Schadensersatzpflicht des AG

Moderator: FDR-Team

MarkusToe
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 488
Registriert: 28.03.09, 11:50

Schadensersatzpflicht des AG

Beitrag von MarkusToe »

x hebt seinen Arbeitsvertrag gegen Abfindung auf. Sep 2016 - zum 31.12.
Im Sep wird auch die Ausstellung eines Zeugnisses beantragt

Stand heute - Restarbeitszeit 2 Tage - dann Resturlaub - kein Zeugnis da

sollten jetzt durch das nicht vorhandene Zeugnis Nachteile entstehen, muss der AG dafür haften?
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 20562
Registriert: 19.08.05, 14:20
Wohnort: Zwischen Flensburg und Sonthofen

Re: Schadensersatzpflicht des AG

Beitrag von Ronny1958 »

Welcher Termin wurde denn vereinbart?

Üblich ist ein Zeugnis zum Ablauf des AV. Also noch reichlich Zeit für den AG.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
MarkusToe
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 488
Registriert: 28.03.09, 11:50

Re: Schadensersatzpflicht des AG

Beitrag von MarkusToe »

Um das Thema noch einmal aufzuwärmen

Zeugnis immer noch nicht da.....

Erster Arbeitsvertrag wurde wegen nicht Vorlage annuliert, da stand Vorlage bis spätestens 1.2 (Arbeitsbeginn)

ich gehe eigentlich von einem Anspruch auf Entschädigung aus..., was meint ihr?
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24604
Registriert: 07.06.05, 21:10

Re: Schadensersatzpflicht des AG

Beitrag von matthias. »

http://www.arbeitszeugnis.com/urteile/s ... rsatz.html

Wobei man sollte bei allen Urteilen nochmal nachlesen, ob das alles so auch stimmt.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen