Ein Psychologischer Psychotherapeut (PP) ist regelmäßig mit Patienten in laufender psychiatrischer Behandlung konfrontiert und muss feststellen, dass diese medikamentenbedingt benebelt sind und "neben der Spur" laufen, was eine erfolgreiche psychotherapeutische Behandlung seiner Ansicht nach massiv behindert. Gerne würde er Patienten empfehlen, Medikamente abzusetzen.
Frage: Wo liegen hier die rechtlichen Grenzen des für Medikamente formell in-kompetenten PP? Inwieweit darf er sich gegenüber den Patienten kritisch zu den Verschreibungen der hierfür formell kompetenten Psychiater äußern?
Berufsrechtliche Grenzen für psychopharmakakritische PPs
Moderator: FDR-Team
Re: Berufsrechtliche Grenzen für psychopharmakakritische PPs
Gar nicht, das liegt ausserhalb seiner Kompetenz.
Re: Berufsrechtliche Grenzen für psychopharmakakritische PPs
Grenzen und Möglichkeiten: In dem bereits selbst geschriebenen. Siehe Hervorhebung. Außerdem bietet sich an, dass Psychiater und Psychotherapeut miteinander reden, um die Behandlung abzustimmen.Chris16 hat geschrieben:Ein Psychologischer Psychotherapeut (PP) ist regelmäßig mit Patienten in laufender psychiatrischer Behandlung konfrontiert und muss feststellen, dass diese medikamentenbedingt benebelt sind und "neben der Spur" laufen, was eine erfolgreiche psychotherapeutische Behandlung seiner Ansicht nach massiv behindert. Gerne würde er Patienten empfehlen, Medikamente abzusetzen.
Frage: Wo liegen hier die rechtlichen Grenzen des für Medikamente formell in-kompetenten PP? Inwieweit darf er sich gegenüber den Patienten kritisch zu den Verschreibungen der hierfür formell kompetenten Psychiater äußern?
außerhalb der formalen KompetenzFlowjob hat geschrieben:Gar nicht, das liegt ausserhalb seiner Kompetenz.
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