Kranken Hund von Privat gekauft

Recht rund ums Tier

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yoshy1983
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Kranken Hund von Privat gekauft

Beitrag von yoshy1983 »

Hallo zusammen,

und zwar folgendes. Haben von Privat einen Appenzeller-Mix Welpen gekauft. Abends hatten wir ihn abgeholt und hätten am nächsten Abend eigtl. einen Termin beim Tierarzt zum chippen und impfen gehabt. Da der Welpe aber schon am Abend wo wir ihn abholten ständig unkontrolliert/unbemerkt urinierte, sind wir am nächsten Tag früher zum Tierarzt gefahren. Unser "Haus"-Tierarzt war unterwegs und man verwies uns an eine Partnerpraxis, weil den Mädels in der Praxis das zu unsicher war bis Abends zu warten. Dort stellte man nach etlichen Untersuchungen (Urin, Blut, etc) fest, das der Welpe sowohl eine Blasenentzündung als auch Giardien hat (Darminfektion). Dort haben wir dann schonmal mit allen drum und dran ca. 400,- bezahlt. Zusätzlich wurde uns dort mitgeteilt, dass bei Appenzeller-Hunden häufiger "ektopische Ureter" auftreten, ein Gen-Defekt bei dem eine Niere nicht in der Blase sondern direkt in den Harnleiter mündet wodurch die Tiere permanent urinieren.

Anschließend hatten wir den Verkäufer angeschrieben und darüber informiert, da sich auch der Mensch mit diesen Giardien anstecken könnte. Daraufhin kam nur ein "Gute Besserung".

Da es dem Welpen nach ein paar Tagen nicht wirklich besser ging, sind wir zu unserem "Haus-Tierarzt" gefahren. Dieser hat nochmal ein paar Tests gemacht, u.a. Ultraschall (auch wieder ca. 150,- bezahlt). Da stellte sich heraus das irgendwas nicht mit der Blase ok ist und verwies uns an eine Tierklinik.

Hier haben wir erneut den Verkäufer angeschrieben und ihm mitgeteilt welche Kosten wir bereits hatten und es sehr wahrscheinlich ist das auch operiert werden muss, es ja offensichtlich ist das der Welpe die Erkrankungen schon zum Kaufzeitpunkt hatte und wir gerne wissen möchten wie wir jetzt verbleiben können. Daraufhin kam nur ein "Armer Hund, machen kann ich da nichts, bin euch schon entgegen gekommen das ihr den Welpen 3 Wochen später als geplant abholen könnt, ohne Aufpreis". Nachdem ich dem Verkäufer dann mitteilte das ich damit so nicht ganz einverstanden bin, ich Rechte habe und ihm noch einen schönen Link zu einer "Hundekauf-Gewährleistungsrecht"-Seite schickte, erfolgte keine Rückmeldung mehr.

Nach 2-3 Terminen in der Tierklinik und etlichen Untersuchungen (u.a. mit Kontrastmittel, auch wieder ein paar Hundert Euro) wurde dort festgestellt, dass der Welpe diese "ektopische Ureter" hat. Da eine Niere schon fast verkrüppelt war, und die Prognose der Tierärztin lautete das ohne OP der Hund aller höchsten 2 Jahre lebt (Nierenversagen) und die Empfehlung gab den Hund sofort zu operieren, haben wir diesem auch zugestimmt, da uns das wohl des Tieres vorging (OP Kosten ca. 2000,-).

Sorry für den langen Text aber lieber vollständig als das irgendwelche Informationen fehlen. Meine Frage ist natürlich, was für Ansprüche habe ich? Nachlieferung fällt raus. Nachbesserung ist jetzt auch nicht so einfach, weshalb mein Gedanke war, Kaufpreisminderung und Schadensersatz, da neben dem Kaufpreis von 400,- mit allen drum und dran ca. 3000,- an Untersuchungen und OP bezahlt wurden.

Ein entfernt bekannter Anwalt sagte, er könne wohl mal den Verkäufer ein Schreiben zukommen lassen mit Forderungen etc, sagte aber das wir keinen Rechtsstreit eingehen brauchen da wir keinen schriftlichen Kaufvertrag haben und somit keine Chance hätten irgendwas einzuklagen, was sich für mich als Laien schwachsinnig anhört, da ein Kaufvertrag sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden kann und es Zeugen für den Kauf gibt und per SMS Kontakt Bestand zwecks Abholtermin etc.
Ronny1958
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Re: Kranken Hund von Privat gekauft

Beitrag von Ronny1958 »

Wenn man den Rat eines Fachmannes für "schwachsinnig" hält, und sich auf sein laienhaftes Gespür verlässt, keine Frage hat, dann frage ich mich:

Wozu diese ganze Textwand?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
yoshy1983
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Re: Kranken Hund von Privat gekauft

Beitrag von yoshy1983 »

yoshy1983 hat geschrieben:...Meine Frage ist natürlich, was für Ansprüche habe ich? Nachlieferung fällt raus. Nachbesserung ist jetzt auch nicht so einfach, weshalb mein Gedanke war, Kaufpreisminderung und Schadensersatz, da neben dem Kaufpreis von 400,- mit allen drum und dran ca. 3000,- an Untersuchungen und OP bezahlt wurden.
Die Frage ist drin und um diese evtl. beantworten zu können, braucht man ausreichend Informationen. Und zu dem Punkt Fachmann, gibt solche und solche. Nicht jeder Friseur ist ein Meister seines Fachs, Ärzten passieren auch Fehler und somit ist es doch legitim wenn man sich eine zweite Meinung einholt. Zumal ich als Laie nur Informationen bzgl. Kaufrecht und Gewährleistung habe, weshalb ich die Aussage erstmal als Schwachsinnig empfunden habe, weil man es überall anders zu lesen bekommt.
Tastenspitz
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Re: Kranken Hund von Privat gekauft

Beitrag von Tastenspitz »

Warum fällt Nachlieferung aus? Gibt es auf der ganzen Welt keinen Appenzeller-Mix mehr?
Ansonsten: Der Verkäufer könnte sich zB. darauf berufen, dass all das
yoshy1983 hat geschrieben:den Hund sofort zu operieren(...) (OP Kosten ca. 2000,-).
und
yoshy1983 hat geschrieben:etlichen Untersuchungen (u.a. mit Kontrastmittel, auch wieder ein paar Hundert Euro)
ohne sein Wissen und Zustimmung geschehen ist.
Warum also sollte er das bezahlen?
yoshy1983 hat geschrieben:Ein entfernt bekannter Anwalt sagte, er könne wohl mal den Verkäufer ein Schreiben zukommen lassen mit Forderungen etc, sagte aber das wir keinen Rechtsstreit eingehen brauchen da wir keinen schriftlichen Kaufvertrag haben und somit keine Chance hätten irgendwas einzuklagen,
Sie haben einen Vertrag. Einen mündlichen, das schon ist richtig. Aber in der Sache fehlen hier die Nachweise, dass der Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung/Ersatz hatte. Für mich liest sich das alles so, dass erst Kosten verursacht wurden und danach der Verkäufer mit dürftigen Infos versorgt wurde.
yoshy1983
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Re: Kranken Hund von Privat gekauft

Beitrag von yoshy1983 »

Nachlieferung, ich weiß das dieses vorrangig genutzt werden soll, aber auch da sieht es so aus als wäre es gängige Praxis dieses nicht bei Tieren anwenden zu müssen zumal es nicht geht. Es gibt diesen Hund kein zweites Mal auf der Welt, nicht so wie beim Fernseher, also muss ich es nicht akzeptieren.

Die Sache mit den Untersuchungen ist für mich eigtl. klar. Tier ist Krank, man geht zum Tierarzt, aufgrund unterschiedlicher Kompetenzen/Meinungen etc wird man zur Klink empfohlen und dort stellt sich heraus das es dieser Gen-Defekt ist. Eine Untersuchung baute auf der anderen auf und erst am Ende weiß man überhaupt was Sache ist, wie soll man vorher schon Ahnen wie "groß der Mangel" ist. Der Verkäufer wurde nach dem ersten Tierarzt ´besuch darüber informiert, bis dahin für mich eine ärgerliche Angelegenheit, aber nichts weltbewegendes, aber die Masse machts jetzt. Beim zweiten Mal (nach ein paar Untersuchungen die einzeln von einander nichts ausgsagt haben) wurde der Verkäufer über die bis dahin entstandenen Kosten informiert und das voraussichtlich operiert werden muss und man gerne wissen möchte wie man verbleiben kann.

Die Entscheidung operieren zu lassen, auf ärztlichen Rat hin, empfinde ich in dem Moment als selbstverständlich, zumal wir hier nicht von ner eingewachsen Kralle sondern akuten Nierenversagen sprechen und der Verkäufer sich nichts aneignen will. Mir persönlich war es zudem Zeitpunkt auch vollkommen egal ob ich auf allen Kosten der OP sitzen bleibe, denn immerhin redet man hier von einem Lebewesen und keinen Fernseher den man einfach zur Reparatur gebracht hat. Aber im Nachhinein sehe ich es einfach nicht ein, dass sich da jemand die Taschen vollmacht und hinterher sich von allem distanziert und nicht mal ein Angebot gemacht hat z.B. einen Teil des Kaufpreises zu erstatten sondern einfach nach dem Motto, tja ist halt so.

Und deswegen bin ich auch hier gelandet um einfach eine Antwort zu bekommen, welche Ansprüche ich habe. Das ich definitiv nicht auf alles Ansprüche habe, ist mir klar. Das es einen Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen gibt, weiß ich auch. Aber evtl. gibt es Erfahrungen aus dem eigenen Umfeld oder jmd mit Ahnung vom Kaufrecht etc. kann was dazu sagen.
Waschbärin
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Re: Kranken Hund von Privat gekauft

Beitrag von Waschbärin »

Kein Richter der Welt wird Dir zugestehen den Hund trotz Sachmangels behalten zu wollen, wenn letzterer bereits am ersten Tag nach der Übernahme für Dich erkenntlich wurde, und Du forderst dass Dir zusätzlich der Kaufpreis zurück gezahlt wird und obendrein noch tausende von Euro Schadensersatz. Soooo schnell gewöhnt man sich nicht an ein Tier, dass es unzumutbar wäre dass der Verkäufer in so einem Fall den Welpen zurück nimmt und den vollen Kaufpreis erstattet. Es gibt Gerichtsurteile, in denen Hunde schon Wochen bis mehrere Monate im Käuferumfeld gelebt haben, und das zuständige Gericht ist trotzdem nicht von einer so starken Gewöhnung an das Tier ausgegangen dass eine Rückgabe an der Verkäufer unzumutbar gewesen wäre.

Im übrigen trifft es immer den Richtigen... Wer glaubt mit einem 400 Euro-Welpen ein Schäppchen machen zu können fällt halt manchmal auch auf die Nase. Nicht umsonst wird überball und immer wieder geraten Welpen entweder bei einem ordentlichen Züchter zu erwerben (wo es dann auch einen vernünftigen schriftlichen Kaufvertrag gibt, und Untersuchungen der Zuchttiere in Bezug auf rassetypische Erkrankungen, um diese bei der Nachzucht möglichst ausschliessen zu können) oder aber aus dem örtlichen Tierschutz (wo man, wenn ein Hund in einem gewissen Zeitraum nach der Übergabe an den Käufer erkrankt, i.d.R. eine im Abgabevertrag erwähnte Tierarztpraxis bzw. Tierklinik aufsuchen kann). Denn wenn man ein krankes Tier erwischt, relativiert sich das mit dem vermeindlich "Schnäppchen" ganz schnell.
Pirate
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Re: Kranken Hund von Privat gekauft

Beitrag von Pirate »

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§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


Von Selbstvornahme, insbesondere auch noch 6x so hoch wie der Kaufpreis, steht da nichts.
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