Dolmetscher- Beglaubigung einer Geburtsurkunde anhand Kopie

internationale Wirtschaftsbeziehungen, Import/Export, Vertragsgestaltung, Durchsetzung/Sicherung von Forderungen, internationale Rechtshilfe in Strafsachen

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Kolibri888
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Dolmetscher- Beglaubigung einer Geburtsurkunde anhand Kopie

Beitrag von Kolibri888 »

A benötigt eine übersetzte Geburtsurkunde (ausländische), besitzt allerdings nur eine beglaubigte Kopie des Originals. Aus zeitlichen Gründen reicht es nicht aus ein Original anzufordern.

Der Dolmetscher übersetzt (ausnahmsweise) und beglaubigt die Urkunde anhand der Kopie.

Was würde auf den Dolmetscher zukommen, wenn die Sache auffällt? Denn ein Dolmetscher ist ja dazu verpflichtet eine Abschrift nur vom Original zu erstellen. Wie wäre in dem fall die rechtslage?
PurpleRain
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Re: Dolmetscher- Beglaubigung einer Geburtsurkunde anhand Ko

Beitrag von PurpleRain »

Die beglaubigte Kopie wird durch die Beglaubigung selbst zur Urkunde. Sie ist damit ein auch ein Original, nämlich von sich selber.

Soweit der Übersetzer angibt: Übersetzung der beglaubigten Kopie der Geburtsurkunde ist ja alles ok - sonst ist es eine falsche Beglaubigung.

Übrigens: Die Beglaubigung an sich muss er ja auch übersetzen.
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Re: Dolmetscher- Beglaubigung einer Geburtsurkunde anhand Ko

Beitrag von Dortmunder-Jung »

Daumen hoch :!: :!: So ist es! :-)
Ronny1958
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Re: Dolmetscher- Beglaubigung einer Geburtsurkunde anhand Ko

Beitrag von Ronny1958 »

Ob das in diesem fast zwei Jahre ruhenden Thread überhaupt noch irgendjemand interessiert?
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Re: Dolmetscher- Beglaubigung einer Geburtsurkunde anhand Ko

Beitrag von Dortmunder-Jung »

Tut mir leid das ich die Leiche wiederbelebt habe!
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