Urlaub nehmen oder mitnehmen?

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matthias.
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Re: Urlaub nehmen oder mitnehmen?

Beitrag von matthias. »

MiniMii hat geschrieben: Das ist klar, aber was wäre, wenn AN den Urlaub eben nicht "am Stück" unter "Zwang" nehmen möchte, sondern eben lieber ein paar Tage "mitnehmen" würde, wie es lt. dem BAG Urteil ja anscheinend möglich wäre.
Es steht dem AN komplett frei auf seinen Urlaub zu verzichten.

Nur wie gesagt, der neue AG wird diesen Urlaub, den er nicht gewähren muss, weil er bei ihm gar nicht entstanden ist, mit einiger Sicherheit nicht gewähren.
hambre
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Re: Urlaub nehmen oder mitnehmen?

Beitrag von hambre »

Unabhängig davon, ob die Übertragung des Urlaubs rechtlich zulässig ist und Du einen Anspruch darauf hast, würde ich mir genau überlegen diesen Anspruch auch durchzusetzen.

Als neuer AG würde ich ernsthaft über eine Kündigung während der Probezeit nachdenken, wenn ein neuer AN mir mit so etwas kommen würde.
MiniMii
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Re: Urlaub nehmen oder mitnehmen?

Beitrag von MiniMii »

matthias. hat geschrieben:Es steht dem AN komplett frei auf seinen Urlaub zu verzichten.
Nur wie gesagt, der neue AG wird diesen Urlaub, den er nicht gewähren muss, weil er bei ihm gar nicht entstanden ist, mit einiger Sicherheit nicht gewähren.
Das war eben die Frage :D kann die Arbeitnehmerüberlassung den AN "zwingen", diesen Urlaub zu nehmen, nur weil sie keinen Auftrag mehr bis zum Kündigungsdatum für ihn haben ;)
Und ich verstehe das BAG Urteil so, dass der neue AG schon übernehmen "muss", wobei man da - je nach Höhe des Resturlaubs - ja auch mit dem alten und dem neuen AG verhandeln könnte.
hambre hat geschrieben:Unabhängig davon, ob die Übertragung des Urlaubs rechtlich zulässig ist und Du einen Anspruch darauf hast, würde ich mir genau überlegen diesen Anspruch auch durchzusetzen. Als neuer AG würde ich ernsthaft über eine Kündigung während der Probezeit nachdenken, wenn ein neuer AN mir mit so etwas kommen würde.
Also erstmal: wenn es eine entsprechende Rechtssprechung gibt, finde ich es schon relevant, diese einfach mal zu kennen und zu verstehen ;) und wenn du deswegen einen AN kündigen würdest, würde ich mir das an deiner Stelle je nach Branche und Stelle auch entsprechend überlegen. Oder würdest du ernsthaft wegen "ein paar Tagen Urlaub" jemanden entlassen, wenn wir nun nicht von ungelernten Kräften oder ähnlichem sprechen, wo die Bewerber nun nicht gerade innerhalb von wenigen Tagen ersetzt werden können?

Und wie gesagt: man könnte dies auch mit dem alten und dem neuen AG verhandeln, beispielsweise: von den 12 verbleibenden Tagen nimmt der AN 4 Tage noch zusätzlich im Mai, 4 Tage werden vom alten AG bezahlt und 4 Tage werden vom neuen AG "übernommen". Nur bevor man sowas aushandelt, muss man ja schon wissen, wie die aktuelle Rechtslage aussieht ;)
Pünktchen
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Re: Urlaub nehmen oder mitnehmen?

Beitrag von Pünktchen »

MiniMii hat geschrieben: aber warum sollte der AN denn nun den ganzen Urlaub am Stück nehmen, nur weil der ursprüngliche AG keinen Arbeit mehr für den AN hat?
Grundsätzlich ist der Urlaub am Stück zu nehmen. Wenn der AN den bisher angesammelten Urlaub jetzt nimmt, in den Übrigen bei dem künftigen AG ist das eher eine Aufteilung.
Nixe44
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Re: Urlaub nehmen oder mitnehmen?

Beitrag von Nixe44 »

Hallo,

also ich würde auch wie bereits erwähnt nach dem Bundesurlaubsgesetz handeln.
lerchenzunge
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Re: Urlaub nehmen oder mitnehmen?

Beitrag von lerchenzunge »

wenn man mit altem wie neuem Arbeitgeber ein vernünftiges Verhältnis hat und fair sprechen kann, erschiene mir die optimale Lösung darin zu bestehen, beim alten AG die 12 Tage (oder einen Teil davon) auszahlen zu lassen und mit dem neuen AG für den gewünschten Zeitpunkt entsprechende unbezahlte Urlaubstage zu vereinbaren. So würde der AN zu dem von ihm gewünschten Zeitpunkt Urlaub nehmen können, würde kein Einkommen und keine Urlaubstage verlieren und trotzdem müsste der neue AG nicht unfairerweise alte Verpflichtungen des alten AG bezahlen. Das wäre ein Win für alle Seiten.
Celestro
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Re: Urlaub nehmen oder mitnehmen?

Beitrag von Celestro »

matthias. hat geschrieben: Nur wie gesagt, der neue AG wird diesen Urlaub, den er nicht gewähren muss, weil er bei ihm gar nicht entstanden ist, mit einiger Sicherheit nicht gewähren.
Im Rahmen einer Betriebsratsschulung (FA für Arbeitsrecht) habe ich gegenteiliges gelernt. Wenn der AN den Urlaub nicht genommen hat, bekommt er eine entsprechende Bescheinigung seines alten AGs, wieviel Urlaub verbraucht wurde. Der neue AG MUSS den Urlaub gewähren. Wie aber bereits deutlich gemacht wurde, gibt es die Probezeit. Und sofern der neue AG ähnlich denkt, könnte das ein kurzes Gastspiel werden.
Blaise
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Re: Urlaub nehmen oder mitnehmen?

Beitrag von Blaise »

Hallo,
Celestro hat geschrieben:...Wenn der AN den Urlaub nicht genommen hat, bekommt er eine entsprechende Bescheinigung seines alten AGs, wieviel Urlaub verbraucht wurde. Der neue AG MUSS den Urlaub gewähren.
Galt das für den gesetzlichen, den tariflichen oder den arbeitsvertraglich festgelegten Urlaub? :ostern:
Blaise

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