Kündigungsfrist

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Megazicklein
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Kündigungsfrist

Beitrag von Megazicklein »

Hallo liebes Forum,

Bräuchte mal wieder euren Rat. Ist eine Kündigungsfrist von 6 WOCHEN zum Quatalsende rechtens?

AN tätig in einer Metzgerei, tägliche Zeiten von 5.30-19 Uhr. Zweimal kurzfristig der Urlaub gestrichen worden etc.

Der erste Vertagt ging über 50 Stunden Woche und einem Monat zum Monatsende Kündigungsfrist. Es gab dann einen neuen Vertrag mit 45 Stunden Woche und eben dieser komischen Kündigungsfrist. Gilt da nicht der Tarifvertrag für den Einzelhandel?

Danke Grüße
Claudia
SusanneBerlin
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Re: Kündigungsfrist

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

eine Kündigungsfrist, die länger ist als die gesetzliche oder auch als tarifvertragliche Kündigungsfrist ist zulässig, wenn sie für beide Seiten gilt (Arbeitnehmer und Arbeitgbet).
Ist eine Kündigungsfrist von 6 WOCHEN zum Quatalsende rechtens?
Ziemlich wahrscheinlich : Ja. Außer die tarifvertragliche Kündigungsfrist des anzuwendenden Tarifvertrags wäre noch länger.
Gilt da nicht der Tarifvertrag für den Einzelhandel?
Ich glaube das Fleischereihandwerk hat eigene Tarifverträge.
Grüße, Susanne
Megazicklein
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Re: Kündigungsfrist

Beitrag von Megazicklein »

Ja, gilt für beide Seiten im Vertrag.

Und die Mengen an Überstunden und immer wieder gestrichener Urlaub und oft kein frei, sind das keine Gründe für eine fristlose z.B?

AN hat ja schon mal kündigen wollen und AG hat alles getan, damit er bleibt, so kam der neue Vertag zustande. Geändert hat sich leider überhaupt nichts.
SusanneBerlin
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Re: Kündigungsfrist

Beitrag von SusanneBerlin »

AN hat ja schon mal kündigen wollen und AG hat alles getan, damit er bleibt, so kam der neue Vertag zustande. Geändert hat sich leider überhaupt nichts.
Sind die Überstunden vertraglich vereinbart? Wenn im Vertrag nichts über Überstunden/Mehrarbeit steht, muss man nämlich keine machen.
Grüße, Susanne
Megazicklein
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Re: Kündigungsfrist

Beitrag von Megazicklein »

Nein steht nichts drin. Er muss die machen, sonst hat er nur die Alternative den Laden zu schließen. Von August bis Dezember sind es 145 Überstunden, trotz 3 Wochen Urlaub und 7 Wochen krank nach Arbeitsunfall.
Alleine die Zeiten von 5.30 bis 19 Uhr sind doch gar nicht zulässig.
Megazicklein
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Re: Kündigungsfrist

Beitrag von Megazicklein »

Also habe den Vertrag vor mir liegen. Da steht zu den Zeiten nur: Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach den betriebsinternen Zeitabläufen, z.Zt. 45 Stunden Woche.
matthias.
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Re: Kündigungsfrist

Beitrag von matthias. »

Megazicklein hat geschrieben:Nein steht nichts drin. Er muss die machen, sonst hat er nur die Alternative den Laden zu schließen. Von August bis Dezember sind es 145 Überstunden, trotz 3 Wochen Urlaub und 7 Wochen krank nach Arbeitsunfall.
Alleine die Zeiten von 5.30 bis 19 Uhr sind doch gar nicht zulässig.

Es ist doch ganz einfach, du hälst dich an die gesetzlichen Vorschriften und nach 10h Arbeitszeit z.b. und wenn du allein im Laden bist, sperrst du halt zu.
Bzw. nach erreichen der wöchentlichen Arbeitszeit, teilst du dem Chef mit, dass du nicht mehr kommst die Woche. Dann soll er das selber regeln. Das ist doch nicht dein Problem.

Will der AG dir den Urlaub nicht genehmigen, holst du dir die Genehmigung über eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht.

Bevor du fristlos kündigen darfst, musst du die gesetzlichen Regelungen einfordern und nutzen/anwemden.
Megazicklein
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Re: Kündigungsfrist

Beitrag von Megazicklein »

Guten Morgen,

Betrifft meinen Mann, nicht mich. Ich hätte den Laden schon mehrfach abgeschlossen. Bereits genehmigter Urlaub, der Montags beginnen sollte, wurde Samstags gestrichen, da keine Leute da. Und das zweimal in Folge. Hoffe das Vorstellungsgespräch heute verläuft positiv.
Megazicklein
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Re: Kündigungsfrist

Beitrag von Megazicklein »

Also Gespräch lief gut, auch die Kündigungsfrist ist kein Problem. Andere Frage, sollte es klappen, wären noch 17 Tage Urlaub offen. Kann der AG verlangen, das AN diesen nicht nimmt, sondern sich ausbezahlen lässt?
matthias.
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Re: Kündigungsfrist

Beitrag von matthias. »

Megazicklein hat geschrieben: Kann der AG verlangen, das AN diesen nicht nimmt, sondern sich ausbezahlen lässt?
Wenn es dringende betriebliche Gründe gibt.

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

...

(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
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