Erst Schiedsmann dann Klage, geht auch Mediation?

besser und schneller außergerichtlich Streit beenden durch Mediation

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Mongi
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Erst Schiedsmann dann Klage, geht auch Mediation?

Beitrag von Mongi »

Hallo,
also wenn jemand eine private Klage bei z.B. Nachbarschaftsstreit bei Gericht einreichen möchte, muss er erst zum zuständigen Schiedsmann. Ist es das Gleiche (nur teurer) wenn man eine Mediation anstrebt und bei deren Erfolgslosigkeit dann Klage erheben kann?
Hoffentlich habe ich mich verständlich ausgedrückt.
Danke
Mongi
Germeaniac
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Re: Erst Schiedsmann dann Klage, geht auch Mediation?

Beitrag von Germeaniac »

Hallo Mongi,

noch gibt es kein Bundesgesetz dazu, weswegen die Regelungen hier vom Bundesland abhängig sind:

In Bayern braucht man z.B. nur ein Schiedsverfahren, wenn beide beteiligten Parteien in der selben Gemeinde ansässig sind, wie genau ein solches Sühneverfahren abläuft bzw. wer die Betreuung übernimmt, liegt dann auch in der Verantwortung der Gemeinde.

In Niedersachsen ist die Notwendigkeit vom Landgerichtsbezirk abhängig.

Was deine Frage angeht, weiß ich, dass sich Mediatoren in Niedersachsen als offizielle Stelle für das Schiedsverfahren registrieren lassen können, ein bei diesen Stellen durchgeführtes Mediationsverfahren, das scheitert macht dann auch den Weg für eine Privatklage frei. - Im Zweifelsfall würde es also helfen, wenn du das entsprechende Bundesland angibst, oder mal direkt beim Bundesverband Mediation (bmev.de) nachfragst.

Auf eine erfolgreiche Übereinkunft!
Mongi
Topicstarter
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Re: Erst Schiedsmann dann Klage, geht auch Mediation?

Beitrag von Mongi »

Hallo,
also, in NRW ist die Mediation mit dem Schiedsmann gleichgestellt.
Entweder man geht zum Schiedsmann oder eben zum Mediator.
Der Unterschied sind wohl die Kosten,
Nach dem Gesetz kann man also zur Klage übergehen, sobald
bei einer der "Sitzungen" keine Einigung erfolgte.
Wie aber sieht die Gesetzeslage aus, wenn jemand trotz
erfolgreichem Schiedsverfahren oder Mediation klagen möchte.
Schließlich zwingt die Gesetzeslage den Bürger dazu, erst
zum Schiedsmann, Mediator zu gehen.
Kann das Gesetz dem Bürger eine Klage verbieten?
Wie also ist die Rechtslage. Weiß das jemand?
mfg
Mongi
SusanneBerlin
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Re: Erst Schiedsmann dann Klage, geht auch Mediation?

Beitrag von SusanneBerlin »

Erfolgreiche Mediation und trotzdem klagen ist ja ein Widerspruch in sich.
Wenn man mit dem Vorschlag des Mediators nicht einverstanden ist, stimmt man eben nicht zu, und damit ist die Mediation gescheitert!
Erst zustimmen und es sich hinterher anders überlegen ist natürlich schlecht, denn da könnte der Zug dann abgefahren sein.

Grüße, Susanne
Grüße, Susanne
Mongi
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Re: Erst Schiedsmann dann Klage, geht auch Mediation?

Beitrag von Mongi »

Hallo Susanne,
leider kann sich das keiner aussuchen.
Schiedsmann oder Mediator vor einer Klage.
Schiedsleute sind ehrenamtlich tätig. Meistens
erst 14-tägig zu erreichen.
Ein Mediator macht keine Vorschläge. Darf er nicht.
So das Gesetz.
Bleibt immer noch meine Frage, was die Gesetzeslage
dazu sagt, ob man nach der Mediation klagen kann.
Angenommen, nach einer erfolgreichen Mediation
stellt sich heraus, dass eine Partei doch klagen
muss/möchte, weil sich neue Fakten ergeben haben,
z. B. eine posttraumatische Belastungsstörung.
Eine erneute Mediation würde wieder Unsummen kosten
Also, bitte, wer kenn die Gesetzeslage?
Danke
Mongi
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