Selbstbestimmungsrecht im Kontext von Dekolonisation

internationale Wirtschaftsbeziehungen, Import/Export, Vertragsgestaltung, Durchsetzung/Sicherung von Forderungen, internationale Rechtshilfe in Strafsachen

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Einstein1601
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Selbstbestimmungsrecht im Kontext von Dekolonisation

Beitrag von Einstein1601 »

Moin Leute,

ich bin auf der Suche nach ein paar hilfreichen Informationen bezüglich des Artikels 1 IPBPR (Selbstbestimmungsrecht) im Kontext der Dekolonisation:

Nehmen wir an, Staat A sieht sich in seiner Kolonie K immer größeren Widerstand seitens der dort ansässigen indigenen Bevölkerung ausgesetzt. Die indigene Bevölkerung demonstriert friedlich und ruft nach Unabhängigkeit. Staat A lehnt die Ausweitung der Autonomierechte und einen unabhängigen Staat ab und schlägt die Proteste zum Teil brutal nieder.

Am 1. Januar 1976 erklärt sich die indigene Bevölkerung für unabhängig und gründet Staat B. 96 Mitglieder der UN erkennen die Unabhängigkeit an. Staat A erkennt diese erst 2 Jahre später an.
Zahlreiche Verwaltungseinheiten bleiben auch nach der Unabhängigkeitserklärung in der Hand der Hoheitsträger von Staat A. In dieser Funktion gewährt Staat A dem staatseigenen Unternehmen Konzessionen für den Abbau von Bodenschätzen. Die hierfür gezahlten Gebühren fließen in den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in Kolonie K. Des Weiteren veräußert Staat A 200 Hektar einer durch eine indigene Gruppe traditionell bewohnten und bejagten Fläche an ein Agrarunternehmen von Staat A. Der Veräußerungserlös wird in den Ausbau des Gesundheitssystems in der Kolonie K investiert.

Kann man hier schon von einer legitimen Herrschaft von Staat B sprechen? (Drei-Elemente-Lehre problematisch ebenso nach konstitutiver Theorie) und wie wirkt sich Art. 1 IPBPR auf die Vergabe der Konzessionen und die Veräußerung des Landes an das Unternehmen aus? Durfte Staat A das Land noch veräußern? Durften die Konzessionen vergeben werden?

Staat A und B sind beide Mitglieder der UN, der vier Genfer Konventionen von 1949 und der beiden Zusatzprotokolle, des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und haben sich außerdem der Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshof unterworfen.


Ich würde mich über jeden Hinweis freuen.

Vielen Dank schon mal!

Liebe Grüße