Folgender rein fiktiver Fall:
Person A, deutscher Staatsbürger, ist Enkel einer Heimatvertriebenen aus dem Sudetenland.
Gerne würde er das Haus seines Großvaters (Person B), das nun einem tschechischen Staatsbürger (Person C) gehört,
zurückkaufen. Zwischen Person A und dem derzeitigen Immobilienbesitzer (Person C) besteht bereits Kontakt.
Person C erwägt einen Verkauf an Person A.
Ist ein solcher Rückkauf dank EU-Recht möglich oder könnte dieser an den de jure
noch immer geltenden Beneš-Dekreten scheitern?
Wie ist die Rechtslage?
Immobilienerwerb in der Tschechischen Republik
Moderator: FDR-Team
Re: Immobilienerwerb in der Tschechischen Republik
Es gilt das Recht des jeweiligen Landes, hier also das der Tschechei.
Gruß
khmlev
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Re: Immobilienerwerb in der Tschechischen Republik
khmlev hat geschrieben:Es gilt das Recht des jeweiligen Landes, hier also das der Tschechei.
Dessen ist sich Person A bewusst. Nur: Wie ist die Rechtslage in der Tschechischen Republik?
Re: Immobilienerwerb in der Tschechischen Republik
In einem Forum für Deutsches Recht, wird es auf diese Frage wohl keine Antwort geben.user1504 hat geschrieben:Nur: Wie ist die Rechtslage in der Tschechischen Republik?
Gruß
khmlev
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Re: Immobilienerwerb in der Tschechischen Republik
Im Unterforum für internationales Recht vielleicht schon?khmlev hat geschrieben:In einem Forum für Deutsches Recht, wird es auf diese Frage wohl keine Antwort geben.user1504 hat geschrieben:Nur: Wie ist die Rechtslage in der Tschechischen Republik?
Re: Immobilienerwerb in der Tschechischen Republik
[quote="user1504"]Folgender rein fiktiver Fall:
Person A, deutscher Staatsbürger, ist Enkel einer Heimatvertriebenen aus dem Sudetenland.
Gerne würde er das Haus seines Großvaters (Person B), das nun einem tschechischen Staatsbürger (Person C) gehört,
zurückkaufen. Zwischen Person A und dem derzeitigen Immobilienbesitzer (Person C) besteht bereits Kontakt.
Person C erwägt einen Verkauf an Person A.
Ist ein solcher Rückkauf dank EU-Recht möglich oder könnte dieser an den de jure
noch immer geltenden Beneš-Dekreten scheitern?
Wie ist die Rechtslage?[/quote]
Es handelt sich nicht um einen Rückkauf, sondern einfach um einen Kauf. Und der ist EU-Bürgern natürlich möglich!
Sie sollten vor Ort das Grundbuch einsehen und dann dem dort eingetragenen Eigentümer ein Angebot machen!
Ob "Besitzer" C der rechtmäßige Eigentümer ist wissen Sie nicht! Sie müssen vom Eigentümer kaufen!
P.S: Das besagte Dekret existiert schon lange nicht mehr! Es ist per 24. April 2002 auch in der offziellen Lesart der damaligen Regierung bedeutungslos.
Rechstkraft hatte nur es in einem Staat, der längst nicht mehr existiert.
Person A, deutscher Staatsbürger, ist Enkel einer Heimatvertriebenen aus dem Sudetenland.
Gerne würde er das Haus seines Großvaters (Person B), das nun einem tschechischen Staatsbürger (Person C) gehört,
zurückkaufen. Zwischen Person A und dem derzeitigen Immobilienbesitzer (Person C) besteht bereits Kontakt.
Person C erwägt einen Verkauf an Person A.
Ist ein solcher Rückkauf dank EU-Recht möglich oder könnte dieser an den de jure
noch immer geltenden Beneš-Dekreten scheitern?
Wie ist die Rechtslage?[/quote]
Es handelt sich nicht um einen Rückkauf, sondern einfach um einen Kauf. Und der ist EU-Bürgern natürlich möglich!
Sie sollten vor Ort das Grundbuch einsehen und dann dem dort eingetragenen Eigentümer ein Angebot machen!
Ob "Besitzer" C der rechtmäßige Eigentümer ist wissen Sie nicht! Sie müssen vom Eigentümer kaufen!
P.S: Das besagte Dekret existiert schon lange nicht mehr! Es ist per 24. April 2002 auch in der offziellen Lesart der damaligen Regierung bedeutungslos.
Rechstkraft hatte nur es in einem Staat, der längst nicht mehr existiert.
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