Verpflichtung zur Zucht

Recht rund ums Tier

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Jojey16
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Verpflichtung zur Zucht

Beitrag von Jojey16 »

Hallo,

angenommen ein Züchter verkauft einen Welpen. In dem Kaufvertrag wird festgelegt, dass der Käufer sich verpflichtet, den Hund zu gegebener Zeit, zuchttauglich schreiben zu lassen (sprich alle notwendigen Untersuchungen sowie Ausstellungen durchzuführen). Der Käufer nimmt das so hin und unterschreibt diesen. Nun entscheidet er sich um und möchte den Hund weiterhin als liebhaberhund halten.

Wie ist die Rechtslage?
ExDevil67
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Re: Verpflichtung zur Zucht

Beitrag von ExDevil67 »

Pacta sunt servanda.

Frage wäre nur, was ist für den Fall im Vertrag geregelt?
Jojey16
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Re: Verpflichtung zur Zucht

Beitrag von Jojey16 »

Nichts, es ist keine Abrede zur Nichterfüllung getroffen.
ExDevil67
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Re: Verpflichtung zur Zucht

Beitrag von ExDevil67 »

Tja, unschöne Situation.
Einerseits ist das gut weil der Verkäufer nicht pauschal eine Summe X verlangen kann, andererseits kann das auch böse teuer werden wenn er den entstehenden Schaden nachweisen kann.
Wobei ich mir grade nicht vorstellen kann was für ein nachweisbarer Schaden ihm entsteht.
Jojey16
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Re: Verpflichtung zur Zucht

Beitrag von Jojey16 »

Nun gut, der Verkäufer bzw. Züchter hätte natürlich die Möglichkeit den Rüden dann kostenfrei als deckrüden für seine Zucht einzusetzen. Das ist allerdings nicht mehr möglich, wenn der rüde nicht zuchttauglich geschrieben wird.
SusanneBerlin
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Re: Verpflichtung zur Zucht

Beitrag von SusanneBerlin »

Nun gut, der Verkäufer bzw. Züchter hätte natürlich die Möglichkeit den Rüden dann kostenfrei als deckrüden für seine Zucht einzusetzen.
Ja wenn das im so Vertrag steht (Käufer hat die Zuchtpapiere zu besorgen und den Rüden als Deckrüden zur Verfügung zu stellen) dann muss der Käufer die Zuchtpapiere heranschaffen und der Verkäufer hat eine gute Begründung für eine Schadensersatzforderung, wenn der Käufer das nicht tut.
Grüße, Susanne
winterspaziergang

Re: Verpflichtung zur Zucht

Beitrag von winterspaziergang »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Nun gut, der Verkäufer bzw. Züchter hätte natürlich die Möglichkeit den Rüden dann kostenfrei als Deckrüden für seine Zucht einzusetzen.
Ja wenn das im so Vertrag steht (Käufer hat die Zuchtpapiere zu besorgen und den Rüden als Deckrüden zur Verfügung zu stellen) dann muss der Käufer die Zuchtpapiere heranschaffen und der Verkäufer hat eine gute Begründung für eine Schadensersatzforderung, wenn der Käufer das nicht tut.
Eben. In dem hier fiktiven :engel: Kaufvertrag wird doch lediglich festgelegt, dass der Käufer sich verpflichtet, den Hund zu gegebener Zeit, zuchttauglich schreiben zu lassen. Ihr kostenfrei als Deckrüden für den Verkäufer/Züchter einzusetzen, steht dort nicht.
Der Züchter hat keinen bezifferbaren Schaden, wenn ein verkaufter Welpe im Besitz eines anderen Menschen, keine weiteren Nachkommen zeugt. Und selbst wenn es im Vertrag steht- was würde passieren, wenn der Besitzer das noch macht, aber mit dem Hund nach Neuseeland auswandert?
Waschbärin
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Re: Verpflichtung zur Zucht

Beitrag von Waschbärin »

winterspaziergang hat geschrieben:Und selbst wenn es im Vertrag steht- was würde passieren, wenn der Besitzer das noch macht, aber mit dem Hund nach Neuseeland auswandert?
Ist im heutigen Zeitalter kein Problem mehr, Tiefgefriersperma sei Dank... Bei Rassen mit geringem Genpool ist es heutzutage üblich dass Deckrüden auf diese Weise ihre Dienste anbieten, über Kontinente hinweg.
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