keine Krankschreibung. Körperverletzung?

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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SusanneBerlin
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Re: keine Krankschreibung. Körperverletzung?

Beitrag von SusanneBerlin »

Wäre ein Schmerzensgeldprozess das selbe wie ein Prozess wegen Körperverletzung?
Man kann als Privatmensch nicht den Täter wegen Körperverletzung anklagen, das macht die Staatsanwaltschaft im Strafprozess.

Als Opfer der Körperverletzung klagt man auf zivilrechtlich auf Entschädigung, d.h. Schmerzensgeld wegen erlittener Schmerzen resultierend aus der Körperverletzung.


Da Sie nun zuletzt schrieben, es ginge Ihnen nur um einzelne Tage, an denen Sie wegen der Schmerzen den Weg zur Arbeit und das Arbeiten lieber vermieden hätten, sehe ich keine Anspruchsgrundlage gegen den Arzt. Denn man braucht arbeitsrechtlich gar keine AU für einen einzelnen Tag, man kann sich auch ohne AU vom Arzt, beim Arbeitgeber krankmelden und bis zu zwei aufeinander folgende Tage zu Hause bleiben.

Ein Arzthaftungsprozess, ist anders als bei einer Körperverletzung in Form eines Faustschlags ins Gesicht, nicht so einfach wie Sie sich das vorstellen. Es reicht nicht aus, dem Gericht mitzuteilen "Ich glaube mein Arzt hat einen Fehler gemacht, bitte prüfen Sie das mal!" Der Kläger ist vollständig in der Darlegungs- und Beweispflicht. Der Kläger bzw. der Anwalt des Klägers muss in der Klageschrift darlegen, worin der Fehler des Arztes besteht und welche Folgen das für den Patienten hatte. Ein medizinischer Gutachter muss die Befunde auswerten, ggf. den Patienten selbst untersuchen und einen Fehler des Arztes bestätigen, das kostet mehrere tausend Euro, mit denen der Kläger in Vorleistung gehen muss.

Und das alles wegen erlittener Schmerzen, die der Patient sowieso gehabt hätte, die nur in liegender Stellung vermeidbar sind. 100 Euro pro "Schmerztag" wären meiner Einschätzung nach noch hoch angesetzt und alles steht unter der Voraussetzung, dass unabhängige Gutachter einen Fehler des Arztes und die geltend gemachten Folgen bestätigen, dafür riskieren Sie viele tausend Euro und ein Gerichtsverfahren, das zwischen optimistisch mindestens einem Jahr (wenn die Sachlage klar ist und der Arzt keine Gegengutachten einbringt) und mehrere Jahre dauert.
Grüße, Susanne
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