Rücktritt von Kaufvertrag durch Verkäufer

Recht rund ums Tier

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900Blume
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Rücktritt von Kaufvertrag durch Verkäufer

Beitrag von 900Blume »

Ich habe eine spezielle Frage.

Ich habe einen Kaufvertrag über einen Hund aus einer VDH-Hundezucht. Es ist ein kurzer Kaufvertrag ohne viele Klauseln, aber wir haben mit Kugelschreiber noch hineingeschrieben: Kauf und Abholung nach Bewilligung.

Das hat seinen Grund. Ich habe Kostenübernahme gestellt bei einer Stelle, die dafür zahlen würde (ich gehöre zum anspruchsberechtigten Kreis, das wurde mir auch bereits bestätigt). Die Stelle wollte von mir noch Unterlagen, die ich auch eingereicht habe. Jetzt warte ich auf die endgültige Bewilligung, weil ich danach die Rechnung einreichen kann. Die Stelle überweist dann direkt an den Hundeverkäufer. Leider dauert es manchmal auch etwas, bis das alles durch ist und man die Bewilligung im Briefkasten hat.

Jetzt geht es dem Hundeverkäufer zu lange, bis die Bewilligung da ist. Die Person möchte den Kaufvertrag auflösen.

Wie ist die Rechtslage dazu? Bitte den Zusatz, den wir mit Kugelschreiber auf den Kaufvertrag geschrieben haben, beachten. Ohne diesen Zusatz wäre mir die Rechtslage klar. Dann kann man nicht einfach vom Vertrag zurücktreten.
FM
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Re: Rücktritt von Kaufvertrag durch Verkäufer

Beitrag von FM »

Kommt darauf an, was da genau geschehen ist und wann. Siehe z.B.:
§ 150 BGB Verspätete und abändernde Annahme
(2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.
Wenn also der Käufer in den seitens des Verkäufers bereits fertigen Vertrag vor der Annahme noch Bedingungen schreibt, ist ein Rücktritt des Verkäufers gar nicht nötig. Denn es ist kein Vertrag zustande gekommen.

Die Formulierung "Kauf ... nach Bewilligung" deutet auch sehr darauf hin, dass noch gar kein "Kauf" zustande gekommen ist, sondern nur beabsichtigt wird. Anders wäre es gewesen, wenn man eine auflösende Bedingung formuliert hätte (und der Verkäufer dieser zugestimmt hätte).
900Blume
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Re: Rücktritt von Kaufvertrag durch Verkäufer

Beitrag von 900Blume »

Das hat nicht der Käufer reingeschrieben, sondern der Verkäufer. Vor Unterzeichnung.
SusanneBerlin
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Re: Rücktritt von Kaufvertrag durch Verkäufer

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
Es ist ein kurzer Kaufvertrag ohne viele Klauseln, aber wir haben mit Kugelschreiber noch hineingeschrieben: Kauf und Abholung nach Bewilligung.
Der Wille der Parteien scheint gewesen zu sein, dass der Käuferin ein Rücktrittsrecht eingeräumt wird, falls sie keine Kostenübernahme für den Hund bekommt.

Leider wurde es versäumt, eine Frist zu vereinbaren, wielange der Verkäufer an den Vertrag gebunden ist, um abzuwarten wie die bewilligende Stelle entscheidet. Denn es ist allgemeine Rechtssprechung, dass ein Verkäufer nicht "ewig" warten muss, bis der Käufer die Zahlung leistet. Mangels einer vereinbarten Frist, hat der Käufer die Möglichkeit, eine "angemessene" Frist zu setzen, bis wann der Käufer die Zahlung leistet. Zahlt der Käufer nicht innerhalb der vom Verkäufer gesetzten "angemessenen" Frist, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (ohne dass es hierfür eines vereinbarten Rücktrittsrechts bedarf).

Die Frage ist, welche Frist ist "angemessen"? Bei einem "normalen" Kauf, ohne eine subventionierende Behörde, wird eine letzte Zahlungsfrist nach verkäuferseitiger Mahnung von 14 Tagen als ausreichend gesehen.

Hier ist eine den Hund subventionierende Stelle im Spiel und es könnte Monate dauern, bis die Bewilligung vorliegt. Hat man dem Verkäufer im Vorfeld kommuniziert, dass es Monate dauern könnte bis die Entscheidung da ist?
Grüße, Susanne
freemont
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Re: Rücktritt von Kaufvertrag durch Verkäufer

Beitrag von freemont »

900Blume hat geschrieben:Das hat nicht der Käufer reingeschrieben, sondern der Verkäufer. Vor Unterzeichnung.

Hallo,

das ist ganz enfach eine völlig legale und übliche "aufschiebende Bedingung" nach § 158 I BGB:
(1) Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen, so tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung mit dem Eintritt der Bedingung ein.
Der Kauf staht also unter der Bedingung, dass dem Käufer das Geld bewilligt wird. Erst dann soll er verpflichtet sein.

Falls der Käufer "nicht mitspielt", z.B. gar keinen Antrag stellt, regelt § 162 BGB:
(1) Wird der Eintritt der Bedingung von der Partei, zu deren Nachteil er gereichen würde, wider Treu und Glauben verhindert, so gilt die Bedingung als eingetreten.
SusanneBerlin
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Re: Rücktritt von Kaufvertrag durch Verkäufer

Beitrag von SusanneBerlin »

Es gibt also 2 mögliche Auslegungen der Klausel:

1. Der Kaufvertrag kommt erst nach Bewilligung der subventionierenden Stelle zustande (aufschiebende Bedingung). Dann stellt sich aber die Frage, warum hat man überhaupt einen Vertrag gemacht? Okay, der Vertrag ist wahrscheinlich für den Antrag auf Kostenübernahme erforderlich, die Käuferin muss der Behörde wahrscheinlich nachweisen, dass sie einen Hund erwerben kann und wieviel der Hund kostet.


Oder 2. der Vertrag beinhaltet ein Rücktrittsrecht der Käuferin, falls die Bewilligung abgelehnt wird.

In beiden Fällen bin ich der Meinung, der Verkäufer kann sich nicht einseitig vom Vertrag lösen, ohne der Käuferin vorher eine angemessene Zeit zu geben, in der sie die Bewilligung einholen kann.
Grüße, Susanne
900Blume
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Re: Rücktritt von Kaufvertrag durch Verkäufer

Beitrag von 900Blume »

Die Bewilligung habe ich ja schon längstens angefragt, aber es kann nach Auskunft des Sekretariats manchmal durchaus Monate dauern, bis die Bewilligung da ist. Ich weiß es einfach nicht, wann die kommt, und kann nur warten.
winterspaziergang

Re: Rücktritt von Kaufvertrag durch Verkäufer

Beitrag von winterspaziergang »

900Blume hat geschrieben:Die Bewilligung habe ich ja schon längstens angefragt, aber es kann nach Auskunft des Sekretariats manchmal durchaus Monate dauern, bis die Bewilligung da ist. Ich weiß es einfach nicht, wann die kommt, und kann nur warten.
:arrow:
SusanneBerlin hat geschrieben:Hat man dem Verkäufer im Vorfeld kommuniziert, dass es Monate dauern könnte bis die Entscheidung da ist?
900Blume
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Re: Rücktritt von Kaufvertrag durch Verkäufer

Beitrag von 900Blume »

Die Auskunft vom Sekretariat kam erst später, als der Kaufvertrag schon unterschrieben war. Vorher war das nicht bekannt, wie schnell oder nicht-schnell das genau gehen würde (und im Prinzip ist das immer noch so), und die Aussage bezieht sich auch nicht auf alle "Fälle". Es kann auch durchaus schneller gehen, nur manchmal kann es länger dauern. Warum es manchmal schneller geht und manchmal weniger schnell, weiß ich nicht. Die Bewilligung kann theoretisch jeden Tag im Briefkasten sein. Es ist leider nicht möglich, vorher eine genaue Zeitangabe zu erhalten. Das ist im übrigen normal im Umgang mit Behörden und anderen halboffiziellen Stellen. Die wollen von einem immer die Fristeinhaltung, aber selber können sie keine Zeitangaben machen für ihre Bearbeitung...
winterspaziergang

Re: Rücktritt von Kaufvertrag durch Verkäufer

Beitrag von winterspaziergang »

900Blume hat geschrieben:Die Auskunft vom Sekretariat kam erst später, als der Kaufvertrag schon unterschrieben war. Vorher war das nicht bekannt, wie schnell oder nicht-schnell das genau gehen würde (und im Prinzip ist das immer noch so), und die Aussage bezieht sich auch nicht auf alle "Fälle". Es kann auch durchaus schneller gehen, nur manchmal kann es länger dauern.
Die Frage dürfte sein, ob der Verkäufer sich hierauf einlassen muss
900Blume hat geschrieben:Das ist im übrigen normal im Umgang mit Behörden und anderen halboffiziellen Stellen. Die wollen von einem immer die Fristeinhaltung, aber selber können sie keine Zeitangaben machen für ihre Bearbeitung..
Gut zu wissen- zumal die Wahrscheinlichkeit, dass die hier Lesenden jemals eine Behörde oder "andere halboffizielle" Stelle kennengelernt haben, extrem gering ist.
ratlose mama
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Re: Rücktritt von Kaufvertrag durch Verkäufer

Beitrag von ratlose mama »

Aber es dürfte doch auch dem Käufer klar sein, das der Verkäufer es sich auch nicht leisten können wird, den Hund bis zur Bewilligung auf eigene Kosten zu verköstigen, auszubilden o.ä.
Und wenn der Köufer dann keine Bewilligung bekommt, hat der Verkäufer einen Hund, den er schlicht und einfach wahrscheinlich nicht mehr gut verkaufen kann.

Wie wäre es, wenn man mit dem Züchter ausmacht, dass man sobald die Bewilligung da ist einen Hund aus dem nächsten oder übernächsten Wurf kaufen wird und diesen jetzt "freigibt"
Bumblebii
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Re: Rücktritt von Kaufvertrag durch Verkäufer

Beitrag von Bumblebii »

Ich kenne einen Fall wo ein Hund bewilligt wurde. Es wurde von Anfang an gesagt, dass die Bewilligung nicht schnell geht da sie durch mehrere Stellen geht. Angeraten wurden zwei Möglichkeiten. Entweder erst die Bewilligung abwarten und dann den Hund aussuchen oder den Hund selber vorfinanzieren und dann nach Bewilligung abrechnen (oder auf den Kosten sitzen bleiben).

Für den Züchter fallen, wie oben schon geschrieben, Kosten an und der Wert (Verkaufspreis) des Hundes wird gemindert, da ein Welpe teurer ist als ein "Ladenhüter".

Gesetz den Fall, es soll nicht nur der Kaufpreis des Hundes sondern auch noch eine Ausbildung zum Therapie- oder Behindertenbegleithund bewilligt werden, kann es bis zur Bewilligung gerne über ein Jahr dauern.
gmmg
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Re: Rücktritt von Kaufvertrag durch Verkäufer

Beitrag von gmmg »

Gesetz den Fall, es soll nicht nur der Kaufpreis des Hundes sondern auch noch eine Ausbildung zum Therapie- oder Behindertenbegleithund bewilligt werden, kann es bis zur Bewilligung gerne über ein Jahr dauern.
Über ein Jahr, das kann ja wohl nicht angehen! :shock:
Wir leben im Informationszeitalter, auch wenn mehrere Stellen involviert sind sollte solch ein Vorgang doch innerhalb einer Woche erledigt sein.
ratlose mama
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Re: Rücktritt von Kaufvertrag durch Verkäufer

Beitrag von ratlose mama »

gmmg hat geschrieben:Wir leben im Informationszeitalter, auch wenn mehrere Stellen involviert sind sollte solch ein Vorgang doch innerhalb einer Woche erledigt sein.
Sollte. Aber da es dabei um Kosten in Höhe von mindestens einem Kleinwagen geht, wird eben nicht nur mal kurz drüber geguckt, sondern geprüft, ob es notwendig ist, ob es eine tatsächliche Hilfe ist, ob der Beantragende in der Lage ist einen entsprechenden Hund zu führen, wie und wo die Ausbildung stattfinden kann ...
gmmg
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Re: Rücktritt von Kaufvertrag durch Verkäufer

Beitrag von gmmg »

Trotzdem, was soll da so lange dauern? Mit einem Shcriftwechsel hin- und her ist man dann eben bei püaar Wochen.
Wenn die Hilfe letztelich ein Jahr später kommt ist eine Menge verloren.
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