Verpflichtung zur Zucht
Moderator: FDR-Team
Verpflichtung zur Zucht
Hallo,
angenommen ein Züchter verkauft einen Welpen. In dem Kaufvertrag wird festgelegt, dass der Käufer sich verpflichtet, den Hund zu gegebener Zeit, zuchttauglich schreiben zu lassen (sprich alle notwendigen Untersuchungen sowie Ausstellungen durchzuführen). Der Käufer nimmt das so hin und unterschreibt diesen. Nun entscheidet er sich um und möchte den Hund weiterhin als liebhaberhund halten.
Wie ist die Rechtslage?
angenommen ein Züchter verkauft einen Welpen. In dem Kaufvertrag wird festgelegt, dass der Käufer sich verpflichtet, den Hund zu gegebener Zeit, zuchttauglich schreiben zu lassen (sprich alle notwendigen Untersuchungen sowie Ausstellungen durchzuführen). Der Käufer nimmt das so hin und unterschreibt diesen. Nun entscheidet er sich um und möchte den Hund weiterhin als liebhaberhund halten.
Wie ist die Rechtslage?
Re: Verpflichtung zur Zucht
Pacta sunt servanda.
Frage wäre nur, was ist für den Fall im Vertrag geregelt?
Frage wäre nur, was ist für den Fall im Vertrag geregelt?
Re: Verpflichtung zur Zucht
Nichts, es ist keine Abrede zur Nichterfüllung getroffen.
Re: Verpflichtung zur Zucht
Tja, unschöne Situation.
Einerseits ist das gut weil der Verkäufer nicht pauschal eine Summe X verlangen kann, andererseits kann das auch böse teuer werden wenn er den entstehenden Schaden nachweisen kann.
Wobei ich mir grade nicht vorstellen kann was für ein nachweisbarer Schaden ihm entsteht.
Einerseits ist das gut weil der Verkäufer nicht pauschal eine Summe X verlangen kann, andererseits kann das auch böse teuer werden wenn er den entstehenden Schaden nachweisen kann.
Wobei ich mir grade nicht vorstellen kann was für ein nachweisbarer Schaden ihm entsteht.
Re: Verpflichtung zur Zucht
Nun gut, der Verkäufer bzw. Züchter hätte natürlich die Möglichkeit den Rüden dann kostenfrei als deckrüden für seine Zucht einzusetzen. Das ist allerdings nicht mehr möglich, wenn der rüde nicht zuchttauglich geschrieben wird.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Verpflichtung zur Zucht
Ja wenn das im so Vertrag steht (Käufer hat die Zuchtpapiere zu besorgen und den Rüden als Deckrüden zur Verfügung zu stellen) dann muss der Käufer die Zuchtpapiere heranschaffen und der Verkäufer hat eine gute Begründung für eine Schadensersatzforderung, wenn der Käufer das nicht tut.Nun gut, der Verkäufer bzw. Züchter hätte natürlich die Möglichkeit den Rüden dann kostenfrei als deckrüden für seine Zucht einzusetzen.
Grüße, Susanne
Re: Verpflichtung zur Zucht
Eben. In dem hier fiktiven Kaufvertrag wird doch lediglich festgelegt, dass der Käufer sich verpflichtet, den Hund zu gegebener Zeit, zuchttauglich schreiben zu lassen. Ihr kostenfrei als Deckrüden für den Verkäufer/Züchter einzusetzen, steht dort nicht.SusanneBerlin hat geschrieben:Ja wenn das im so Vertrag steht (Käufer hat die Zuchtpapiere zu besorgen und den Rüden als Deckrüden zur Verfügung zu stellen) dann muss der Käufer die Zuchtpapiere heranschaffen und der Verkäufer hat eine gute Begründung für eine Schadensersatzforderung, wenn der Käufer das nicht tut.Nun gut, der Verkäufer bzw. Züchter hätte natürlich die Möglichkeit den Rüden dann kostenfrei als Deckrüden für seine Zucht einzusetzen.
Der Züchter hat keinen bezifferbaren Schaden, wenn ein verkaufter Welpe im Besitz eines anderen Menschen, keine weiteren Nachkommen zeugt. Und selbst wenn es im Vertrag steht- was würde passieren, wenn der Besitzer das noch macht, aber mit dem Hund nach Neuseeland auswandert?
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 1577
- Registriert: 28.02.05, 14:37
Re: Verpflichtung zur Zucht
Ist im heutigen Zeitalter kein Problem mehr, Tiefgefriersperma sei Dank... Bei Rassen mit geringem Genpool ist es heutzutage üblich dass Deckrüden auf diese Weise ihre Dienste anbieten, über Kontinente hinweg.winterspaziergang hat geschrieben:Und selbst wenn es im Vertrag steht- was würde passieren, wenn der Besitzer das noch macht, aber mit dem Hund nach Neuseeland auswandert?
-
- Letzte Themen