Therapieauswahlverschulden, Alternativ-Therapie unter Geburt

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sie12345
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Therapieauswahlverschulden, Alternativ-Therapie unter Geburt

Beitrag von sie12345 »

Ich hab letztes Jahr mein erstes Kind geboren. Und ich weiß dass der Kreißsaal voll war und man scheinbar deswegen keine Zeit hatte mich zu betreuen. Ich arbeite selbst im geburtshilflichen Bereich.
Ich wurde aufgenommen und es wurde ein Aufnahme-CTG geschrieben. Das CTG war unauffällig. Es kam dann zum Blasensprung und zur Verlegung vom Aufnahmeraum in den Kreißsaal. Dort wurde erneut ein CTG geschrieben, was pathologisch war (zwei suspekte Kriterien, also nicht hochdramatisch), zur gleichen Zeit kam es zu einem Wehensturm.
Man spricht von einem Wehensturm, wenn mindestens 4-5 Wehen in 10 min. auftreten.
Wahrscheinlich war also das CTG wegen dem Wehensturm pathologisch. Laut Lehrbuch ist die Therapie dort konservativ oder invasiv, zB Lagewechseln, (Wortsperre: Firma)-Gabe oder eben eine Wehenhemmung mit Partusisten. Man entschloß sich jedoch zu einer vaginal-operativen Geburtsbeendigung. (Man hatte wegen dem vollen Kreißssaal keine Zeit zu warten) Eine Alternativ-Therapie wurde nicht durchgeführt! Kein Lagewechsel, keine Wehenhemmung. In der Dokumentation waren die Wehen sogar als „minütlich“ angegeben, also wurde der Wehensturm erkannt.
Meine Frage ist jetzt, kann es sich hierbei um ein Therapieauswahlverschulden handeln? Die Risiken einer vaginal-operativen Entbindung sind deutlich höher als die einer Wehenhemmung mit Partusisten (eine bloße Medikamenten-Gabe) Gleichzeitig ähneln sich die Therapiemethoden aber nicht. Ich wurde nicht über Risiken aufgeklärt, mir wurde nicht die Wahl gelassen. Ich habe sogar gesagt ich will keine vaginal-operative Entbindung. Man hat meine Beine festgehalten, also mich fixiert und gegen meinen Willen die Saugglockengeburt durchgeführt.
Meinem Kind geht es Gott sei Dank gut. Aber mir nicht. Ich habe nun eine Posttraumatische Belastungsstörung und eine Harninkontinenz, was bekannte Risiken einer Saugglocken-Geburt sind.
Wie ist in so einem Fall die Rechtslage? Kennt jemand irgendwelche Fälle die ähnlich waren? Bisher habe ich nur Fälle gefunden in denen das Kind geschädigt wurde.
H.Lelele
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Re: Therapieauswahlverschulden, Alternativ-Therapie unter Ge

Beitrag von H.Lelele »

Cave Forenregeln, individuelle Rechtsberatung ist nicht erlaubt.

Daher nur einige grundsätzliche Gedanken zu der (hoffentlich fiktiven) Geschichte:

1. Übergeben Sie den Fall einem Medizinrechtsanwalt. Dann geht alles seinen Gang.

2. Meine höchstpersönliche Einschätzung: Freuen Sie sich, daß Ihr Kind gesund ist und verzichten Sie auf Lösung 1. Denn: Sie müssten nachweisen, daß Ihre psychischen Probleme und die Harninkontinenz auf die gewählte Geburtsmethode zurückzuführen sind. Das ist nahezu unmöglich, denn postpartale Psychosyndrome und auch die Inkontinenz können selbst bei einer natürlichen Geburt, aber auch bei allen anderen Entbindungsmethoden prinzipiell vorkommen.
Im Besten Fall erstreiten Sie ein kaum nennenswertes Schmerzensgeld nach einem jahrelangen Gutachterkrieg, der Sie vermutlich mehr traumatisieren wird als die Geburt.
Aber wie schon gesagt, eine rein subjektive Meinung, Lösung 1. steht Ihnen ja jederzeit offen.
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