Hallo liebe Foren Mitglieder,
folgende Situation:
Verkäufer (V) verkauft ein Pony an Käufer (K) und vereinbart eine Ratenzahlung.
Im Vertrag steht aber nur: Kaufpreis 470 €, Anzahlung 100€, Rest in drei Raten. (Monatlich wurde nur mündlich abgesprochen)
Da V nicht angegeben hat wann die Raten fällig sind, kann sich K nun selber aussuchen wann er die Raten bezahlt? Und V hat Pech gehabt?
Was passiert wenn K überhaupt nicht zahlt? K gerät nicht in Verzug mangels Fälligkeit?
Kann aufgrund der fehlenden Angaben der Vertrag nichtig sein? Rechtshindernde Einwendung?
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank im Voraus
Gruß
Pferdekauf, Ratenzahlung, fehlende Fälligkeit
Moderator: FDR-Team
Re: Pferdekauf, Ratenzahlung, fehlende Fälligkeit
selbstverständlich entsteht ein Verzug und eine Fälligkeit, mit Datum der Rechnungsstellung. Ohne ausdrückliche Vereinbarung kann man sich an § 286, Absatz 3 orientieren, womit die 1. Rate nach 30 Tagen fällig wäre. Ansonsten dürfte §271 anwendbar sein.Spogaya hat geschrieben: Was passiert wenn K überhaupt nicht zahlt? K gerät nicht in Verzug mangels Fälligkeit?
Re: Pferdekauf, Ratenzahlung, fehlende Fälligkeit
Vielen Dank
Wenn es sich aber nun um zwei Privatpersonen handeln würde?
Wenn ich das richtig verstehe, zählt Paragraph 286 Absatz 3 für Verbraucher nur "wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist" ?
Könnte der Verkäufer dem Käufer jetzt sozusagen eine Rechnung über die erste Rate stellen und somit die Fälligkeit festsetzen?
Und laut Paragraph 271 könnte der Verkäufer die erste Rate sofort verlangen? Verstehe ich das richtig?
Wie ist die Rechtslage?
Wenn es sich aber nun um zwei Privatpersonen handeln würde?
Wenn ich das richtig verstehe, zählt Paragraph 286 Absatz 3 für Verbraucher nur "wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist" ?
Könnte der Verkäufer dem Käufer jetzt sozusagen eine Rechnung über die erste Rate stellen und somit die Fälligkeit festsetzen?
Und laut Paragraph 271 könnte der Verkäufer die erste Rate sofort verlangen? Verstehe ich das richtig?
Wie ist die Rechtslage?
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