Rezept für Grippestoff als Selbstzahler verweigert

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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Gebrandmarkter
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Rezept für Grippestoff als Selbstzahler verweigert

Beitrag von Gebrandmarkter »

Hi!
Ich wollte mich als Kassenpatient mit einem vierfach Impstoff impfen lassen, weil laut Beratung eines
anderen Arztes die 4. Komponente die ausschlaggebende dieses Jahr ist.
Mein Hausarzt verweigert mich das Rezept, obwohl ich den Impstoff selbst bezahlen will.
Der der das?

Danke für Rückmeldungen!
Gammaflyer
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Re: Rezept für Grippestoff als Selbstzahler verweigert

Beitrag von Gammaflyer »

Ja.
Die Therapieentscheidungen obliegen dem Arzt, nicht dem Patienten.
SusanneBerlin
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Re: Rezept für Grippestoff als Selbstzahler verweigert

Beitrag von SusanneBerlin »

Warum hat der andere Arzt nicht gleich das Rezept ausgestellt und warum verweigert der Hausarzt das Rezept?
Grüße, Susanne
Gebrandmarkter
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Re: Rezept für Grippestoff als Selbstzahler verweigert

Beitrag von Gebrandmarkter »

Gammaflyer hat geschrieben:Ja.
Die Therapieentscheidungen obliegen dem Arzt, nicht dem Patienten.
Ja. Aber letztendlich ist doch meine Entscheidung, was ich mir verabreichen lassen. Außerdem ist es keine Therapie. Es ist Vorsorge.
SusanneBerlin hat geschrieben:Warum hat der andere Arzt nicht gleich das Rezept ausgestellt
Ist leider gerade im Urlaub und nicht in der Lage Rezepte auszustellen.
SusanneBerlin hat geschrieben:warum verweigert der Hausarzt das Rezept?
Ja das ist die Frage. Begründung: Kassenpatienten bekommen nur ein Rezept für dieses eine Mittel bei uns.

Ich empfinde das irgendwie als Bevormundung. So nach dem Motte. Sie die Kassenpatient. Sie bekommen
das schlechte Mittel.
winterspaziergang

Re: Rezept für Grippestoff als Selbstzahler verweigert

Beitrag von winterspaziergang »

Gebrandmarkter hat geschrieben:
Gammaflyer hat geschrieben:Ja.
Die Therapieentscheidungen obliegen dem Arzt, nicht dem Patienten.
Ja. Aber letztendlich ist doch meine Entscheidung, was ich mir verabreichen lassen. Außerdem ist es keine Therapie. Es ist Vorsorge.
Allgemein: Nein. Der Arzt trägt die Verantwortung für das was er verabreicht oder durchführt und da er sich im Fall der Fälle auch vor Gericht verantworten müsste, darf er ablehnen. Auch bei einer "Vorsorge", die darin besteht, einen Impfstoff zu verabreichen, der vielleicht noch umstritten ist, hohe Nebenwirkungen hat etc.
SusanneBerlin hat geschrieben:Warum hat der andere Arzt nicht gleich das Rezept ausgestellt
Ist leider gerade im Urlaub und nicht in der Lage Rezepte auszustellen.
die Frage war wohl, warum er es nicht zu dem Zeitpunkt ausgestellt hat, als man ihn aufsuchte und er von diesem 4. Stoff sprach. Das dürfte er ja nicht aus dem Urlaub heraus gemacht haben
SusanneBerlin hat geschrieben:warum verweigert der Hausarzt das Rezept?
Ja das ist die Frage. Begründung: Kassenpatienten bekommen nur ein Rezept für dieses eine Mittel bei uns.
das macht keinen Sinn, wenn der Patient ein Privatrezept möchte.
Ich empfinde das irgendwie als Bevormundung. So nach dem Motte. Sie die Kassenpatient. Sie bekommen
das schlechte Mittel.
Die Geschichte klingt komisch, als hätte man sie erfunden, um sich über die angebliche 2-Klassen-Medizin zu beklagen.

Wenn der Patient seine Medikamente oder eine Behandlung privat bezahlt, so ist er zwar immer noch gesetzlich versichert, in dem Moment aber kein "(G)Kassenpatient".

Dass es verschiedene Impfstoffe für Grippe gibt, wurde noch nie irgendwo genannt, nur, dass in jedem Jahr neue angewendet werden müssen.

P.S. wenn es diesen Impfstoff gibt und der Patient ihn gern möchte, steht es ihm frei, einen anderen Arzt aufzusuchen. Das darf jeder, auch der "Kassenpatient".
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