Rückzahlung Anzahlung - möglich?

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Starwars2001
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Rückzahlung Anzahlung - möglich?

Beitrag von Starwars2001 »

Hallo,

A geht zum Zahnarzt. Nach einer längeren Untersuchung heisst es: Der Zahn muss überkront werden. Im November 2016 ein Heil- und Kostenplan erstellt. Die Kasse übernimmt einen Anteil. A muss rd. 500 EUR zuzahlen. Soweit alles i.O. 14 Tage vor Behandlungsbeginn soll A 250 EUR Anzahlung leisten. A. leistet die Anzahlung fristgerecht.

Am 15. Jan. 2017 findet der erste Behandlungstag statt. Nach 2 min. ist dieser beendet. Der Zahnarzt hat eine Entzündung am Zahn festgestellt. Man sollte diese zuerst beim Chirurgen behandeln lassen (bevor der Zahn überkront wird).

Ab Feb. 2017 beginnt die Behandlung beim Chirurgen- es kommt zu mehreren Terminen. Der letzte Termin wird voraussichtlich im August 2017 stattfinden. An dem letzten Termin wird der Chirurg eine Empfehlung abgeben (Zahn lohnt sich zu überkronen od. nicht).

Nun zur eigentlichen Sache: A. fordert die geleistete Anzahlung zurück, da der bisherige Heil- und Kostenplan lediglich 6 Monate gültig ist und alles gerne "auf 0" gesetzt haben möchte.

Nun stellt sich der Zahnarzt quer und möchte die Anzahlung nicht zurückzahlen.

Zurecht?
Jurinator
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Re: Rückzahlung Anzahlung - möglich?

Beitrag von Jurinator »

Starwars2001 hat geschrieben:.... A. fordert die geleistete Anzahlung zurück, da der bisherige Heil- und Kostenplan lediglich 6 Monate gültig ist und alles gerne "auf 0" gesetzt haben möchte. Nun stellt sich der Zahnarzt quer und möchte die Anzahlung nicht zurückzahlen.
Was spricht denn dagegen, den August abzuwarten und falls die Krone tatsächlich nicht gemacht wird, dann die Anzahlung zurückzufordern? Sonst entsteht doch womöglich hin- und her.
Was will der Patient "auf 0 setzen"? Eine zahnärztliche Versorgung wird nach dem Chirurgen ja soundso nötig.
Wg. dem abgelaufenen HKP telefonieren Krankenversicherung und Zahnarzt dann, und dann geht das.

Was Anderes ist, wenn der Patient weiß, daß er bei diesem ZA Nichts mehr machen lassen will.
Dann macht es einen Sinn und er hat ein Recht auf Rückzahlung der 500.
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