Aufbewahrungsfrist abgelaufen - Abdrücke/Modelle an Patient?
Moderator: FDR-Team
Aufbewahrungsfrist abgelaufen - Abdrücke/Modelle an Patient?
Hallo,
die Aufbewahrungsfrist für "Abdrücke" endet meines Wissens nach zwei Jahren. Nun könnte aber der Fall auftreten, dass ein Patient einen vollständigen Zahnersatz erhalten hat - eine Brücke und 16 Kronen. Und es könnte auch der Fall eintreten, dass der Patient danach einen Unfall hat, bei dem es unbedingt erforderlich ist, die Abdrücke zu haben um eine korrekte Wiederherstellung der Kronen realisieren zu können. Aber es gibt keine Abdrücke mehr - sie wurden weggeworfen ohne den Patienten zu informieren.
Muss der Zahnarzt seine Patienten über den Ablauf dieser Frist informieren und sie fragen, ob sie die Modelle/Abdrücke haben wollen? Denn ohne die Abdrücke kann nie mehr das natürliche Gebiss nachgeformt werden.
Erstmal danke fürs Durchlesen. Auf Antworten bin ich sehr gespannt.
Viele Grüße
Igamara
die Aufbewahrungsfrist für "Abdrücke" endet meines Wissens nach zwei Jahren. Nun könnte aber der Fall auftreten, dass ein Patient einen vollständigen Zahnersatz erhalten hat - eine Brücke und 16 Kronen. Und es könnte auch der Fall eintreten, dass der Patient danach einen Unfall hat, bei dem es unbedingt erforderlich ist, die Abdrücke zu haben um eine korrekte Wiederherstellung der Kronen realisieren zu können. Aber es gibt keine Abdrücke mehr - sie wurden weggeworfen ohne den Patienten zu informieren.
Muss der Zahnarzt seine Patienten über den Ablauf dieser Frist informieren und sie fragen, ob sie die Modelle/Abdrücke haben wollen? Denn ohne die Abdrücke kann nie mehr das natürliche Gebiss nachgeformt werden.
Erstmal danke fürs Durchlesen. Auf Antworten bin ich sehr gespannt.
Viele Grüße
Igamara
Re: Aufbewahrungsfrist abgelaufen - Abdrücke/Modelle an Pati
Hallo,
nach Beendigung der Aufbewahrungsfrist (Modelle gesetzl. KK = 4 Jahre) werden die entsprechenden Unterlagen (Karteikarten, Modelle, Röntgenbilder, etc.) vernichtet. Eine Aushändigung / Rückfrage beim Patienten ist lt. SGB V bzw Musterberufsordnung nicht vorgesehen.
Man hat jedoch ein Recht auf Kopien der Behandlungsunterlagen (vor Verjährung natürlich) oder fragt kurz vor Fristablauf mal höflich nach...
nach Beendigung der Aufbewahrungsfrist (Modelle gesetzl. KK = 4 Jahre) werden die entsprechenden Unterlagen (Karteikarten, Modelle, Röntgenbilder, etc.) vernichtet. Eine Aushändigung / Rückfrage beim Patienten ist lt. SGB V bzw Musterberufsordnung nicht vorgesehen.
Man hat jedoch ein Recht auf Kopien der Behandlungsunterlagen (vor Verjährung natürlich) oder fragt kurz vor Fristablauf mal höflich nach...
Re: Aufbewahrungsfrist abgelaufen - Abdrücke/Modelle an Pati
Danke für die Rückmeldung.
Leider nutzen mir die Behandlungsunterlagen nichts - ich brauche passende Kronen!
Ich finde es unglaublich, dass der Patient nicht gefragt wird, ob er die Modelle haben will. Es ist wichtig, dass zerstörter oder falscher Zahnersatz mithilfe der Originalabdrücke erneuert werden kann.
Ich muss mich seit Jahren mit starken Nacken-, Schulter- und Rückenschmerzen herumschlagen und endlich kenne ich den Grund für die Beschwerden: CMD durch falsche Kronen!
Leider nutzen mir die Behandlungsunterlagen nichts - ich brauche passende Kronen!
Ich finde es unglaublich, dass der Patient nicht gefragt wird, ob er die Modelle haben will. Es ist wichtig, dass zerstörter oder falscher Zahnersatz mithilfe der Originalabdrücke erneuert werden kann.
Ich muss mich seit Jahren mit starken Nacken-, Schulter- und Rückenschmerzen herumschlagen und endlich kenne ich den Grund für die Beschwerden: CMD durch falsche Kronen!
Re: Aufbewahrungsfrist abgelaufen - Abdrücke/Modelle an Pati
Hallo,
Situationsmodelle gehören ebenfalls zu den kopierbaren Behandlungsunterlagen.
Die Neuanfertigung von Kronen auf alten Arbeitsmodellen ist nicht möglich, da nach mehreren Jahren nichts mehr passen würde. Insofern werden Arbeitsmodelle auch nicht aufgehoben.
Situationsmodelle gehören ebenfalls zu den kopierbaren Behandlungsunterlagen.
Die Neuanfertigung von Kronen auf alten Arbeitsmodellen ist nicht möglich, da nach mehreren Jahren nichts mehr passen würde. Insofern werden Arbeitsmodelle auch nicht aufgehoben.
Re: Aufbewahrungsfrist abgelaufen - Abdrücke/Modelle an Pati
Das ist interessant, aber warum würde nach Jahren nichts mehr passen?JD hat geschrieben: Die Neuanfertigung von Kronen auf alten Arbeitsmodellen ist nicht möglich, da nach mehreren Jahren nichts mehr passen würde. Insofern werden Arbeitsmodelle auch nicht aufgehoben.
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Re: Aufbewahrungsfrist abgelaufen - Abdrücke/Modelle an Pati
Arbeitsmodelle sind auch verbraucht,weil - wie der Name schon sagt - auf ihnen gearbeitet wird. Darüber hinaus sind Kiefer und die Zähne nicht fest und statisch. Sie verändern sich, nutzen sich ab.
Re: Aufbewahrungsfrist abgelaufen - Abdrücke/Modelle an Pati
Ein "natürliches Gebiss" verändert sich im Laufe der Jahre. Einen Abdruck, der einige Jahre alt ist, kann man allenfalls ins Museum stellen.Igamara hat geschrieben:Denn ohne die Abdrücke kann nie mehr das natürliche Gebiss nachgeformt werden.
die gibt es ganz einfach: Mit einem neuen, passenden Abdruck, der auch an dem jetzigen Gebiss angepasst istIgamara hat geschrieben:
Leider nutzen mir die Behandlungsunterlagen nichts - ich brauche passende Kronen!
das ist schlicht falsch. Der Betreffende hat eine völlig falsche Vorstellung davon, wie ein neues Gebiss hergestellt wird. Wenn ein neuer Zahnersatz notwendig ist, wird immer ein neuer Abdruck angefertigt. Selbst wenn man die alten Abdrücke noch hätte.Ich finde es unglaublich, dass der Patient nicht gefragt wird, ob er die Modelle haben will. Es ist wichtig, dass zerstörter oder falscher Zahnersatz mithilfe der Originalabdrücke erneuert werden kann.
Ein Grund mehr mit einem neuen Abdruck korrekte Kronen anzufertigen!Ich muss mich seit Jahren mit starken Nacken-, Schulter- und Rückenschmerzen herumschlagen und endlich kenne ich den Grund für die Beschwerden: CMD durch falsche Kronen!
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Re: Aufbewahrungsfrist abgelaufen - Abdrücke/Modelle an Pati
Ergänzend zu den Vorschreibern: wenn man die Tatsache akzeptiert, dass sich Zähne und Kiefer im Laufe der Jahre durch Verschleiß und Alterungsprozesse in der Form und Stellung zueinander bereits marginal verändern, dann ist es völlig utopisch zu glauben, nach einem Unfall bei dem mehrere Zähne/Kronen beschädigt werden, ab- oder vollständig herausbrechen, die alten Abdrücke von vor dem Unfall verwenden zu können!Nun könnte aber der Fall auftreten, dass ein Patient einen vollständigen Zahnersatz erhalten hat - eine Brücke und 16 Kronen. Und es könnte auch der Fall eintreten, dass der Patient danach einen Unfall hat, bei dem es unbedingt erforderlich ist, die Abdrücke zu haben um eine korrekte Wiederherstellung der Kronen realisieren zu können.
Ein Unfall mit derartigen Krafteinwirkungen auf den Kiefer und Gebissbereich der zum Verlust mehrerer Zähne führt, verändert die Zahnstellung viel mehr als 10 Jahre "natürlicher Verschleiß".
Aus diesen Gründen und abgesehen davon, dass die alten Arbeitsmodelle "verbraucht" sind und nicht mehrmals verwendet werden können, würde kein Zahnmediziner, selbst wenn die alten Abrücke unbenutzt wären, auf die Idee kommen, zu erfragen ob bereits irgendwann mal Abdrücke angefertigt worden sind, sondern immer aktuelle Abdrücke vom Jetzt-Zustand des Gebisses anfertigen.
Die alten Abdrücke, selbst wenn man die vom Zahnarzt ausgehändigt bekommt, eignen sich also lediglich dazu, sich die zuhause ins Regal zu stellen, in keinem Fall für spätere zahnärztliche Behandlungen.
Grüße, Susanne
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Re: Aufbewahrungsfrist abgelaufen - Abdrücke/Modelle an Pati
Modelle (also die Teile aus Gips) werden von Zahnärzten eigentlich nur aus einem Grund nach Ablauf der Fristen dem Patienten mitgegeben. Dann verstopfen die Dinger nicht die eigene Mülltonne.
Aber um mal zur Ausgangsfrage zurückzukommen:
Zur Vervollständigung noch die Fristen in der Übersicht
Aber um mal zur Ausgangsfrage zurückzukommen:
Nein.Igamara hat geschrieben:Muss der Zahnarzt seine Patienten über den Ablauf dieser Frist informieren und sie fragen, ob sie die Modelle/Abdrücke haben wollen?
Zur Vervollständigung noch die Fristen in der Übersicht
Re: Aufbewahrungsfrist abgelaufen - Abdrücke/Modelle an Pati
Natürliche Zähne gibt es ja nicht mehr - es ist eine Brücke plus 16 zu hohe Kronen.
Vielen Dank für Eure Antworten!
Vielen Dank für Eure Antworten!
Re: Aufbewahrungsfrist abgelaufen - Abdrücke/Modelle an Pati
und wo sind die befestigt, wenn es keine natürlichen Zähne mehr gibt?Igamara hat geschrieben:Natürliche Zähne gibt es ja nicht mehr - es ist eine Brücke plus 16 zu hohe Kronen.
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Re: Aufbewahrungsfrist abgelaufen - Abdrücke/Modelle an Pati
Implantate, Stiftaufbau. Da geht schon was.
Ist der Gegenbiss auch eine komplette Prothese oder gibts da noch Zähne?
Ist der Gegenbiss auch eine komplette Prothese oder gibts da noch Zähne?
Re: Aufbewahrungsfrist abgelaufen - Abdrücke/Modelle an Pati
das ist klar, aber wozu besteht dann der Betreffende auf den Abdruck seines "natürlichen Gebisses", wenn dies nicht mal im Ansatz mehr vorhanden ist?Tastenspitz hat geschrieben:Implantate, Stiftaufbau. Da geht schon was.
Ist der Gegenbiss auch eine komplette Prothese oder gibts da noch Zähne?
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Re: Aufbewahrungsfrist abgelaufen - Abdrücke/Modelle an Pati
Der für mich einzig nachvollziehbare Grund ist der, die Optik der Zähne und die Zahnstellung damit besser rekonstruieren zu können. Es geht also um die Info, wie das vorher ausgesehen hat.
Re: Aufbewahrungsfrist abgelaufen - Abdrücke/Modelle an Pati
es gibt bei dem geschilderten Anliegen keinen nachvollziehbaren Grund, zumal der fiktive Patient beklagt, dass die Kronen nicht passen. Optik und Zahnstellung eines Gebisses muss man nicht anhand eines irgendwann vorhandenen natürlichen Gebisses rekonstruieren. Wie ein Zahn aussieht, weiß man auch ohne Modell, außerdem kann man am Abdruck nicht erkennen, wie die Zähne mal ausgeschaut haben, da ist ein Foto besser.Tastenspitz hat geschrieben:Der für mich einzig nachvollziehbare Grund ist der, die Optik der Zähne und die Zahnstellung damit besser rekonstruieren zu können. Es geht also um die Info, wie das vorher ausgesehen hat.
Für die aktuelle -auch optische- Anpassung benötigt man nur den aktuellen Kiefer.
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