darf eine private Person einen Mahnbescheid beantragen?

Recht rund ums Tier

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Wespe
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darf eine private Person einen Mahnbescheid beantragen?

Beitrag von Wespe »

Hallo, ich habe mal eine Frage, darf eine private Person einen Mahnbescheid beantragen auch wenn er keine Rechnung geschrieben hat sondern das finanzielle eine mündliche Vereinbarung war?
SusanneBerlin
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Re: darf eine private Person einen Mahnbescheid beantragen?

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

einen Mahnbescheid kann erstmal jeder beantragen. Das Gericht prüft nicht ob die Forderung berechtigt ist, man muss nur einen plausiblen Grund angeben, weshalb man eine finanzielle Forderung gegen jemanden hat.

Der Schuldner kann der Forderung genauso widersprechen, er muss ebenfalls nichts beweisen.
Widerspricht der Schuldner nicht, kann der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel beim Gericht anfordern und die Forderung vom Gerichtsvollzieher pfänden lassen.
Grüße, Susanne
winterspaziergang

Re: darf eine private Person einen Mahnbescheid beantragen?

Beitrag von winterspaziergang »

Wespe hat geschrieben:Hallo, ich habe mal eine Frage, darf eine private Person einen Mahnbescheid beantragen auch wenn er keine Rechnung geschrieben hat sondern das finanzielle eine mündliche Vereinbarung war?
ja, wie in der 1. Antwort schon gesagt. Ergänzend: Mündliche Absprachen sind -bei Bedarf- oftmals schwer nachzuweisen.

P.S. die Frage gehört, so gestellt, nicht in Tierrecht und -haftung, weil sich das damit nicht beantworten lässt.
Wespe
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Re: darf eine private Person einen Mahnbescheid beantragen?

Beitrag von Wespe »

SusanneBerlin hat geschrieben:Hallo,

einen Mahnbescheid kann erstmal jeder beantragen. Das Gericht prüft nicht ob die Forderung berechtigt ist, man muss nur einen plausiblen Grund angeben, weshalb man eine finanzielle Forderung gegen jemanden hat.

Der Schuldner kann der Forderung genauso widersprechen, er muss ebenfalls nichts beweisen.
Widerspricht der Schuldner nicht, kann der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel beim Gericht anfordern und die Forderung vom Gerichtsvollzieher pfänden lassen.
ersteinmal vielen, lieben Dank für die Antwort, ich erzähle mal von Anfang an die Geschichte, weil es sich um Tiere handelt ;-)
Ich betreibe ich eine Haustiervermittlungsagentur an mich wandte sich ein Kaninchenhalter der 2 Kaninen betreut haben müßte, weil er auf Wohnungssuche ist. Ich vermittelte die Tiere und ein Kaninchen mußte im Laufe der Zeit zum Tierarzt. die Tierbetreuern wurde immer wieder vertröstet, daß sie das Geld für deren Betreuung bekommen würde und selbstverständlich die Tierarztkosten, denn eins von den Kaninchen erkrankte am Auge und auf Bitten des Tierhalters (Whats-App) ) ging die Tierbetreuerin zum TA . Nun bat sie mehre Male um das Betreuungsgeld u.a. auch um das vorgestreckte Tierarztgeld und immer wieder wurde sie hingehalten, er hätte das vereinbarte Geld schon lange überwiesen angeblich die Bank einen Zahlendreher hatte aber….., den Überweisungsbeleg von der Bank wollte bzw. konnte er auf Verlangen nicht nachweisen. Nun meine Frage, was kann man machen, wenn er seine Tiere nicht mehr abholt? Das Geld möchte die Tierbetreuerin zwar auch haben aber...... das Geld bekommt sie auf normalem und anständigem Wege von diesem Mann selbstverständlich nicht. Es wurde auch schon ein Einschreibebrief (Eigenhändig) an diesen Mann versandt mit einer Frist , daß er die Tiere zum Datum X abholen soll. Deshalb erkundige ich mich ob diese private Tierbetreuerin einen Mahnbescheid beantragen kann um ihr Betreuungsgeld und die Tierarztkosten zu bekommen , denn ich habe leider nichts schriftliches mit ihm vereinbart sondern nur an diese Tierbetreuerin weitervermittelt.
SusanneBerlin
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Re: darf eine private Person einen Mahnbescheid beantragen?

Beitrag von SusanneBerlin »

Ja wie gesagt, man kann einen Mahnbescheid beantragen.
Dann wird man sehen, ob der Mann zahlt oder ob er dem Mahnbescheid widerspricht.
Wenn er widerspricht ist man genauso weit wie vorher, nur dass man noch die Kosten vom Mahnbescheid hatte.
Grüße, Susanne
Wespe
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Re: darf eine private Person einen Mahnbescheid beantragen?

Beitrag von Wespe »

SusanneBerlin hat geschrieben:Ja wie gesagt, man kann einen Mahnbescheid beantragen.
Dann wird man sehen, ob der Mann zahlt oder ob er dem Mahnbescheid widerspricht.
Wenn er widerspricht ist man genauso weit wie vorher, nur dass man noch die Kosten vom Mahnbescheid hatte.
dann geht es aber doch vor Gericht, wenn der Mann dem Mahnbescheid widerspricht ist das richtig ? ggf. er widerspricht dem Mahnbescheid und wie geht das dann mit dem Gerichtsverfahren?
FM
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Re: darf eine private Person einen Mahnbescheid beantragen?

Beitrag von FM »

Wespe hat geschrieben: dann geht es aber doch vor Gericht, wenn der Mann dem Mahnbescheid widerspricht ist das richtig ? ggf. er widerspricht dem Mahnbescheid und wie geht das dann mit dem Gerichtsverfahren?
Wenn der Gläubiger es beantragt, geht die Sache dann als Klage zum zuständigem Amtsgericht.
winterspaziergang

Re: darf eine private Person einen Mahnbescheid beantragen?

Beitrag von winterspaziergang »

Wespe hat geschrieben: Ich betreibe ich eine Haustiervermittlungsagentur an mich wandte sich ein Kaninchenhalter der 2 Kaninen betreut haben müßte, weil er auf Wohnungssuche ist.
obdachlos? ansonsten kann man sich praktisch schwer vorstellen, weshalb man für die Zeit einer Wohnungssuche Kaninchen in Pflege geben muss. Die Überlegung hat auch einen Aspekt bezüglich der Zahlungsfähigkeit des Kaninchenhalters
Nun meine Frage, was kann man machen, wenn er seine Tiere nicht mehr abholt? ...Es wurde auch schon ein Einschreibebrief (Eigenhändig) an diesen Mann versandt mit einer Frist , daß er die Tiere zum Datum X abholen soll.
Das muss auch sein, aber abseits der Frage nach dem Geld: Will man dem wirklich die Tiere wiedergeben, wenn man nicht muss? Man darf doch vermuten, dass der die Tiere gar nicht mehr richtig versorgen kann.
Deshalb erkundige ich mich ob diese private Tierbetreuerin einen Mahnbescheid beantragen kann um ihr Betreuungsgeld und die Tierarztkosten zu bekommen , denn ich habe leider nichts schriftliches mit ihm vereinbart sondern nur an diese Tierbetreuerin weitervermittelt
im geschilderten Fall gibt es eine Vermittlung und eine Pflegestation für die Tiere. Wenn die Pflege nun Geld zu bekommen hat, ist die Vermittlung zumindest als Zeugin verfügbar, dass es eine derartige Vereinbarung gegeben hat und diese kostenpflichtig war. Der Halter hat nicht bezahlt und kann offenbar auch keinen Zahlungsbeleg vorweisen.
Wespe
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Re: darf eine private Person einen Mahnbescheid beantragen?

Beitrag von Wespe »

winterspaziergang hat geschrieben:
Wespe hat geschrieben: Ich betreibe ich eine Haustiervermittlungsagentur an mich wandte sich ein Kaninchenhalter der 2 Kaninen betreut haben müßte, weil er auf Wohnungssuche ist.
obdachlos? ansonsten kann man sich praktisch schwer vorstellen, weshalb man für die Zeit einer Wohnungssuche Kaninchen in Pflege geben muss. Die Überlegung hat auch einen Aspekt bezüglich der Zahlungsfähigkeit des Kaninchenhalters
Nun meine Frage, was kann man machen, wenn er seine Tiere nicht mehr abholt? ...Es wurde auch schon ein Einschreibebrief (Eigenhändig) an diesen Mann versandt mit einer Frist , daß er die Tiere zum Datum X abholen soll.
Das muss auch sein, aber abseits der Frage nach dem Geld: Will man dem wirklich die Tiere wiedergeben, wenn man nicht muss? Man darf doch vermuten, dass der die Tiere gar nicht mehr richtig versorgen kann.

ersteinmal, nochmals vielen, lieben Dank für Eure ausführlichen Antworten, darüber habe ich mich sehr gefreut. Nun doch nochmals zu meiner Frage, wo kann die Betreuerin die Kaninchen abgeben? Denn diesejenige möchte auf keinen Fall die Tierchen behalten, deshalb möchte sie die gerne abgeben, wenn der Termin nicht eingehalten wird? Wir zogen Tierheim in Erwägung aber..... dort müssen wir das selbst bezahlen, wenn wir die Kaninchen abgeben und das sehen wir nun gar nicht ein, daß wir für jemand anders auch noch die Tierheimkosten übernehmen müssen Die Betreuerin hat etwas von einem Streichelzoo gehört aber.... darf man dort Tiere abgeben, die einem nicht gehören?
winterspaziergang

Re: darf eine private Person einen Mahnbescheid beantragen?

Beitrag von winterspaziergang »

Wespe hat geschrieben:
....Nun doch nochmals zu meiner Frage, wo kann die Betreuerin die Kaninchen abgeben? Denn diesejenige möchte auf keinen Fall die Tierchen behalten, deshalb möchte sie die gerne abgeben, wenn der Termin nicht eingehalten wird? Wir zogen Tierheim in Erwägung aber..... dort müssen wir das selbst bezahlen, wenn wir die Kaninchen abgeben und das sehen wir nun gar nicht ein, daß wir für jemand anders auch noch die Tierheimkosten übernehmen müssen Die Betreuerin hat etwas von einem Streichelzoo gehört aber.... darf man dort Tiere abgeben, die einem nicht gehören?
angesichts dessen
Wespe hat geschrieben:Ich betreibe ich eine Haustiervermittlungsagentur...
dürfte für weiterführende Fragen eine rechtliche Beratung vor Ort- über den Problemfall hinaus- zu empfehlen sein
FM
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Re: darf eine private Person einen Mahnbescheid beantragen?

Beitrag von FM »

Wespe hat geschrieben: Die Betreuerin hat etwas von einem Streichelzoo gehört aber.... darf man dort Tiere abgeben, die einem nicht gehören?
Natürlich nur wenn der Betreiber einverstanden ist, und der wird vernünftiger Weise zumindest eine tierärztliche Bescheinigung verlangen, um sich nicht Krankheiten einzuschleppen.

Außerdem bleibt der Eigentümer (also der ursprüngliche Auftraggeber) weiterhin Eigentümer, die Tiere wären deshalb nur zur Verwahrung in dem Zoo, auf Verlangen sind sie wieder herauszugeben. Also nicht als Futtertiere verwenden.

Überlegenswert wäre, solche Fragen in den Verträgen zu regeln. Also z.B. ein Eigentumsübergang nach einer gewissen Zeit und eine Sicherheitsleistung für Kosten (Tierarzt etc.).
Wespe
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Re: darf eine private Person einen Mahnbescheid beantragen?

Beitrag von Wespe »

FM hat geschrieben:
Wespe hat geschrieben: Die Betreuerin hat etwas von einem Streichelzoo gehört aber.... darf man dort Tiere abgeben, die einem nicht gehören?
Natürlich nur wenn der Betreiber einverstanden ist, und der wird vernünftiger Weise zumindest eine tierärztliche Bescheinigung verlangen, um sich nicht Krankheiten einzuschleppen.

Außerdem bleibt der Eigentümer (also der ursprüngliche Auftraggeber) weiterhin Eigentümer, die Tiere wären deshalb nur zur Verwahrung in dem Zoo, auf Verlangen sind sie wieder herauszugeben. Also nicht als Futtertiere verwenden.

Überlegenswert wäre, solche Fragen in den Verträgen zu regeln. Also z.B. ein Eigentumsübergang nach einer gewissen Zeit und eine Sicherheitsleistung für Kosten (Tierarzt etc.).

Dankeschön, für Deine ausführliche Antwort, nun weiß ich Bescheid , wie wir uns verhalten müssen respektive absichern aber....... die Kaninchen werden niemals als Futtertiere abgegeben, dafür sind wir allemal zu sehr tierlieb ;-)
FM
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Re: darf eine private Person einen Mahnbescheid beantragen?

Beitrag von FM »

Wespe hat geschrieben:die Kaninchen werden niemals als Futtertiere abgegeben, dafür sind wir allemal zu sehr tierlieb ;-)
Gut, im Streichelzoo gibt es eher keinen Python, aber ein normaler Zoo betrachtet es schon auch als tierlieb, wenn die Fleischfresser Futter bekommen. Und Kaninchen sind jetzt nicht so spannend, dass man da für andere Zwecke sehr viele braucht. Deshalb im Falle einer Abgabe das vorher klären.
Wespe
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Re: darf eine private Person einen Mahnbescheid beantragen?

Beitrag von Wespe »

da bin ich nochmal, uns beschäftigt die Frage, wenn wir die Tiere in einen Streichelzoo abgeben, muß der Eigentümer vorher informiert werden, denn er hat sich bis heute nicht mehr gemeldet?
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