Schulzahnarzt

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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sumse1512
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Schulzahnarzt

Beitrag von sumse1512 »

Hallo!

Ich habe eine Frage, die uns hier seit einiger Zeit beschäftigt und umtreibt.

Das die zahnärztliche Reihenuntersuchung lt. Berliner Schulgesetz Pflicht ist, habe ich verstanden. Es geht in meinem Beitrag nicht um den Sinn oder Unsinn dieses Gesetzes.

Bis sommer des Jahres ging mein Sohn auf die Grundschule. Ende des Schuljahres fuhr die Klasse zu ebendieser Untersuchung zum Gesundheitsamt. Vor Ort verweigerte mein Sohn die Untersuchung, wurde etwas unter Druck gesetzt, dass er, falls er bei der Weigerung bleibe, mittags mit seiner Mutter nochmal wiederkommen müsse. Er hat den Mund dann aufgemacht.
Ich schrieb einen ärgerlichen Brief ans Amt, weil ich die Art und Weise wie man mit ihm umgegangen ist, nicht in Ordnung fand. ich bekam eine Antwort, die ich vergessen habe und damit hatte sich die Sache erledigt. Dachte ich jedenfalls.

Nach den Ferien wechselte er auf die weiterführende Schule, die in einem anderen Bezirk liegt. Vor zwei Wochen, also ca. fünf Monate nach der letzten Untersuchung, machte sich seine neue Klasse wieder auf den Weg zum Gesundheitsamt. Mein Sohn verweigerte erneut die Untersuchung, u.a. mit der Begründung, dass er sie vor einigen Wochen schon hat durchführen lassen. man sagte ihm, dass das egal sei, es handele sich schließlich um einen anderen Bezirk. (Okay, aber die Zähne sind dieselben.)
Er hat die Untersuchung dennoch verweigert.

Nun meldete der Klassenlehrer an, das er demnächst mit einer Gruppe von Kindern, die an der ersten Untersuchung nicht teilnehmen konnten, nochmals zum Amt fahren würde. mein Sohn soll wieder mitkommen. Bei Verweigerung müsste eben ich mit ihm dorthin.

Ich möchte meinen Sohn in seiner Entscheidung stützen. Seit Kindergartenzeiten wird den Kinder eingetrichtert, das es ihr Körper sei über den nur sie zu entscheiden haben und genau das hat er getan. Wir haben nicht die Aktion an sich boykottiert, er hat die Untersuchung allerdings abgelehnt.

Wie kann ich jetzt am besten argumentieren? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein Gesetz gibt, dass mir sagt, das ich mein Kind zwingen soll. Zumal ich auch nicht weiß, wie das aussehen sollte, das Zwingen.
Ich bin seit vielen Jahren Krankenschwester und wir dürfen nichts machen, was uns der Patient ausdrücklich verbietet. Das gilt auch bei Menschen, die dement sind und/oder unter Betreuung stehen.
Ich bin gern bereit, dem Amt Bescheinigungen u.ä. zukommen zu lasen, die beweisen, dass mein Kind regelmäßig zum Zahnarzt geht. Ungern dürften sie auch die Befunde bekommen, aber da würde ich mich nicht so "anstellen".

Wie soll ich weiter argumentieren? Wie ist die Rechtslage? Was kann das Amt verlangen? Wie weit kann das alles gehen?

Für hoffentlich hilfreiche Antworten bedanke ich mich im Voraus!
sumse
rabenthaus
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Re: Schulzahnarzt

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

Sie wollen jetz allen Ernstes von uns Argumente mit denen sich Ihr Sohn letztendlich seiner schulischen Pflichten entziehen kann?

Ich empfehle Ihnen eine Erziehungshilfe in Anspruch zu nehmen. Sie sind nicht erziehungsfähig, wenn Sie es nicht schaffen Ihren Sohn von einer solchen Untersuchung zu überzeugen. Sie sind nicht erziehungsfähig, wenn Sie den Wert der Zahnhygiene nicht erkennen. Sie sind nicht erziehungsfähig, wenn Sie nicht erkennen, dass es Ihre Aufagabe ist dem Kind den richtigen Weg im Leben zu weisen. Sie sind nicht erziehungsfähig, wenn Sie nicht versthen, dass es völlig falsch ist den Ängsten des Kindes Zucker zu geben.

Wenn Ihr Sohn Angst vor dem Zahnarzt hat muss man daran arbeiten und etwas dagegen unternehmen. Sie helfen Ihrem Kind nicht und machen alles noch viel schlimmer wenn er denkt er käme mit diesem Unsinn durch.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
barbara müller
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Re: Schulzahnarzt

Beitrag von barbara müller »

rabenthaus hat geschrieben:Hallo

Sie wollen jetz allen Ernstes von uns Argumente mit denen sich Ihr Sohn letztendlich seiner schulischen Pflichten entziehen kann?

Ich empfehle Ihnen eine Erziehungshilfe in Anspruch zu nehmen. Sie sind nicht erziehungsfähig, wenn Sie es nicht schaffen Ihren Sohn von einer solchen Untersuchung zu überzeugen. Sie sind nicht erziehungsfähig, wenn Sie den Wert der Zahnhygiene nicht erkennen. Sie sind nicht erziehungsfähig, wenn Sie nicht erkennen, dass es Ihre Aufagabe ist dem Kind den richtigen Weg im Leben zu weisen. Sie sind nicht erziehungsfähig, wenn Sie nicht versthen, dass es völlig falsch ist den Ängsten des Kindes Zucker zu geben.

Wenn Ihr Sohn Angst vor dem Zahnarzt hat muss man daran arbeiten und etwas dagegen unternehmen. Sie helfen Ihrem Kind nicht und machen alles noch viel schlimmer wenn er denkt er käme mit diesem Unsinn durch.
Jetzt geht´s aber los!
Wie kommen Sie dazu eine solche Aussage hier einzustellen und d. Threaderöffner/in der Erziehungsunfähigkeit zu bezichtigen.
Die Anfrage ist durchaus berechtigt wenn die letzte zahnärztliche Untersuchung erst 5 Monate zurück liegt. :roll: b.m.
sumse1512
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Re: Schulzahnarzt

Beitrag von sumse1512 »

rabenthaus hat geschrieben:Hallo

Sie wollen jetz allen Ernstes von uns Argumente mit denen sich Ihr Sohn letztendlich seiner schulischen Pflichten entziehen kann?

Ich empfehle Ihnen eine Erziehungshilfe in Anspruch zu nehmen. Sie sind nicht erziehungsfähig, wenn Sie es nicht schaffen Ihren Sohn von einer solchen Untersuchung zu überzeugen. Sie sind nicht erziehungsfähig, wenn Sie den Wert der Zahnhygiene nicht erkennen. Sie sind nicht erziehungsfähig, wenn Sie nicht erkennen, dass es Ihre Aufagabe ist dem Kind den richtigen Weg im Leben zu weisen. Sie sind nicht erziehungsfähig, wenn Sie nicht versthen, dass es völlig falsch ist den Ängsten des Kindes Zucker zu geben.

Wenn Ihr Sohn Angst vor dem Zahnarzt hat muss man daran arbeiten und etwas dagegen unternehmen. Sie helfen Ihrem Kind nicht und machen alles noch viel schlimmer wenn er denkt er käme mit diesem Unsinn durch.

Joa, das war dann eine echt hilfreiche Antwort, wie man sie von blind Obrigkeitshörigen eben bekommt. Meinen Sohn erziehe ich in der Tat anders, sodass er es nicht nötig haben wird, Unbekannte im Netz anzupöbeln.

Was soll eigentlich Ihre Signatur bedeuten? Die ist ironisch gemeint, nehme ich an?
rabenthaus
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Re: Schulzahnarzt

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

mir war schon klar aus welcher Richtung der thread kommt. Um es klar auszudrücken:

Reichsbürger, Nazis, Imfpgegner oder ähnliche Personengruppen sind hier nicht willkommen. Hier wird ernsthaft und nicht auf Grund von Wahnvorstellungen diskutiert.

Sie erziehen Ihren Sohn? Sie erziehen ihn anders? Das war es was ich mit meinen Zweifel an Ihrer Erziehungsfähigkeit meinte. Sie erziehen ihn nämlich eben gerade nicht sondern lassen ihm bestenfalls seine Mätzchen durchgehen. Ich denke aber mal eher, dass er diese Spielchen von Ihnen gelernt hat.

Sie handeln unverantwortlich und Ihre Antwort zeigt nur dass Sie bildungsrestitend und völlig uneinsichtig sind. Jemand sollte das Jugendamt informieren damit das Kind in Obhut genommen wird. Mit solchen Erziehungsberechtigten kann aus dem Kind nichts vernünftiges werden. Ich denke eine Kindeswohlgefährdung dürfte nach Ihrem threrad wohl eundeutig feststehen.

@ Barbara Müller

Nein, die Anfrag ist nicht berechtigt. Sie meinen doch wohl nicht ernsthaft eine zahnärztliche Untersuchung wäre eine Zumutung für ein Kind? Sie meinen doch wohl nicht ernsthaft eine zahärztliche Untersuchung würde dem Kind schaden? Nach fünf Monaten kann man ruhig noch einmal eine solche Untersuchung über sich ergehen lassen. Wenn keine Befunde auftreten ist doch alles in Ordnung. Ich habe wenig bis kein Verständnis für Menschen die sich bei allem und jedem direkt auflehnen wollen und glauben sie seien Vorkämpfer für die Freiheit des deutschen Volkes.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
Rabenwiese
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Re: Schulzahnarzt

Beitrag von Rabenwiese »

Ich halte von diesen "Massenuntersuchungen" der Schulzahnärzte auch herzlich wenig. Das beruht auf Erfahrungen.

Ich habe 4 Kinder und alle haben natürlich mehrfach diese "Untersuchungen" über sich ergehen lassen. Ich setze das Wort Untersuchungen absichtlich in Anführungszeichen.

Mehrfach haben die Schulzahnärzte falsch gelegen. Mehrfach bei jedem einzelnen Kind.

Mal brachte ein Kind einen Zettel mit das Behandlungsbedarf bestünde und die sonst behandelnde Ärztin konnte anschließend nichts davon erkennen oder aber es war anders herum ( auch mehrfach )

Bei unserem jüngsten wollte man im Rahmen einer solchen Untersuchung gleich die Zähne versiegeln. Die Zähne waren frisch versiegelt. ( 4 Tage zuvor ) Sowohl Schule als auch Schulzahnarzt machten einen regelrechten Aufstand weil er dies verweigerte.

Sofern jemand mit seinen Kindern regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt und schadhaftes auch behandeln lässt hier mit dem Vorwurf der Kindeswohlgefährdung aufzufahren ist reichlich daneben.

Sicherlich sollte man in der Lage sein seinen Kindern zu erklären das diese "Untersuchung" eine Pflichtveranstaltung ist und sie sich der "Zahnbeschau" stellen müssen. Aber ein Kind welches dies verweigert muss noch lange nicht in Obhut genommen werden. Zum Glück würde das auch kein Richter so unterzeichnen.
Froggel
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Re: Schulzahnarzt

Beitrag von Froggel »

@ rabenthaus

Nennen Sie doch bitte die Paragrafen, aus welchen sich der Zwang begründet, an so einer Veranstaltung nicht nur teilzunehmen, sondern die Untersuchung auch über sich ergehen lassen zu müssen. So etwas gibt es meines Wissens nach nicht. Es gibt keinen Zwang zur Gesundheit. Folglich dürfen Eltern auch die Untersuchung ohne rechtliche Folgen verweigern. Die Zähne werden jedenfalls nicht gleich ausfallen, bloß weil sich ein Kind nicht von einer ihm fremden Person im Mund herumfuhrwerken lassen will.

Ob es nun der Gesundheit des Kindes zum Nachteil gereicht oder nicht, das müssen die Eltern mit ihrem Gewissen und ihren Kindern ausmachen. Allerdings sehe ich kein Problem darin, wenn abseits der Schuluntersuchung das Kind regelmäßig zum Zahnarzt geht und sich dort untersuchen lässt. Das hat auch nichts mit fehlerhafter Erziehung zu tun. Wichtig ist doch nur, dass das Kind lernt, wann es sich fügen muss und wann es die Wahl hat. In diesem Fall hat es die Wahl.
Ich bin kein Jurist.
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Gammaflyer
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Re: Schulzahnarzt

Beitrag von Gammaflyer »

nordlicht02
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Re: Schulzahnarzt

Beitrag von nordlicht02 »

Froggel hat geschrieben:Wichtig ist doch nur, dass das Kind lernt, wann es sich fügen muss und wann es die Wahl hat. In diesem Fall hat es die Wahl.
Wenn ich den von Gammaflyer zitierten Paragrafen richtig interpretiere, hat das Kind hier eben nicht die Wahl. Ergo ist es hier wichtig, dass das Kind in diesem Fall lernt, dass es sich "fügen muss", dass es Verpflichtungen nachzukommen hat.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
winterspaziergang

Re: Schulzahnarzt

Beitrag von winterspaziergang »

nordlicht02 hat geschrieben:
Froggel hat geschrieben:Wichtig ist doch nur, dass das Kind lernt, wann es sich fügen muss und wann es die Wahl hat. In diesem Fall hat es die Wahl.
Wenn ich den von Gammaflyer zitierten Paragrafen richtig interpretiere, hat das Kind hier eben nicht die Wahl. Ergo ist es hier wichtig, dass das Kind in diesem Fall lernt, dass es sich "fügen muss", dass es Verpflichtungen nachzukommen hat.
nun, wenn das ganze einen Erziehungsgedanken bekommt: Es geht hier nicht um Wahl oder "sich fügen" (gleich ein übler Beigeschmack), sondern wohl eher darum, dass das fiktive Elternteil beim an sich richtigen Gedanken
Ich möchte meinen Sohn in seiner Entscheidung stützen. Seit Kindergartenzeiten wird den Kinder eingetrichtert, das es ihr Körper sei über den nur sie zu entscheiden haben und genau das hat er getan.
über Ziel hinausgeschossen ist.
Das Kind sollte doch eher unterscheiden lernen, wann und warum es über den Körper entscheidet und dies nicht aus Prinzip bei einer an sich nicht übergriffigen Situation zu tun. So wäre es z.B. gut, wenn das Kind diese Schuluntersuchung mitmacht, aber wie im anderen Beispiel genannt, sich dann verweigert, wenn der Zahnarzt eine Behandlung durchführen möchte, die wohl allein dem eigenen Zahnarzt obliegt oder sich dann zu weigern, wenn es sinnlos ist, nämlich, da Tage zuvor genau das gemacht wurde, was jetzt hier angeraten wird.
Das Kind hatte zudem auch die Wahl, nämlich mit Mutter/Vater wiederzukommen. Es ist schwer zu erkennen, was der kritisierte "Druck" an der Sache sein soll.

beim Punkt
Wir haben nicht die Aktion an sich boykottiert, er hat die Untersuchung allerdings abgelehnt.
zeigt sich wie wichtig "unterscheiden lernen" ist.
Wenn das Kind die Untersuchung ablehnt, dann boykottiert es gerade die Aktion- es nimmt doch ausdrücklich und eher aus Prinzip nicht teil.
nordlicht02
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Re: Schulzahnarzt

Beitrag von nordlicht02 »

winterspaziergang hat geschrieben:.. "sich fügen" (gleich ein übler Beigeschmack),
Deshalb hatte ich es auch als Zitat des Vorbeitrags in Anführungszeichen gesetzt. :wink:
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
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