Zuchtkatzen mit massiven Einschränkungen verkaufen?

Recht rund ums Tier

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bkh-cat
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Zuchtkatzen mit massiven Einschränkungen verkaufen?

Beitrag von bkh-cat »

Ich züchte BKH Katzen und habe Tiere aus sehr seltenen Linien in meinem Besitz, deren Nachzuchten ich bisher nur als Liebhabertiere ohne Zuchtgenehmigung verkauft habe. Nun habe ich zwei Anfragen von anderen Züchtern, die gerne ein Zuchttier für einen angemessenen Zuchtpreis bei mir erwerben würden. Ich wäre prinzipiel dazu bereit, möchte jedoch nicht, dass diese Züchter meine Linie weiter verbreiten und ihre Nachzuchten nicht als Liebhabertiere sondern als Zuchttiere verkaufen. Habe mir daher einen Passus überlegt, der den Käufern meiner Welpen mit Zuchtgenehmigung untersagt, ihre eigenen Nachzuchten mit meinen Tieren ohne meine schriftliche Genehmigung in die Zucht zu verkaufen, zu tauschen oder zu verschenken. Sollte dieser Fall eintreffen, habe ich dieses natürlich mit einer hohen Vertragsstrafe verbunden.Bewege ich mich mit diesem Passus in einer Grauzone oder hat das rechtlichen Bestand?
Ich möchte einfach nicht, wenn ich wenigen Züchtern eine Zuchtgenehmigung erteile, diese dann wahrlos und unüberlegt Nachzuchten in die Zucht verkaufen ohne meine Genehmigung.

Eure ehrliche Meinung dazu?
ktown
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Re: Zuchtkatzen mit massiven Einschränkungen verkaufen?

Beitrag von ktown »

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.

Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?

Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.


Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Waschbärin
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Re: Zuchtkatzen mit massiven Einschränkungen verkaufen?

Beitrag von Waschbärin »

Jetzt mal nicht konkret auf diesen Fall, sondern auf die geschilderte Praxis bezogen, Katzenwelpen "mit Zuchtverbot" zu verkaufen: Meiner Rechtsauffassung nach werden derartige Paragraphen in Kaufverträgen in einem Rechtsstreit nicht haltbar sein, weil sie zu stark in das Eigentumsrecht an der Sache eingreifen. So lange man an einer Tierart oder Tierrasse kein Patenrecht besitzt, so lange wird man die Weiterzucht von Tieren nicht verhindern können.

Und zu den Vertragsstrafen, die manchmal in Tierkaufverträge aufgenommen werden: Wenn diese überzogen sind haben sie in einem Rechtsstreit ebenfalls keinen Bestand. Zudem kann ich mir nicht vorstellen dass Person B, die mit Person A in einem Vertragsverhältnis steht, zur Zahlung einer Vertragsstrafe verdonnert werden kann, wenn sich Person C, die das rechtmässige Eigentum an einer Katze aus der Zucht von Person B erworben hat, nicht an einer Vereinbarung zwischen A und B hält.

Wer nicht möchte dass mit Tieren, die er gezüchtet hat, weiter gezüchtet wird, der muss seine Tiere halt so lange behalten bis sie alt genug sind um kastriert bzw. sterilisiert werden zu können.
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