Krankschreibung und Kündigung

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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ronnst
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Krankschreibung und Kündigung

Beitrag von ronnst »

Arbeitnehmer hat fristgerecht gekündigt.
Nun hatte der Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, wo ihn der Arbeigeber gleich zum Durchgangsarzt geschickt.
Die Krankeit geht aber über den Kündigungstermin hinaus.

Muss der Arbeitgeber in dem Fall den Arbeitnehmer über den Kündigungstermin hinaus bezahlen?



Gruß
Ronny
gerd36
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Re: Krankschreibung und Kündigung

Beitrag von gerd36 »

Hallo Ronny !!!
Muss der Arbeitgeber in dem Fall den Arbeitnehmer über den Kündigungstermin hinaus bezahlen?
Soweit ich informiert bin muss der Arbeitgeber solange bezahlen wie noch Kündigung läuft, ab dann nicht mehr.

Wenn es über den Kündigungstermin hinausgeht übernimmt dann die Krankenkasse die Krankengeldzahlung weiter.

Muss aber dann bei der Krankenkasse gemeldet werden und dies sofort, Arbeitnehmer hat gekündigt Unfall passiert
und ob dann Krankenkasse die weitere Zahlung übernimmt etc.
ronnst
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Re: Krankschreibung und Kündigung

Beitrag von ronnst »

Alles klar.
Vielen Dank
ExDevil67
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Re: Krankschreibung und Kündigung

Beitrag von ExDevil67 »

Da es sich um einen Arbeitsunfall handelt, würde ich Krankenkasse durch zuständige Berufsgenossenschaft ersetzen.
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