gestohlenes Fahrrad zurück aus Ausland

internationale Wirtschaftsbeziehungen, Import/Export, Vertragsgestaltung, Durchsetzung/Sicherung von Forderungen, internationale Rechtshilfe in Strafsachen

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indubio
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gestohlenes Fahrrad zurück aus Ausland

Beitrag von indubio »

Hallo im Forum,

zuvor: falls ich mit der Frage im falschen Forum bin, bitte verschieben. Danke!

Einer (deutschen) Studentin sei ihr Fahrrad gestohlen worden. Es wird polzeilich Anzeige erstattet. Eine Meldung bei der Versicherung erfolgt nicht.
Nach anderthalb Jahren taucht das Rad wieder auf: an der polnisch-russischen Grenze.

Gibt es eine geregelte Vorgehensweise, wie das Rad wieder der rechtmäßigen Eigentümerin zurück gegeben werden kann?
Gilt deutsches Recht, polnisches, russisches?

Vielen Dank schon mal!
jajosch
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Re: gestohlenes Fahrrad zurück aus Ausland

Beitrag von jajosch »

Das Wiederauffinden des Fahrrades wird der ausschreibenden Behörde gemeldet (sog. Interpolweg). Der Eigentümer muss auf dem Zivilrechtsweg des ausländischen Staates (Art. 43 EGBGB) eine Herausgabeentscheidung betreiben.

Die Strafverfolgung ist davon nicht berührt. Hier gilt wohl dt. Strafrecht gem. § 3 StGB wenn die Tat in Inland begangen wurde; ansonsten gem. § 7 Abs. 1 StGB.
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