Arzt A habe Behandlungsvertrag mit B bezüglich eines Eingriffs geschlossen. Eine schriftliche Einwilligung liege vor (bzw. ergibt sich aus dem Vertrag).
Zum Termin des Eingriffs kommt B auch in Begleitung C (wobei für C keine Patentientenvollmacht hinsichtlich B vorliegt), ist aber wenig gesprächig, reagiert auf die Nachfrage, ob A nun wie gewünscht den Eingriff vornehmen soll, nur mit Blick zu C und anschließendem Nicken. Kurz vor dem Eingriff ist B sichtbar emotional belastet, also erhebliches Weinen, erweckt den Anschein, einfach gehen zu wollen, und reagiert auf Ansprache wohl aufgrund des emotionalen Zustandes gar nicht mehr. C fordert A auf, den Eingriff vorzunehmen, da B es nun mal so will und nur der Eingriff sich eben emotional so auswirke und es B danach schon besser gehen werde.
Sollte A den Eingriff vornehmen oder eher sein lassen?
Insoweit B nachher behaupten sollte, lediglich C habe B dazu gedrängt und B hätte den Eingriff nicht gewollt, könnte A ernsthaft Ärger bekommen (z.b. Körperverletzung, Tathelfer Nötigung), da A ja hätte erkennen müssen, dass B wohl doch nicht wollte?
Schriftliche Einwilligung +, bei Termin Zweifel
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Re: Schriftliche Einwilligung +, bei Termin Zweifel
Lassen. B hat seine Meinung wohl geändert und will vielleicht später doch noch Kinder haben.carn hat geschrieben:Sollte A den Eingriff vornehmen oder eher sein lassen?
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