Eltern untersagen Familienanamnese beim Amtsarzt

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

Moderator: FDR-Team

winterspaziergang

Re: Eltern untersagen Familienanamnese beim Amtsarzt

Beitrag von winterspaziergang »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Evariste hat geschrieben:Mir ist immer noch nicht klar, ob A hier die Aussage verweigern darf oder nicht.

Winterspaziergang schreibt etwas von einem "Zeugnisverweigerungsrecht", wo ist das festgelegt?
In der Strafprozeßordnung (StPO), § 52 Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten

Das bezieht sich auf Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Werden die Eltern als Beschuldigte einer Straftat oder Ordungswidrigkeit bezichtet, darf sich der Sohn als Angehöriger auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen und somit die Aussage verweigern (umgekehrt natürlich auch).
was der Unterschied ist:
:arrow: Die Eltern haben eine Bank ausgeraubt. Der Sohn wird vor Gericht befragt und darf eine Auskunft verweigern, die seine Eltern belasten würde.
:arrow: Die Eltern haben eine Bank ausgeraubt und teilen dies ihrem Arzt, einem Priester und ihrem Sohn mit. Der Arzt und der Priester müssen schweigen, der Sohn darf es weitererzählen, auch wenn die Eltern es ihm ausdrücklich untersagen.
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