlösen möchte.

Ich denke, es kommt auf den Einzelfall an, warum welche Infos eingefordert wurden und ob die Einholung dieser Infos notwendig ist,z. B. für die Weiterbehandlung...

Gruß,

Ann
winterspaziergang

Re: Arzt plaudert alles aus?

Beitrag von winterspaziergang »

Ann82 hat geschrieben:Hallo,
ich bin zwar keine RA, jedoch Medizinstudentin im letzten Semester
.

Auch als solche sollte man den Sachverhalt lesen und keine Allgemeinheiten - ein Jahr nach der letzten Meldung des TE- wiedergeben.
Allerdings kann es für die Weiterbehandlung und -versorgung des Patienten vom neuen Hausarzt nötig seine,die alten Befunde, Medikamente und andere medizinische Infos etc. anzufordern. Denn beim Hausarzt fließt ja bekanntlich alles zusammen.
aber nicht ohne Einverständnis des Patienten. Der entscheidet, wohin alles fließt.
Und auch bei Ärztehobbing und der Verschreibung gewisser Medikamente kann ich mir vorstellen,dass ein Austausch unter Ärzten legal und sogar notwendig ist,um Mißbrauch oder illegalen Handel vorzubeugen.
können Sie sich vorstellen, ist es aber nicht. Der § 203 StGB steht dem Ansinnen "Missbrauch vorzubeugen", indem man am Patienten vorbei Info austauscht, entgegen
Ich denke, es kommt auf den Einzelfall an, warum welche Infos eingefordert wurden und ob die Einholung dieser Infos notwendig ist,z. B. für die Weiterbehandlung...
Im Einzelfall muss der Arzt sich das Einverständnis des Patienten holen-. das sollte eine "Medizinstudentin im letzten Semester" eigentlich wissen
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