gemeinsame Kundentäuschung von 2 Firmen aus D & Ausland

internationale Wirtschaftsbeziehungen, Import/Export, Vertragsgestaltung, Durchsetzung/Sicherung von Forderungen, internationale Rechtshilfe in Strafsachen

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papamoll
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gemeinsame Kundentäuschung von 2 Firmen aus D & Ausland

Beitrag von papamoll »

Hallo,

mich würde mal interessieren, wie die Rechtslage in folgendem Fall ist.

Mal angenommen, da sind 2 Firmen, eine im Ausland, die andere in Dtl.. Beim Kauf eines Finanzproduktes bei der dt. Firma wird der Kunde so arglistig getäuscht, daß er nicht merkt, einen Kaufvertrag mit der Firma im Ausland abgeschlossen zu haben. Mal angenommen, die dt. Firma hat dahingehend getäuscht und behauptet, im Ausland wäre eine ihrer Filialen. In Wirklichkeit ist das keine ausländische Niederlassung, sondern eine rechtlich selbständige Firma.

Das Geld des Kunden befindet sich nun im Besitz der ausländischen Firma. Wegen arglistiger Täuschung kann der Kunde seinen Kaufvertrag nach dt. Recht ja anfechten. Nur, die dt. Firma hat ja gar nicht sein Geld. Sie war allerdings maßgeblich an der Täuschung beteiligt.

Nach welchem Recht und gegen wen könnte der Kunde seinen Kaufvertrag anfechten? Muß wohl nach dem ausländischem Recht geschehen, oder? Gegen die dt. Firma könnte man dann nur strafrechtlich vorgehen?

§ 123 BGB (2) verstehe ich nicht so recht, vor allem den 2. Teil:

(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

Beide Firmen haben inhaltlich in vergleichbarer Weise den Kunden getäuscht. Sie haben auch fast identische Webseiten. Die Firmen heißen auch gleich und sind anhand der Firmierung nicht eindeutig als dt. bzw. ausländisch zuzuordnen.

Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank,

papamoll
Elyss
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Re: gemeinsame Kundentäuschung von 2 Firmen aus D & Ausland

Beitrag von Elyss »

Erstmal düfte es sich hier wohl eher nicht um einen Kaufvertrag handeln, da man ein Finanzprodukt in aller Regel nicht kauft.

Wer ist denn der Vertragspartner? Der Kunde wird doch irgendwas unterschrieben haben, aus dem sich die Art der Finanzdienstleitung und der Vertragspartner ergibt?
Grüßle

Elyss
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