Hallo,
betrachten wir folgenden fiktiven Fall:
eine Privatperson bestellt über das Internet Kleidung bei einem Onlineshop aus England. Die Produktzusammensetzung ist jedoch nicht wie auf der HP beschrieben in 100% Baumwolle sondern noch mit 40% Polyester. Ich nehme an, dass diese Abweichung auch nach englischem Recht einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt. Wie wäre es nun mit den Rücksendekosten oder Kosten für eventuelle Mahnungen (beides als einem Einschreiben), wenn der Onlinehändler z. B. die Rücksendekosten nicht erstatten möchte? Muss der Händler einem das auch alles erstatten?
Danke im Voraus!
Kaufrecht in England
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Re: Kaufrecht in England
Hallo,
das ist keine Frage des Internationalen Rechts, sondern allein des britischen verbraucherrechts.
das ist keine Frage des Internationalen Rechts, sondern allein des britischen verbraucherrechts.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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