matthias. hat geschrieben:Es steht dem AN komplett frei auf seinen Urlaub zu verzichten.
Nur wie gesagt, der neue AG wird diesen Urlaub, den er nicht gewähren muss, weil er bei ihm gar nicht entstanden ist, mit einiger Sicherheit nicht gewähren.
Das war eben die Frage
kann die Arbeitnehmerüberlassung den AN "zwingen", diesen Urlaub zu nehmen, nur weil sie keinen Auftrag mehr bis zum Kündigungsdatum für ihn haben
Und ich verstehe das BAG Urteil so, dass der neue AG schon übernehmen "muss", wobei man da - je nach Höhe des Resturlaubs - ja auch mit dem alten und dem neuen AG verhandeln könnte.
hambre hat geschrieben:Unabhängig davon, ob die Übertragung des Urlaubs rechtlich zulässig ist und Du einen Anspruch darauf hast, würde ich mir genau überlegen diesen Anspruch auch durchzusetzen. Als neuer AG würde ich ernsthaft über eine Kündigung während der Probezeit nachdenken, wenn ein neuer AN mir mit so etwas kommen würde.
Also erstmal: wenn es eine entsprechende Rechtssprechung gibt, finde ich es schon relevant, diese einfach mal zu kennen und zu verstehen
und wenn du deswegen einen AN kündigen würdest, würde ich mir das an deiner Stelle je nach Branche und Stelle auch entsprechend überlegen. Oder würdest du ernsthaft wegen "ein paar Tagen Urlaub" jemanden entlassen, wenn wir nun nicht von ungelernten Kräften oder ähnlichem sprechen, wo die Bewerber nun nicht gerade innerhalb von wenigen Tagen ersetzt werden können?
Und wie gesagt: man könnte dies auch mit dem alten und dem neuen AG verhandeln, beispielsweise: von den 12 verbleibenden Tagen nimmt der AN 4 Tage noch zusätzlich im Mai, 4 Tage werden vom alten AG bezahlt und 4 Tage werden vom neuen AG "übernommen". Nur bevor man sowas aushandelt, muss man ja schon wissen, wie die aktuelle Rechtslage aussieht