Rechnung mit falscher Diagnose eingereicht - Korrektur?

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

Moderator: FDR-Team

Sweety_1
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 1
Registriert: 13.11.16, 13:29

Rechnung mit falscher Diagnose eingereicht - Korrektur?

Beitrag von Sweety_1 »

Hallo zusammen,

ich habe eine private Zusatzversicherung und habe dort u.a. ein paar gynäkologiscche privatärztliche Rechnungen von Anfang des Jahres eingereicht. Nun habe ich zufällig festgestellt, dass auf diesen Rechnungen eine Diagnose über einen Immundefekt vermerkt sind. Dieser Immundefekt ist allerdings niemals ärztlich gesichert worden, lediglich ein Naturheilpraktiker hat diese Vermutung vor einigen Jahren angestellt, es wurde aber nicht weiter nachgeforscht da man nur mit Vitamin-Infusionen usw gegenwirken könnte, was ich so oder so schon mache da ich unter erhöhter Infektanfälligkeit leide. Leider habe ich beim Bezahlen nicht auf die Diagnosen geachtet - ich hätte nie gedacht das ein Gynäkologe einen Immundefekt als Diagnose vermerkt, ich habe das auch nur mal kurz im Gespräch erwähnt :shock: Das Problem ist nun, dass ich aufgrund meines Studiums in die private Krankenversicherung bei derselben Versicherungsgesellschaft wechseln möchte, und mache mir jetzt Sorgen, dass ich wegen dieser Diagnose abgelehnt werden könnte, da ich davon ausgehe das die Gesellschaft die bisherigen Diagnosen der Rechnungen, welche ich bei der Zusatzversicherung eingereicht habe, bestimmt überprüfen wird oder? Oder gilt eine Diagnose bei neuem Versicherungsabschluss nur, wenn diese medizinisch gesichert wurde? Ist es möglich den Fehler zu korrigieren, indem ich den Gynäkologe bitte mir die Rechnungen ohne diese Diagnose erneut auszustellen und ich diese bei der Versicherung einreiche mit Vermerk, dass hier ein Fehler unterlaufen ist? :?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
H.Lelele
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 225
Registriert: 13.09.11, 18:21

Re: Rechnung mit falscher Diagnose eingereicht - Korrektur?

Beitrag von H.Lelele »

Guten Tag.

Klare Antwort: Rechtsanspruch besteht nicht.


Höflich nachfragen schadet nie ;-)

Mal kurz im Gespräch erwähnt gibts in der Medizin nicht. Das Arzt-Patientengespräch ist kein Kaffeeplausch, sondern der Arzt versucht, durch Erhebung einer sog. Anamnese Anhaltspunkte zur Krankheitsvorgeschichte zu erfahren.
Was er da an mediz. Informationen, z.B. Krankheiten/Beschwerden in der Vergangenheit, erfährt, wird und muß er auch verwerten. Anderenfalls (in den weit häufigeren Fällen) heisst es dann hinterher im Arzthaftungsprozeß: "Na, daß habe ich doch ausdrücklich erzählt, als ich am ..... in der Sprechstunde war".

Im Übrigen besteht meist ein völlig falsches Bild davon, was im rechtlichen Sinne eine "Diagnose" ist. Kurz gesagt: Alles, was im sog. "ICD" (derzeit Fassung 10) gelistet ist, das ist auch eine Diagnose. Einfach mal nach ICD 10, Kapitel "Z" googeln, da kommt der Laie gar nicht mehr aus dem Staunen heraus, was dort alles gelistet ist.

Was machbar ist: Sie können von vorneherein darum bitten, eine Rechnung ganz ohne Angabe von Diagnosen zu erhalten. Das ist gemäß amtl. Gebührenordnung möglich, aber in aller Regel nicht sinnvoll, denn dann gibt es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Rückfragen seitens des Krankenversicherers.

Wieder mal so eine Frage nach dem Motto: Wasch mich, aber mach mich nicht nass ;-)
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen