Rechtliche Definition Familienangehoeriger von NATO Truppen

internationale Wirtschaftsbeziehungen, Import/Export, Vertragsgestaltung, Durchsetzung/Sicherung von Forderungen, internationale Rechtshilfe in Strafsachen

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Novasguardians
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Rechtliche Definition Familienangehoeriger von NATO Truppen

Beitrag von Novasguardians »

Hallo liebe Forumsmitglieder,

wie ist die Rechtslage bzgl. Nato Truppenstatut und Familienangehoerige?

Ab wann ist man rechtlich gesehen Familienangehoeriger von NATO Truppen?

1. Ab Eheschliessungsdatum egal in welchem Land man geheiratet hat?
2. Ab Erhalt der Apostille / Urkunde in Deutschland wenn man in den USA geheiratet hat?
3. Ab Bekanntgabe bei deutschen Behoerden?
4. Ab Eintragen oder Enrollment in DEERS ? (= offiziell im System als Familienmitglied aufgefuehrt)
5. Ab Datum Bewilligung "command Sponsorship?

Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank!
Townspector
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Re: Rechtliche Definition Familienangehoeriger von NATO Trup

Beitrag von Townspector »

Novasguardians hat geschrieben:Hallo liebe Forumsmitglieder,

wie ist die Rechtslage bzgl. Nato Truppenstatut und Familienangehoerige?

Ab wann ist man rechtlich gesehen Familienangehoeriger von NATO Truppen?

1. Ab Eheschliessungsdatum egal in welchem Land man geheiratet hat?
2. Ab Erhalt der Apostille / Urkunde in Deutschland wenn man in den USA geheiratet hat?
3. Ab Bekanntgabe bei deutschen Behoerden?
4. Ab Eintragen oder Enrollment in DEERS ? (= offiziell im System als Familienmitglied aufgefuehrt)
5. Ab Datum Bewilligung "command Sponsorship?

Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank!

Fangen wir doch einmal damit an, um welche Rechtsvorschrift es in welchem Zusammenhang hier gehen.

Dann könnte man eventuell dort schon mal eine einschlägige Definition ableiten.
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
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