Mitbestimmung bei Arbeitszeiterhöhung

Moderator: FDR-Team

Bankgeheimnis
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 1
Registriert: 13.04.17, 12:05

Mitbestimmung bei Arbeitszeiterhöhung

Beitrag von Bankgeheimnis »

Hallo zusammen,

in unserem Betrieb gibt es eine Betriebsvereinbarung zum Interessenausgleich, die unter anderem Neueinstellungen bis zu einem bestimmten Termin und bis zur Erreichung einer gewissen Mitarbeiteranzahl vorsieht. Die Reduzierung der Mitarbeiter soll hierbei durch natürliche Fluktuation, Reduzierung von Arbeitszeit und Austritte wegen Altersrente erreicht werden.
Nur für "Spezialisten" wurde eine Art Öffnungsklausel eingefügt.
Seit Bestehen dieser BV wurde entsprechend auch keine Arbeitszeiterhöhung mehr zugelassen.
Da der Arbeitgeber hier gerne eine Unterscheidung zwischen Stab/Interne Abteilungen und Vertrieb anführt (Vertriebler möchte er Aufstockungen zugestehen, interne Abteilungsmitarbeiter haben keine Chance auf Arbeitszeiterhöhung), beruft sich auch der Betriebsrat bei derartigen Anfragen auf die BV um eine Ungleichbehandlung auszuschließen.
Aktuell war wieder eine Stelle im Vertrieb ausgeschrieben. Eine TZ-Kraft (24 Stunden) hat sich hier beworben. Der AG informierte nun den BR, dass er die Stelle mit dieser Person besetzt und ihr gleichzeitig einen Flex-Vertrag, 24-32 Stunden, anbietet.
Darf er das? Kann der Betriebsrat widersprechen?
Wie ist die Rechtslage?
Herzliche Ostergrüße
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24604
Registriert: 07.06.05, 21:10

Re: Mitbestimmung bei Arbeitszeiterhöhung

Beitrag von matthias. »

Wieso sollte der BR widersprechen, wenn sich ein Kollege intern verändern will?
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8359
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: Mitbestimmung bei Arbeitszeiterhöhung

Beitrag von ExDevil67 »

matthias. hat geschrieben:Wieso sollte der BR widersprechen, wenn sich ein Kollege intern verändern will?
Weil ich mal vermute das gemeint war
Bankgeheimnis hat geschrieben:
in unserem Betrieb gibt es eine Betriebsvereinbarung zum Interessenausgleich, die unter anderem keine Neueinstellungen bis zu einem bestimmten Termin und bis zur Erreichung einer gewissen Mitarbeiteranzahl vorsieht. Die Reduzierung der Mitarbeiter soll hierbei durch natürliche Fluktuation, Reduzierung von Arbeitszeit und Austritte wegen Altersrente erreicht werden.


Und auch wenn jemand intern sich verändern will, kann ich das verstehen das da der Betriebsrat, im Gegensatz zum AG, keine Unterscheidung macht wenn die betroffenen Bereiche nicht unter die vereinbarte Öffnungsklausel fallen. Konsequenz wäre ja das im Widerspruch zur Betriebsvereinbarung Personal in einem Bereich aufgebaut wird und on top im Bereich wo der wechselwillige Mitarbeiter jetzt sitzt kein Ersatz eingestellt werden kann.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen