Mitarbeiterin ist nicht erreichbar

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BäckerHD
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Re: Mitarbeiterin ist nicht erreichbar

Beitrag von BäckerHD »

Oktavia hat geschrieben:Welchen Vorteil hätte eine verhaltensbedingte ggf fristlose Kündigung gegenüber der Eigenkündigung?
Vielleicht hat sie Langeweile und möchte gern mal einen Gerichtsprozess durchexerzieren.
matthias.
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Re: Mitarbeiterin ist nicht erreichbar

Beitrag von matthias. »

Also die Fallschilderung ist verworren.

Wenn die Kollegin seit dem 5.4. (so lese ich das heraus) nicht erreichbar ist und nicht auf der Arbeit erscheint und das unentschuldigt, dann muss man natürlich für diese Zeit seit dem 5.4. keine Lohn zahlen und man kann ihr natürlich problemlos eine Abmahnung schicken.

MfG
Matthias
winterspaziergang

Re: Mitarbeiterin ist nicht erreichbar

Beitrag von winterspaziergang »

matthias. hat geschrieben:Also die Fallschilderung ist verworren.
ist sie.
Eingangs klingt es so, als ob alle Kollegen per SMS über irgendeine wichtigen Arbeitsort oder -auftrag kurzfristig informiert werden und diese Kollegin weigert sich, was natürlich die Frage aufwarf, wie die Kollegin bislang die Info bekommen und wie sie zum Dienst erschienen ist.
Nun ist nur noch die Rede davon, dass die Betreffende seit 3 Wochen nicht erreichbar ist und der Chef sich so ein Verhalten nicht anders erklären kann, als dass die Frau gekündigt werden möchte.
Davon muss man ohne Vorgeschichte aber nicht ausgehen.
Zu den möglichen Schritten der Abmahnung, fristlosen Kündigung und Einstellen der Lohnzahlung für den Zeitraum ab 05.04. wurde ja bereits mehrfach was geschrieben.
Vielleicht meldet sich der TE nochmals.
Fragende?
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Re: Mitarbeiterin ist nicht erreichbar

Beitrag von Fragende? »

Man könnte auch aus Sorge um die Mitarbeiterin mal persönlich hinfahren oder einen Brief schicken - mit der guten alten Post.

Sollte sich herausstellen, dass sie noch lebt und partout nicht will (oder kann - hatte ich kürzlich einen Fall: schwere Depression), dann
1) zur Arbeit auffordern
2) wenn darauf keine Reaktion --> kündigen

Gruß
zimtrecht
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Re: Mitarbeiterin ist nicht erreichbar

Beitrag von zimtrecht »

[quote="Schmuckstück]
Der Arbeitsort ist immer derselbe, wir haben nur vor Ort mehrere Aufträge die tgl. variieren. Das erfahren wir meist spontan, meistens sind es aber die gleichen.

Meistens arbeiten die NA an einem gleichbleibendem Auftrag. Da dieser Auftrag aber auch mal 2 Tage "pausieren" kann, müssen die MA im gleichen Unternehmen an einem anderen Auftrag arbeiten. .[/quote]

Auch wenn es zur Rechtslage nicht beiträgt und eigentlich OT ist... Ich weiß praktisch auch nie, welche Aufträge ich am Tag abzuarbeiten habe und das ist auch gar nicht wichtig. Ich bin zur vertraglich / betrieblich festgelegten Arbeitszeit am vertraglich festgelegten Arbeitsort (das scheint hier ja auch immer gleich zu sein) und setze entweder die Arbeit des Vortags fort, nehme den nächsten Auftrag auf meiner üblicherweise recht langen ToDo-Liste oder erhalte eben von meinem Vorgesetzten einen anderen Auftrag - gerne auch spontan untertags, man weiß ja nie was kommt. Ich wüsste nun nicht, warum ich überhaupt einen Tag vorher in meiner Freizeit Bescheid bekommen müsste, was da an Arbeit anfällt... Stumpf gesagt - der Mechaniker in der Werkstatt weiß auch nicht am Vortag schon, ob der Chef ihn reihenweise Reifenwechsel durchführen lässt oder ob er nen Austauschmotor einbauen soll - muss er vorher auch nicht wissen.

Zum weiter oben genannten Thema "Diensthandy" - auch das kann man in seiner Freizeit (nicht Arbeit auf Abruf, nicht Rufbereitschaft...) ausschalten oder ignorieren, würde auf das gleiche hinauslaufen.
winterspaziergang

Re: Mitarbeiterin ist nicht erreichbar

Beitrag von winterspaziergang »

zimtrecht hat geschrieben:
... Ich wüsste nun nicht, warum ich überhaupt einen Tag vorher in meiner Freizeit Bescheid bekommen müsste, was da an Arbeit anfällt... Stumpf gesagt - der Mechaniker in der Werkstatt weiß auch nicht am Vortag schon, ob der Chef ihn reihenweise Reifenwechsel durchführen lässt oder ob er nen Austauschmotor einbauen soll - muss er vorher auch nicht wissen.
.
eben- so wie hier beschrieben ist das eine völlig sinnlose Regelung. Gleicher Arbeitsort, Arbeitsbeginn gleich :?: , es muss auch keine Vorbereitung gemacht werden, aber am Vortag muss mitgeteilt werden, was am nächsten Tag gemacht wird und der AN soll die Nachricht nicht nur lesen, sondern auch reagieren.

Davon ab, dass das gar nicht das Hauptproblem in der Schilderung ist: Kein AN muss sich darauf einlassen, in der Freizeit damit belästigt zu werden, welche Arbeit morgen anfällt
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