Verspätete Lohn- und Gehaltszahlungen

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3dConnect
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Verspätete Lohn- und Gehaltszahlungen

Beitrag von 3dConnect »

Hallo,

Konzern A hat zwei Tochtergesellschaften in Deutschland und eine Muttergesellschaft.

Bei Tochtergesellschaft X und der Muttergesellschaft werden die Lohn- und Gehaltszahlungen seitens des Arbeitgebers pünktlich geleistet.

Bei Tochtergesellschaft Y werden die Lohn- und Gehaltszahlungen jedoch nicht immer pünktlich geleistet.

Fragen:
- Ist die Muttergesellschaft "verpflichtet", dass bei allen Tochtergesellschaften die Auszahlungen pünktlich geleistet werden?
- Bis wann muss der Arbeitgeber die Auszahlungen geleistet haben?
- Welche Möglichkeiten (Druckmittel) haben die Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber, dass die Lohn- und Gehaltszahlungen pünktlich geleistet werden?
- Ab wann können die Arbeitnehmer sog. "Zinsforderungen" einfordern?
- Gibt es sonstige Rechte aus Sicht der Arbeitnehmer?
P3terle
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Re: Verspätete Lohn- und Gehaltszahlungen

Beitrag von P3terle »

3dConnect hat geschrieben:- Ist die Muttergesellschaft "verpflichtet", dass bei allen Tochtergesellschaften die Auszahlungen pünktlich geleistet werden?
Wenn es eine eigenständige Unternehmesform ist (AG/GMBH), dann hat die Mutter sicherlich Mitspracherecht, aber was bei der Mutter so ist, so muss bei der Tochter nicht gemacht werden.
3dConnect hat geschrieben:- Bis wann muss der Arbeitgeber die Auszahlungen geleistet haben?
Was steht den im Arbeitsvertrag? Nach dem vereinbarten Tag ist der Abreitgeber im Verzug und kann angemaht werden mit entsprechenden Fristen, bis hin zum Mahnbescheid.
3dConnect hat geschrieben:- Welche Möglichkeiten (Druckmittel) haben die Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber, dass die Lohn- und Gehaltszahlungen pünktlich geleistet werden?
Kein Druckmittel, es gilt wie für alle Geschäfte das normale Gesetz, eine Arbeitsniederlegung ist kein adequates Druckmittel und könnte zu einer rechtmäßigen Kündigung führen.
pcwilli
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Beitrag von pcwilli »

Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Günni
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Beitrag von Günni »

Hallo allerseits,

in einem anderen Forum habe ich mal folgenden Beitrag gefunden:
Wenn ich Euch entschlossen habt, mit harten Bandagen zu kämpfen, und dabei durch aus
Stress und Ärger in Kauf zu nehmen, notfalls auch den Verlust dieses ungeliebten
Arbeitsplatzes zu riskieren, ist eigentlich alles ganz einfach. Dann bezahlt man seine
Rechtsschutzversicherung (mit Zusatzpaket Arbeits- und Sozialrecht, ist normalerweise nicht
im Umfang enthalten!) pünktlich oder in diesem Falle besser noch, man tritt der IG Metall
bei und zahlt seine Beiträge satzungsgemäß pünktlich.
Und dann geht es los mit den Erzieghungsmaßnahmen des Arbeitnehmers für den
Arbeitgeber: Septembergehalt fehlt? Wenn nichts anderes vereinbart, kann am 1.10. eine
Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Sobald er zahlt, wird der Rechtsstreit für
erledigt erklärt, und beantragt, der Gegenseite die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Oktobergehalt fehlt? Wenn nichts anderes vereinbart, kann am 1.11. eine Klage beim
Arbeitsgericht eingereicht werden. Sobald er zahlt, wird der Rechtsstreit für erledigt erklärt,
und beantragt, der Gegenseite die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Novembergehalt fehlt? Wenn nichts anderes vereinbart, kann am 1.12. eine Klage beim
Arbeitsgericht eingereicht werden. Sobald er zahlt, wird der Rechtsstreit für erledigt erklärt,
und beantragt, der Gegenseite die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Und immer so weiter, bis der Arbeitgeber merkt, dass er sich bei dem Gehampel nur Stress
und Kosten einhandelt, und es einfacher wäre, pünktlich zu zahlen oder wenigstens seine
Leute zu informieren.
Kommt eine Kündigung im engen zeitlichen Zusammenhang mit diesen Maßnahmen, kann
man sich beim Arbeitsgericht u.U. auf das sog. "Maßregelungsverbot" berufen. Das gilt auch
in Kleinbetrieben
wenn der § 616 BGB nicht abbedungen ist, könnte man imho auch noch Lohnzahlung für die Zeit beim Arbeitsgericht beanspruchen.
mfg


Günni
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Beitrag von kdM »

Günni hat geschrieben:Hallo allerseits,

in einem anderen Forum habe ich mal folgenden Beitrag gefunden:
Wer schreibt denn bloß so was? :wink:
"Die meisten fortschrittsoptimistischen Leute sind so lange für neue digitale Geschäftsmodelle, bis ihr eigener Job durch eine 99-Cent-App ersetzbar wird." (Sascha Lobo)
Günni
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Beitrag von Günni »

Na, wer wohl? Du kennst sie oder ihn und müsstest auch wissen, wer das ist.

Aber sag doch mal was zu meinem Nachsatz. Wäre da die Lohnfortzahlung für die Arb-G. Klage gegeben?
mfg


Günni
J_Denver
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Beitrag von J_Denver »

kdM hat geschrieben:
Günni hat geschrieben:Hallo allerseits,

in einem anderen Forum habe ich mal folgenden Beitrag gefunden:
Wer schreibt denn bloß so was? :wink:
könnt ihr mich und andere mal aufklären?

natürlich nur bezgl. angeführter angelgenheit.
Mitglied im Zentralrat der Luden
kdM
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Beitrag von kdM »

Günni hat geschrieben:Aber sag doch mal was zu meinem Nachsatz. Wäre da die Lohnfortzahlung für die Arb-G. Klage gegeben?
Der Nachsatz lautete ja:
Günni hat geschrieben:wenn der § 616 BGB nicht abbedungen ist, könnte man imho auch noch Lohnzahlung für die Zeit beim Arbeitsgericht beanspruchen.
§ 616 BGB spielt da keine Rolle. Auch bei Obsiegen vor dem Arbeitsgericht muß in erster Instanz der Sieger seine Anwaltskosten und seinen Verdienstausfall selbst tragen, § 12a ArbGG.
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