freiwillige Leistungen seitens der GL
Moderator: FDR-Team
freiwillige Leistungen seitens der GL
Hallo,
vielen Dank für die Aufnahme.
Gibt es ein Recht auf eine Gleichbehandlung bei freiwilligen Leistungen seitens der GL. Wir hatten zwei Weihnachtsfeiern. Jeder Mitarbeiter hat an einer, aufgeteilt nach Abteilungen, teilgenommen. Die erste Weihnachtsfeier war abends und in der Woche. Der Chef sagte ihr könnt morgens um 10 Uhr anfangen, braucht nicht um 07.00 Uhr da sein. Einige haben das gemacht, und jetzt dadurch „Minusstunden“.
Bei der zweiten Weihnachtsfeier gab es folgende Regelung: Alle haben morgens mit der Arbeit begonnen, und zur Mittagszeit begann die Feier. Die Stammbelegschaft hat den Tag mit „Normalstunden“ bezahlt bekommen, die Leiharbeiter waren eingeladen, mussten aber abstempeln und haben dadurch ein Minus von 3 Stunden.
In den Vorjahren war das anders geregelt, alle haben am Tag der Weihnachtsfeier die Normalschicht bezahlt bekommen.
Tariflich oder über Betriebsvereinbarung ist nichts geregelt. Haben diejenigen die keine Zeitgutschrift bekommen haben eine Möglichkeit auf eine Gleichbehandlung zu pochen? Wie ist da die Rechtslage?
vielen Dank für die Aufnahme.
Gibt es ein Recht auf eine Gleichbehandlung bei freiwilligen Leistungen seitens der GL. Wir hatten zwei Weihnachtsfeiern. Jeder Mitarbeiter hat an einer, aufgeteilt nach Abteilungen, teilgenommen. Die erste Weihnachtsfeier war abends und in der Woche. Der Chef sagte ihr könnt morgens um 10 Uhr anfangen, braucht nicht um 07.00 Uhr da sein. Einige haben das gemacht, und jetzt dadurch „Minusstunden“.
Bei der zweiten Weihnachtsfeier gab es folgende Regelung: Alle haben morgens mit der Arbeit begonnen, und zur Mittagszeit begann die Feier. Die Stammbelegschaft hat den Tag mit „Normalstunden“ bezahlt bekommen, die Leiharbeiter waren eingeladen, mussten aber abstempeln und haben dadurch ein Minus von 3 Stunden.
In den Vorjahren war das anders geregelt, alle haben am Tag der Weihnachtsfeier die Normalschicht bezahlt bekommen.
Tariflich oder über Betriebsvereinbarung ist nichts geregelt. Haben diejenigen die keine Zeitgutschrift bekommen haben eine Möglichkeit auf eine Gleichbehandlung zu pochen? Wie ist da die Rechtslage?
Re: freiwillige Leistungen seitens der GL
Wer fragt? Jemand der Stammbelegschaft oder ein Leiharbeiter? Weil zumindest zwischen den beiden Gruppen dürfte eine Differenzierung zulässig sein.
Re: freiwillige Leistungen seitens der GL
Die Frage kam aus der Stammbelegschaft.
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Re: freiwillige Leistungen seitens der GL
Hallo,
Wenn es einen Betriebsrat (BR, wie das BR in Ihrem nickname) gibt, dann sollte doch der BR beim Arbeitgeber anpochen und für eine Gleichbehandlung aller Mitarbeiter plädieren statt jeden AN einzeln für sich selbst pochen zu lassen.
Wenn es einen Betriebsrat (BR, wie das BR in Ihrem nickname) gibt, dann sollte doch der BR beim Arbeitgeber anpochen und für eine Gleichbehandlung aller Mitarbeiter plädieren statt jeden AN einzeln für sich selbst pochen zu lassen.
Grüße, Susanne
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Re: freiwillige Leistungen seitens der GL
Nein, so ein Recht gibt es nicht.Gibt es ein Recht auf eine Gleichbehandlung bei freiwilligen Leistungen seitens der GL.
Im Zweifel kann der Chef völlig subjektiv und willkürlich sagen, dass der eine Teil der Belegschaft es sich verdient hat, der andere eben nicht. Genau wie beim Gehalt, Bonus und Sonderzahlungen oder sonstigen Zuwendungen.
Teilnahme an Weihnachtsfeiern sind grundsätzlich freiwillig. Auch wenn das Betriebsklima oder die Laune vom Chef es evtl. empfiehlt, teilzunehmen.
Wer nicht teilnehmen will, muss in der Zeit wo die Feier ist arbeiten, wenn sie denn während der Arbeitszeit stattfindet und arbeiten grundsätzlich überhaupt (z.B. alleine) möglich ist.
Re: freiwillige Leistungen seitens der GL
Nein kann er nicht, insbesondere nicht willkürlich.Hausrocker hat geschrieben: Im Zweifel kann der Chef völlig subjektiv und willkürlich sagen, dass der eine Teil der Belegschaft es sich verdient hat, der andere eben nicht. Genau wie beim Gehalt, Bonus und Sonderzahlungen oder sonstigen Zuwendungen.
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Re: freiwillige Leistungen seitens der GL
Gut, sagen wir theoretisch darf er das nicht oder er darf es zumindest dann nicht so nennen bzw. zugeben dann?
Und als nächstes ist es ja bei sehr vielen Dingen überhaupt mit zu kriegen, wenn jemand anders einen unfairen Gehaltsvorteil z.B. hat.
Und als nächstes ist es ja bei sehr vielen Dingen überhaupt mit zu kriegen, wenn jemand anders einen unfairen Gehaltsvorteil z.B. hat.
Re: freiwillige Leistungen seitens der GL
Hausrocker hat geschrieben:Gut, sagen wir theoretisch darf er das nicht oder er darf es zumindest dann nicht so nennen bzw. zugeben dann?
Und man darf auch nicht zu schnell fahren oder über Rote Ampeln. Trotzdem machen es viele.
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Re: freiwillige Leistungen seitens der GL
Richtig. Und die Wahrscheinlichkeit, mit so etwas trotzdem ungestraft davon zu kommen, ist extrem hoch in dem Fall. Bzw. hier sogar höher würde ich sagen, denn diese Willkür und verbotene Ungleichbehandlung nachzuweisen, dürfte extrem schwierig sein. Der Täter kann sich fast ausschließlich selbst überführen.
Hier wurde ja nach Abteilungen unterschieden. Der Vertrieb kriegt komplett als Belohnung für gute Arbeit die Stunden geschenkt. Die Produktion aber nicht. Da dürfte wohl kaum etwas von Gleichbehandlung zu fordern sein, weil die Arbeit, die Bezahlung, die Arbeitszeiten etc. sich komplett unterscheiden.
Ist also nicht vergleichbar mit der Situation, wo von 5 Küchenmonteuren die 2 weiblichen 20 cent pro Stunde bei gleicher Arbeit weniger verdienen.
Sollte ich das falsch einschätzen, könnte wohl auch jeder aus der Produktion einen prozentual ähnlich Hohen Jahresbonus verlangen, wie die Leute aus dem Vertrieb, mit eben Berufung auf Gleichbehandlung?
Solang man im Beispiel also den Chef nicht irgendwie aufs Glatteis lockt und er auch öffentlich zugibt, am besten schriftlich, dass es Willkür war, kann er sich da meiner Ansicht nach extrem einfach raus reden und mit seiner Willkür ganz kinderleicht durchkommen.
Hier wurde ja nach Abteilungen unterschieden. Der Vertrieb kriegt komplett als Belohnung für gute Arbeit die Stunden geschenkt. Die Produktion aber nicht. Da dürfte wohl kaum etwas von Gleichbehandlung zu fordern sein, weil die Arbeit, die Bezahlung, die Arbeitszeiten etc. sich komplett unterscheiden.
Ist also nicht vergleichbar mit der Situation, wo von 5 Küchenmonteuren die 2 weiblichen 20 cent pro Stunde bei gleicher Arbeit weniger verdienen.
Sollte ich das falsch einschätzen, könnte wohl auch jeder aus der Produktion einen prozentual ähnlich Hohen Jahresbonus verlangen, wie die Leute aus dem Vertrieb, mit eben Berufung auf Gleichbehandlung?
Solang man im Beispiel also den Chef nicht irgendwie aufs Glatteis lockt und er auch öffentlich zugibt, am besten schriftlich, dass es Willkür war, kann er sich da meiner Ansicht nach extrem einfach raus reden und mit seiner Willkür ganz kinderleicht durchkommen.
Re: freiwillige Leistungen seitens der GL
Gibt es eigentlich einen Betriebsrat?
Der könnte darauf achten, dass nächstes Mal alle gleich behandelt werden oder die Regelungen zumindest vorher transparent gemacht werden.
Ansonsten hat Hausrocker natürlich in so fern recht, dass der AG (ohne Betriebsrat) meist am längeren Hebel sitzt.
Der könnte darauf achten, dass nächstes Mal alle gleich behandelt werden oder die Regelungen zumindest vorher transparent gemacht werden.
Ansonsten hat Hausrocker natürlich in so fern recht, dass der AG (ohne Betriebsrat) meist am längeren Hebel sitzt.
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Re: freiwillige Leistungen seitens der GL
Hallo
ich bin mir nicht ganz sicher ob ich den Sachverhalt richtig verstanden haben. Falls nein einfach den Beitrag ignorieren.
Ich sehe hier die frewillige Leistung nicht. Ein Arbeitsvertrag hat zwei Seiten. Der AG zahlt ein Arbeitsentgelt. Der AN stellt seine Arbeitsleistung zur Verfügung. Arbeitet der AN nicht, wobei ein Bemühen ausreichend ist, dann hat er keinen Lohnanspruch. Ausnahme: Urlaub, Krankheit und Annahmeverzug durch den AG / Freistellung mit Fortführung der Lohnzahlung
Wenn der AG dem AN mitteilt: Du musst morgen erst um 10 Uhr kommen dann hat er für diese drei Stunden auf die Arbeitsleistung verzichtet. Soweit keine Überstunden abgegolten werden oder ein Lohnverzicht ausgehandelt wurde steht dem AN das Entgelt für diese Zeit vertraglich zu.
Wo bitte soll also da eine freiwillige Leistung des AG sein, wenn er das bei einigen Mitarbeitern tatsächlich so handhabt?
ich bin mir nicht ganz sicher ob ich den Sachverhalt richtig verstanden haben. Falls nein einfach den Beitrag ignorieren.
Ich sehe hier die frewillige Leistung nicht. Ein Arbeitsvertrag hat zwei Seiten. Der AG zahlt ein Arbeitsentgelt. Der AN stellt seine Arbeitsleistung zur Verfügung. Arbeitet der AN nicht, wobei ein Bemühen ausreichend ist, dann hat er keinen Lohnanspruch. Ausnahme: Urlaub, Krankheit und Annahmeverzug durch den AG / Freistellung mit Fortführung der Lohnzahlung
Wenn der AG dem AN mitteilt: Du musst morgen erst um 10 Uhr kommen dann hat er für diese drei Stunden auf die Arbeitsleistung verzichtet. Soweit keine Überstunden abgegolten werden oder ein Lohnverzicht ausgehandelt wurde steht dem AN das Entgelt für diese Zeit vertraglich zu.
Wo bitte soll also da eine freiwillige Leistung des AG sein, wenn er das bei einigen Mitarbeitern tatsächlich so handhabt?
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
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