Rezept, Schweigepflicht

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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stern0190
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Rezept, Schweigepflicht

Beitrag von stern0190 »

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Am 31.05.2017 (Ausstellungsdatum) erhält ein Patient durch seinen Arzt ein Rezept für Augentropfen. Da der Patient noch einige nicht verbrauchte Augentropfen zuhause hat, wird dieses Rezept erst am 04.07.2017 (Lt. Kaufbeleg) bei der Apotheke eingelöst bzw das Medikament gekauft (lt. Kaufbeleg).

Am 12.07.2017 erhält der Patient von seiner Schwägerin eine Messenger-Nachricht, dass er sich an die Apotheke wegen den Augentropfen wenden soll. Die Verkäuferin in der Apotheke ist die Freundin der Schwägerin. In der Messenger stand Name und Telefonnummer der Apotheke.

Die telefonische Nachfrage bei der Apotheke ergab, dass das Rezept seit einem Monat abgelaufen sei und der Patient ein neues Rezept bei seinem Arzt holen soll. Die Apotheke benötigt ein gültiges Rezept zwecks Einreichung bei der Krankenkasse. Anschließend gab der Patient der Verkäuferin am Telefon zu verstehen, er dulde keine Informationen über Dritte bzw. über die Verwandtschaft.

Nun befindet sich ein Brief ohne Absender-Informationen im Briefkasten des Patienten. Der Inhalt des handschritlich geschriebenen Briefes mit Datum vom 03.08.2017. Das Rezept ist nur 28 Tage gütig und kann von der Apotheke nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Eine Kopie des Rezeptes liegt bei.

Fragen:
1. Die Informationen von der Apotheke an die Schwägerin und die Messenger-Nachricht an den Patienten. Ist dies eine Verletzung der Schweigepflicht?
2. Ist der Patient hierzu verpflichtet, dem (handschriftlich gefassten) Schreiben der Apotheke vom 03.08.2017 nachzukommen und entsprechend ein neues Rezept nachreichen? Es geht hier um ein Rezept in Höhe von 7 Euro.

MfG Stern
Zuletzt geändert von ktown am 11.08.17, 16:38, insgesamt 1-mal geändert.
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