Forderung z. B. aus Italien

internationale Wirtschaftsbeziehungen, Import/Export, Vertragsgestaltung, Durchsetzung/Sicherung von Forderungen, internationale Rechtshilfe in Strafsachen

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habibi809
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Forderung z. B. aus Italien

Beitrag von habibi809 »

Hallo zusammen,

mich würde mal der "Gerichtsstand" innerhalb der EU interessieren bzw. wie es sich mit Forderungen innerhalb der EU verhält und wo man hierüber Infos erhält:

Beispielfall 1:

D ist Deutscher und auf Urlaubsreise in Italien. In Italien geht in seinem Auto das Öl aus, er muß es auffüllen lassen. Er fragt bei einer Werkstatt nach und lässt sich erst mal ein Angebot schreiben. Da das Angebot für den Ölwechsel bei 5000€ liegt, kauf er das Öl woanders und füllt es selber nach.
Zurück in Deutschland erhält D von der Kfz-Werkstatt in Italien ein Einschreiben, die Erstellung des Angebots kostet bereits 500€.
D bestreitet natürlich die 500€, es wurde keinerlei Gerichtsstand festgelegt.
Falls die italienische Werkstatt die 500€ gerichtlich beitreiben will, wo muß denn verhandelt werden bzw. wie geht es weiter.
D würde natürlich lieber in Deutschland verhandeln.

Beispielfall 2:
Ö ist Österreicher, hat aber von seiner deutschen Tante in Deutschland was geerbt. Er fährt nach Deutschland und fragt bei einer Anwaltskanzlei nach den Kosten - diese Anwaltskanzlei will nur auf Stundenbasis von 250€ abrechnen und unterbreitet ein schriftliches Angebot.
Ö nimmt das Angebot nicht an bzw. einigt sich außergerichtlich ohne Anwalt.
Die deutsche Anwaltskanzlei will nun 500€ für die Erstellung des Angebots, und dies ggf. gerichtlich einklagen.
Ö bestreitet die 500€, auch hier wurde keinerlei Gerichtsstand festgelegt.
Ö würde natürlich lieber in Österreich verhandeln.

Wie ist in solchen "EU-Fällen" die Rechtslage? Wo ist denn der Gerichtsstand bzw. wie ist der Ablauf?