Tierschutz-Europaweit-/ Qualzucht

Recht rund ums Tier

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wolfgangdoc
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Tierschutz-Europaweit-/ Qualzucht

Beitrag von wolfgangdoc »

Vielen Dank für dieses Forum!
In meinen Augen ein Thema, das viele Tierbesitzer berührt, aber wie auch ich keine Perspektive sehen
Gibt es ein europäisches Tierschutzgesetz? In welchen Ländern greift es und wo kann man sein Anliegen äussern? In wieweit ist ein Züchter, ja sogar Ausstellungsrichter und Organisationen (bzw VdH oder FCI) bei Tierquälereien zu belangen?
Beispiel Herr M züchtet reinrassige Hunde, die einen genauen Standard haben (festgelegt durch FCI). Nun sucht er sich einen Deckrüden, der auch vom Verein (Organisation) die Zuchtzulassung erhalten hat.Nur Jeder der sich etwas mit der Materie auskennt, sieht dass schon vom Äusseren her Gesundheitsmängel vorliegen.(Verformung des Gesichtsschädel, Extreme Augenlider, massige Gesamterscheinung usw.)Mal angenommen es handele sich um einen Deckrüden, mit dem man nach den Richtlinien des Tierschutzes nicht züchten dürfte, da weitere Mängel bei der Nachzucht mit Schmerzen, Leiden oder Schäden usw zu erwarten sind (§ 11b TierSchG). Der Rassestandard ist in diesem Fall in Deutschland festgelegt, also ist der VdH zuständig um in der FCI etwas zu erreichen.Wenn nun auf Anfragen weder VdH noch FCI reagiert, wie soll man dann weiter vorgehen? Denn m.E verstossen der Züchter (der diesen Zuchtakt auslöst), der Verein (der die Zuchtzulassung toleriert ), der VdH und der FCI (weil sie sich taub stellen) und dann der Richter (der bewußt gegen die Standardrichtlinien verstößt) gegen das Tierschutzrecht, in meinen Augen ist es aktive und passsive Tierquälerei.MIr ist auch klar, dass es Kunden, also einen Markt gibt, die solche "Monster" fordern, nur dann muß ich eine neue Rasse kreieren und den alten Standard damit schützen. Da sich diese Ereignisse nicht nur in Deutschland ablaufen, sondern auch im übrigen Europa und mit erschreckend steigender Tendenz wäre ich an juristischer Hintergrundinformation sehr dankbar.

Vielen Dank

Wolfgang Kirst
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webelch
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Re: Tierschutz-Europaweit-/ Qualzucht

Beitrag von webelch »

Zunächst gibt es deutsche Tierschutzgesetze -> http://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/t ... _node.html
wolfgangdoc
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Re: Tierschutz-Europaweit-/ Qualzucht

Beitrag von wolfgangdoc »

Komisch! Sonst keine Info?
rabenthaus
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Re: Tierschutz-Europaweit-/ Qualzucht

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

der Sachverhalt ist nicht eindeutig nachvollziehbar.

Entspricht der Rüde den Normen der Verbände oder nicht? Verhindern die Normen der Verbände in Ihrem fiktiven Fall die Qualzucht und werden nicht eingehalten oder führen die Vorgaben gerade zu diesen Qualzuchten?

Wieso macht M da denn mit wenn er der Meinung ist es handelt sich, wo er möglicherweise zumindest moralisch Recht hat, um Tierquälerei?

Leider geben die Verbände Richtlineien für das Aussehen von Hunden vor die von manchen Tierfreunden aber auch Züchtern für falsch gehalten werden. Das Problem liegt darin, dass sich diese Vorgaben offiziel an das Tierschutzgesetz halten.

Ohne Wertung gehe ich davon aus, dass wenn man sich an die Standarts der von Ihnen genannten Organisationen hält eine Veurteilung, ja scvhon ein Ermittlungsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen sind. Ob sich das ändert liegt an

a) Nachfrage
b) Bereitschaft der Politik / Arbeit der Tierschutzlobby

Ein Urteil in so einer Angelegenheitst mir nicht bekannt.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
wolfgangdoc
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Re: Tierschutz-Europaweit-/ Qualzucht

Beitrag von wolfgangdoc »

Dann mal ganz klar und deutlich!
Herr M hat eine Hündin die dem Rassestandard entspricht.Nun findet er einen Rüden,der die Zuchtzulassung des Vereines erhalten hat. Hier ist das erste Problem.Dieser Rüde dürfte eigentlich nach den Standardrichtlinien keine Zuchtzulassung erhalten haben, zusätzlich ist zu erwarten, wenn dieses Tier zur Zucht eingesetzt wird, es zu Schäden, Schmerzen der Nachzucht auftreten wird. Nun kommt es zu einer Paarung! Also es erfolgt nun ein Verstoß gegen §11 TierSchG!---Nun mein Gedankengang Der Rüde hat eine Zuchtzulassung, also von einem Richter und damit auch von dem Verein ungerechter Weise zuerkannt das ist ja noch nicht ein Verstoß gegen Tierschutzgesetz, aber die Paarung ist ein Verst0ß.Daher meine Frage: der Züchter verstößt gegen das Recht, aber der Verband, der Richter tolerieren bzw fördern sogar den Rechtsverstoß. Sind die nicht zur Rechenschaft zu ziehen?
Vielen Dank
W:Kirst
SusanneBerlin
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Re: Tierschutz-Europaweit-/ Qualzucht

Beitrag von SusanneBerlin »

Nur Jeder der sich etwas mit der Materie auskennt, sieht dass schon vom Äusseren her Gesundheitsmängel vorliegen.(Verformung des Gesichtsschädel, Extreme Augenlider, massige Gesamterscheinung usw.)
Warum soll eine veränderte Kopfform und eine massige (was soll das sein - mehr Muskeln, mehr Fett?) Erscheinung eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Tiers darstellen? Zur Ästhetik der optischen Erscheinung kann man eine Meinung haben, aber was hat das damit zu tun, ob das Tier gesund ist?
Mal angenommen es handele sich um einen Deckrüden, mit dem man nach den Richtlinien des Tierschutzes nicht züchten dürfte, da weitere Mängel bei der Nachzucht mit Schmerzen, Leiden oder Schäden usw zu erwarten sind (§ 11b TierSchG)
Sie schrieben zwar, es ist eine Annahme. In der Realität fehlt natürlich der Nachweis, dass das auch so ist. Wer hat das festgestellt, dass bei den Nachkommen Schmerzen, Leiden, Gesundheitsschäden zu erwarten sind. Leidet ein Tier darunter, wenn es im Vergleich mit Tieren der Rasse eine andere Kopfform, dickere Augenlider und eine massigere Erscheinung hat?
Grüße, Susanne
rabenthaus
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Re: Tierschutz-Europaweit-/ Qualzucht

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

da ich kein Tierarzt bin und mich auch nur beschränkt mit den Vorgaben auskenne kann ich an Hand der Informationen eine vollständige Einschätzung nur unter großem Vorbehalt abgeben.

Sollte sich aber heraus stellen, dass der Rüde objektiv ungeeignet bist und die betreffenden Personen bewusst unter Kenntnis der Folgen gehandelt haben dann würden sie das Recht verwirken ihr Amt weiter aus zu üben oder zu züchten. Soweit tatsächlich die Schäden auftreten wären aus meiner Sicht alle nach dem Tierschutzgesetzt, als Täter oder Gehilfen strafbar.

Allerdings weiß ich auch, dass es in Kreisen von Züchtern üblich ist andere Verbände und Züchter schlecht zu machen in dem man ihnen falsche Maßstäbe und Qualzüchtung unterstellt. Die anderen sind immer die Schuldigen die mit ungeeigneten Tieren und ungeeigneten Methoden / Richtlinien vorgehen weil ja deren Vorstellung wie ein schöner Hund aussehen soll nicht mit den eigenen übereinstimmen.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
wolfgangdoc
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Re: Tierschutz-Europaweit-/ Qualzucht

Beitrag von wolfgangdoc »

Warum soll eine veränderte Kopfform und eine massige (was soll das sein - mehr Muskeln, mehr Fett?) Erscheinung eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Tiers darstellen? Zur Ästhetik der optischen Erscheinung kann man eine Meinung haben, aber was hat das damit zu tun, ob das Tier gesund ist?

Eine veränderte Kopfform führt z.B. zu einem Herabziehen der Lefzen und damit ein Herabziehen der unteren Augenlider.Dauernde Rötung der Augen,Austrocknung, Schmerzen.Umgekehrt zunehmender Augenlidverschluß, Hund kann kaum noch sehen.
Ganz wichtig, mir geht es nicht um Ästhetik

Sie schrieben zwar, es ist eine Annahme. In der Realität fehlt natürlich der Nachweis, dass das auch so ist. Wer hat das festgestellt, dass bei den Nachkommen Schmerzen, Leiden, Gesundheitsschäden zu erwarten sind. Leidet ein Tier darunter, wenn es im Vergleich mit Tieren der Rasse eine andere Kopfform, dickere Augenlider und eine massigere Erscheinung hat?
Natürlich habe ich einen Nachweis, sogar schwarz auf weiß. Ein Zuchtzulassungsrichter erstellt ein Protokoll, ein Ausstellungsrichter ebenso, evtl existieren sogar Bilder dieser Tiere.Feststellungen über zukünftige Schäden Schmerzen usw könnten Sie selbst als Laie sofort feststellen wenn ich Sie darauf aufmerksam machen würde.Mir geht es nicht um eine Verfettung oder Übergewicht durch Untrainiertsein, nein z.B um statische Veränderungen und Zerstörung durch Riesenwuchs auf Wirbelsäule, Hüften und Kniegelenke.
Auch vielleicht wichtig, ich frage und stelle ihnen äussere gesundheitliche Veränderungen vor von den inneren Erkrankungen, die man zudeckt, rede ich überhaupt nicht.

rabenthaus
Sollte sich aber heraus stellen, dass der Rüde objektiv ungeeignet bist und die betreffenden Personen bewusst unter Kenntnis der Folgen gehandelt haben dann würden sie das Recht verwirken ihr Amt weiter aus zu üben oder zu züchten. Soweit tatsächlich die Schäden auftreten wären aus meiner Sicht alle nach dem Tierschutzgesetzt, als Täter oder Gehilfen strafbar.


Mit dieser Aussage treffen Sie den Kern meiner Frage. Denn es kann meiner Meinung nach nicht sein, dass allein nur der Züchter bestraft werden soll. Ihm wird ja sogar durch Zuchtwarte,Vereine Verbandsregeln erlaubt gegen das Tierschutzgesetz zu verstossen.

Allerdings weiß ich auch, dass es in Kreisen von Züchtern üblich ist andere Verbände und Züchter schlecht zu machen in dem man ihnen falsche Maßstäbe und Qualzüchtung unterstellt. Die anderen sind immer die Schuldigen die mit ungeeigneten Tieren und ungeeigneten Methoden / Richtlinien vorgehen weil ja deren Vorstellung wie ein schöner Hund aussehen soll nicht mit den eigenen übereinstimmen.
Absolut richtig.Auch das ist ein Grund meiner juristischen Frage. Denn interessanter Weise tritt dies fast nur auf den "Schönheitsschauen" auf, denn die "Leistungsschauen" legen andere Maßstäbe an.Ich kann mich nicht über Schönheit streiten, aber über festgelegte Standards oder über gesundheitsgefährdende Erbkrankheiten, denn das sind unumstößliche Fakten
wolfgangdoc
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Re: Tierschutz-Europaweit-/ Qualzucht

Beitrag von wolfgangdoc »

Schade, dass da kein größeres Interesse besteht.
Waschbärin
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Re: Tierschutz-Europaweit-/ Qualzucht

Beitrag von Waschbärin »

wolfgangdoc hat geschrieben:Schade, dass da kein größeres Interesse besteht.
Das Thema ist doch hinlänglich bekannt, vor allem seit sich das Fernsehen in der Sauren-Gurken-Zeit gerne solcher Themen bedient.

Letztendlich ist es der Züchter, der im Zweifelsfall gegen das in seinem Land zuständige TSchG verstösst (Stichwort "Qualzuchtparagraph"). Und dann ist es letztendlich Sache des zuständigen Bundeslandes und Veterinäramtes, wie das TSchG im Einzelfall umgesetzt wird. Hier gibt es ja auch Differenzen zwischen den Ausführungsbestimmungen in den einzelnen Bundesländern. Was vom VetAmt A im Landkreis B im Bundesland C diesbezüglich geduldet wird, kann vom VetAmt D in Landkreis E im Bundesland F ganz anders gehandhabt werden.

Der VDH bzw. die FCI sind nur übergeordnete Verwaltungsinstanzen. Zuerst einmal kommt in solchen Sachen der Züchter. Dann der direkte Zuchtverband, in dem er Mitglied ist. Schon in diese zweite Instanz kann der VDH und erst recht die FCI weniger stark eingreifen wie sich der Laie das vorstellt. Zumal sie Mitgliedsverbände in unterschiedlichen Ländern mit teilweise gänzlich unterschiedlichen TSchGen betreut (siehe Problematik Kupierverbot: In einem Land ist das Kupieren von Rute und/oder Ohren verboten, in nächsten erlaubt. In welchem Land die relevanten Rassen unter welchen Voraussetzungen kupiert werden dürfen, in welchem sie nicht kupiert werden dürfen, in welchem Land kupierte Hunde trotz Kupierverbot ausgestellt werden dürfen oder auch nicht kann die FCI nicht regeln, das ist allein Sache der jeweiligen Länder, die teilweise noch nicht mal in der EU liegen).

Zu den Rassestandards: Die sind weniger das Problem. Das grössere Problem sind die Übertypisierungen derselben, die sich im Laufe der Jahrzehnte bei der Beurteilung der Hunde bei einigen Rassen eingeschlichen haben. Aber dagegen wird in vielen Verbänden bereits schon seit längerem gearbeitet. Nur bekommt das der Laie nicht mit, weil das wird nicht Samstag Abends um 20.15 Uhr im TV gesendete.
wolfgangdoc
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Re: Tierschutz-Europaweit-/ Qualzucht

Beitrag von wolfgangdoc »

Danke für Ihre Antwort!
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