Mitarbeiterin ist nicht erreichbar
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Mitarbeiterin ist nicht erreichbar
Hallo Zusammen,
ich hoffe ich darf meine Frage hier so stellen.
Folgendes ist mein Problem:
Bei uns im Unternehmen ist es so, dass die Mitarbeiter via Anruf/Whatapp/SMS benachrichtigt werden, bei welchem Auftrag Sie am nächsten Tag zu arbeiten haben.
Dies wurde so vereinbart, da wir selber immer recht kurzfristig die Beauftragung erhalten.
Das klappt bei allen - bis auf bei Person X!
Person X ist für uns seit Wochen weder telefonisch, noch über SMS/Whatsapp erreichar.
Wenn wir anrufen klingelt es durch oder wir werden weggedrückt.
Whatsapp Nachrichten werden zugestellt und wir sehen auch das Person X "Online" ist.
Meine Frage nun: Dürfen wir Person X wegen nicht erreichbarkeit abmahnen? Schließlich fehlt Person X dadurch auch. (Krankmeldung gibt es keine)
Im Vertrag von Person X steht nicht drin, dass man für uns erreichbar sein muss! Dies wurde alles mündlich besprochen.
Wie ist hier die Rechtslage?
Vielen Dank im Voraus!
ich hoffe ich darf meine Frage hier so stellen.
Folgendes ist mein Problem:
Bei uns im Unternehmen ist es so, dass die Mitarbeiter via Anruf/Whatapp/SMS benachrichtigt werden, bei welchem Auftrag Sie am nächsten Tag zu arbeiten haben.
Dies wurde so vereinbart, da wir selber immer recht kurzfristig die Beauftragung erhalten.
Das klappt bei allen - bis auf bei Person X!
Person X ist für uns seit Wochen weder telefonisch, noch über SMS/Whatsapp erreichar.
Wenn wir anrufen klingelt es durch oder wir werden weggedrückt.
Whatsapp Nachrichten werden zugestellt und wir sehen auch das Person X "Online" ist.
Meine Frage nun: Dürfen wir Person X wegen nicht erreichbarkeit abmahnen? Schließlich fehlt Person X dadurch auch. (Krankmeldung gibt es keine)
Im Vertrag von Person X steht nicht drin, dass man für uns erreichbar sein muss! Dies wurde alles mündlich besprochen.
Wie ist hier die Rechtslage?
Vielen Dank im Voraus!
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Re: Mitarbeiterin ist nicht erreichbar
Sie können die Frau wegen unentschuldigten Fernbleibens abmahnen, keinesfalls aber wegen Nichterfüllung irgendwelcher Wunschvorstellungen in bezug auf private Mobiltelefone und darauf installierten Chatplattformen. Eine etwaige arbeitsvertragliche Vereinbarung, dass man sich privat per Chat anquatschen lassen müsse (selbst wenn es sie schriftlich gäbe), dürfte zudem unwirksam sein und im Zweifelsfall wahlweise herzhaft lachend oder genervt-den-Kopf-schüttelnd von jedem Richter einkassiert werden.
Zuletzt geändert von Dieter_Meisenkaiser am 19.04.17, 17:17, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Mitarbeiterin ist nicht erreichbar
Am besten stellt man der entsprechenden Person halt ein "Diensthandy" zur Verfügung...
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Mitarbeiterin ist nicht erreichbar
Wie erfährt denn diese Person seit Wochen wo sie zu arbeiten hat? Kommt sie jeden Tag in die Firma und fährt von dort aus zu ihrem Einsatz? Was steht denn im Arbeitsvertrag wie man erfährt, wo man zu arbeiten hat?
Re: Mitarbeiterin ist nicht erreichbar
was heißt, sie fehlt auch? erscheint sie nicht zur Arbeit?Schmuckstück hat geschrieben:H
Meine Frage nun: Dürfen wir Person X wegen nicht erreichbarkeit abmahnen? Schließlich fehlt Person X dadurch auch. (Krankmeldung gibt es keine)
es kommt drauf an. Was ist das für ein Job, bei dem man erst am Vorabend weiß, wo die Mitarbeiter eingesetzt werden? und wann erfährt der Betreffende, wo er am nächsten Tag hin muss? wenn der Arbeitsvertrag diese sehr spezielle Bedingungen nicht vorsieht, was enthält er statt dessen?Im Vertrag von Person X steht nicht drin, dass man für uns erreichbar sein muss! Dies wurde alles mündlich besprochen.
allgemein: Die Mitarbeiter müsse natürlich zur Arbeit erscheinen, sonst kann abgemahnt und gekündigt werden. Wenn der Arbeitsort variabel ist, muss es eine Zeit geben, bis zu der ein MA erfährt, wo er am nächsten Tag hin muss.Wie ist hier die Rechtslage?
ansonsten sind u.a. folgende Fragen relevant:
lottchen hat geschrieben:Wie erfährt denn diese Person seit Wochen wo sie zu arbeiten hat? Kommt sie jeden Tag in die Firma und fährt von dort aus zu ihrem Einsatz? Was steht denn im Arbeitsvertrag wie man erfährt, wo man zu arbeiten hat?
Re: Mitarbeiterin ist nicht erreichbar
Es gibt kein Gesetz das festlegt, welcher Kommunikationswegs ausschließlich erlaubt wären. Wenn die Vereinbarung grundsätzlich zumutbar ist (z.B. kann kaum erwartet werden, dass man stundenlang auf allen Wegen erreichbar ist), scheitert es sicherlich nicht daran, dass ein Chatsystem statt eines Telefons verwendet wirde.Dieter_Meisenkaiser hat geschrieben:Sie können die Frau wegen unentschuldigten Fernbleibens abmahnen, keinesfalls aber wegen Nichterfüllung irgendwelcher Wunschvorstellungen in bezug auf private Mobiltelefone und darauf installierten Chatplattformen. Eine etwaige arbeitsvertragliche Vereinbarung, dass man sich privat per Chat anquatschen lassen müsse (selbst wenn es sie schriftlich gäbe), dürfte zudem unwirksam sein und im Zweifelsfall wahlweise herzhaft lachend oder genervt-den-Kopf-schüttelnd von jedem Richter einkassiert werden.
Und wenn die Mitarbeiterin wochenlang nicht zur Arbeit kommt, sollte doch eigentlich schon der Gehaltsausfall ausreichen und eher noch deutlicher sein als eine Abmahnung.
Re: Mitarbeiterin ist nicht erreichbar
Bei wem liegt das Erreichbarkeitsrisiko? Das Chatsystem fällt nämlich ziemlich häufig aus, so wie zur Zeit auch mal wieder. Außerdem konnte ich mich live davon überzeugen, dass Nachrichten als gelesen markiert wurden aber trotzdem niemals ankamen. Mal abgesehen davon, dass Rufnummern gefaked werden können und man nie weiss mit wem man da wirklich kommuniziert.FM hat geschrieben:Es gibt kein Gesetz das festlegt, welcher Kommunikationswegs ausschließlich erlaubt wären. Wenn die Vereinbarung grundsätzlich zumutbar ist (z.B. kann kaum erwartet werden, dass man stundenlang auf allen Wegen erreichbar ist), scheitert es sicherlich nicht daran, dass ein Chatsystem statt eines Telefons verwendet wirde.
Bei Arbeit auf Abruf beträgt die "Vorwarnzeit" übrigens 4 Tage...
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw
#WIRSINDMEHR
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Re: Mitarbeiterin ist nicht erreichbar
Nach "Arbeit auf Abruf" klingt das nach der bisherigen Schilderung nicht. Klingt eher als würden die Arbeitszeiten feststehen, nur der Einsatzort würde immer erst kurzfristig festgelegt.
Vielleicht kann die TE ja auch dazu noch was sagen.
Vielleicht kann die TE ja auch dazu noch was sagen.
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Re: Mitarbeiterin ist nicht erreichbar
Erstmal danke für eure Antworten.
Abmahnungen wegen unentschuldigten Fehlen sind bereits verfasst.
Wir versuchen die MA nicht nur über Whatsapp zu erreichen, sondern auch über Anruf und SMS - auf keinem Wege ist Person X zu erreichen. Auch würden wir gerne wissen, bis wann die Krankmeldung gilt bzw. Ob überhaupt eine vorliegt.
Der Arbeitsort ist immer derselbe, wir haben nur vor Ort mehrer Aufträge die tgl. variieren. Das erfahren wir meist spontan, meistens sind es aber die gleichen.
Wir würden im Allgemeinen einfach gerne mal mit Person X reden. Und dadurch, dass Person X einfach nicht zu erreichen ist, egal an welchem Tag oder Uhrzeit, würden wir gerne etwas Unternehmen.
Ich hoffe ich konnte die Unklarheiten erklären - sehe aber momentan auch nicht alle Antworten über das Handy.
Abmahnungen wegen unentschuldigten Fehlen sind bereits verfasst.
Wir versuchen die MA nicht nur über Whatsapp zu erreichen, sondern auch über Anruf und SMS - auf keinem Wege ist Person X zu erreichen. Auch würden wir gerne wissen, bis wann die Krankmeldung gilt bzw. Ob überhaupt eine vorliegt.
Der Arbeitsort ist immer derselbe, wir haben nur vor Ort mehrer Aufträge die tgl. variieren. Das erfahren wir meist spontan, meistens sind es aber die gleichen.
Wir würden im Allgemeinen einfach gerne mal mit Person X reden. Und dadurch, dass Person X einfach nicht zu erreichen ist, egal an welchem Tag oder Uhrzeit, würden wir gerne etwas Unternehmen.
Ich hoffe ich konnte die Unklarheiten erklären - sehe aber momentan auch nicht alle Antworten über das Handy.
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Re: Mitarbeiterin ist nicht erreichbar
Meistens arbeiten die NA an einem gleichbleibendem Auftrag. Da dieser Auftrag aber auch mal 2 Tage "pausieren" kann, müssen die MA im gleichen Unternehmen an einem anderen Auftrag arbeiten. Manchmal wissen wir es früher, manchmal einen Tag davor.winterspaziergang hat geschrieben:was heißt, sie fehlt auch? erscheint sie nicht zur Arbeit?Schmuckstück hat geschrieben:H
Meine Frage nun: Dürfen wir Person X wegen nicht erreichbarkeit abmahnen? Schließlich fehlt Person X dadurch auch. (Krankmeldung gibt es keine)
Ja sie fehlt seit dem 5. ohne Krankmeldung und Begründung.
es kommt drauf an. Was ist das für ein Job, bei dem man erst am Vorabend weiß, wo die Mitarbeiter eingesetzt werden? und wann erfährt der Betreffende, wo er am nächsten Tag hin muss? wenn der Arbeitsvertrag diese sehr spezielle Bedingungen nicht vorsieht, was enthält er statt dessen?Im Vertrag von Person X steht nicht drin, dass man für uns erreichbar sein muss! Dies wurde alles mündlich besprochen.allgemein: Die Mitarbeiter müsse natürlich zur Arbeit erscheinen, sonst kann abgemahnt und gekündigt werden. Wenn der Arbeitsort variabel ist, muss es eine Zeit geben, bis zu der ein MA erfährt, wo er am nächsten Tag hin muss.
Der Arbeitsort steht fest, nur an welchem Auftrag kann variieren.
Wie ist hier die Rechtslage?
ansonsten sind u.a. folgende Fragen relevant:
Es gibt eine festgelegte Zeit, PersonbX erscheint trotzdem nicht.
lottchen hat geschrieben:Wie erfährt denn diese Person seit Wochen wo sie zu arbeiten hat? Kommt sie jeden Tag in die Firma und fährt von dort aus zu ihrem Einsatz? Was steht denn im Arbeitsvertrag wie man erfährt, wo man zu arbeiten hat?
Und wie gesagt Person X kommt gar nicht erst zum Arbeitsort.
Re: Mitarbeiterin ist nicht erreichbar
dann muss sich der AG doch nicht damit aufhalten, ob sie SMS oder ähnliches liest und ob sie erreichbar istSchmuckstück hat geschrieben:
Ja sie fehlt seit dem 5. ohne Krankmeldung und Begründung.
(und-sicher, dass ihr nichts passiert ist?)
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Re: Mitarbeiterin ist nicht erreichbar
Wir wissen nicht ob was passiert ist oder nicht.
Was feststeht ist, das Person X wohl gerne von uns gekündigt werden will.
Den änderst lässt sich für mich so ein Verhalten nicht erklären.
Ich kann doch nicht einfach vom Arbeitsplatz ohne Entschuldigung fern bleiben und auch nicht auf Anrufe und SMS reagieren oder?
Sie muss doch für uns erreichbar sein, schließlich bekommt die Person ja so die Einteilung wo und zu welcher Schicht gearbeitet werden soll.
Was feststeht ist, das Person X wohl gerne von uns gekündigt werden will.
Den änderst lässt sich für mich so ein Verhalten nicht erklären.
Ich kann doch nicht einfach vom Arbeitsplatz ohne Entschuldigung fern bleiben und auch nicht auf Anrufe und SMS reagieren oder?
Sie muss doch für uns erreichbar sein, schließlich bekommt die Person ja so die Einteilung wo und zu welcher Schicht gearbeitet werden soll.
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Re: Mitarbeiterin ist nicht erreichbar
Natürlich verstößt die Mitarbeiterin durch das unentschuldigte Fernbleiben gegen ihren Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber braucht die unentschuldigten Fehltage nicht zu entlohnen und kann die Mitarbeiterin fristlos kündigen.Ich kann doch nicht einfach vom Arbeitsplatz ohne Entschuldigung fern bleiben und auch nicht auf Anrufe und SMS reagieren oder?
Grüße, Susanne
Re: Mitarbeiterin ist nicht erreichbar
die Eingangsschilderung liest sich so, als ob die Mitarbeiterin das öfter machte und daher stellte sich auch die Frage, wie sie denn zum Einsatzort kam, wenn sie die SMS und Co nicht liest.Schmuckstück hat geschrieben:Wir wissen nicht ob was passiert ist oder nicht.
Was feststeht ist, das Person X wohl gerne von uns gekündigt werden will.
Den änderst lässt sich für mich so ein Verhalten nicht erklären.
So wie es hier nun steht, ist nicht klar, ob das erstmalig vorkommt. Falls ja und es keine andere Vorgeschichte, keinen Konflikt gibt, gibt es auch noch andere Erklärungen für das Verhalten der Betreffenden.
klar kann man- aber nicht ohne Konsequenzen, wenn feststeht, dass man das willentlich macht.Ich kann doch nicht einfach vom Arbeitsplatz ohne Entschuldigung fern bleiben und auch nicht auf Anrufe und SMS reagieren oder?
Wenn man z.B. mit einem Schädelbasisbruch im KH liegt, hat man nicht so die Wahl
soweit waren wir schon. Wenn es der Person gut geht und sie einfach nicht kommt, steht ihr für diese Zeit kein Lohn zu und sie kann natürlich auch gekündigt werden.Sie muss doch für uns erreichbar sein, schließlich bekommt die Person ja so die Einteilung wo und zu welcher Schicht gearbeitet werden soll.
Nochmals zur Eingangsschilderung: Es ist irreführend die Nicht-Erreichbarkeit per SMS als Problem in den Vordergrund zu stellen, wenn doch das Hauptproblem das ist, dass die MA gar nicht zur Arbeit erscheint.
Re: Mitarbeiterin ist nicht erreichbar
Warum sollte das so sein? Welchen Vorteil hätte eine verhaltensbedingte ggf fristlose Kündigung gegenüber der Eigenkündigung?Schmuckstück hat geschrieben:Was feststeht ist, das Person X wohl gerne von uns gekündigt werden will.Den änderst lässt sich für mich so ein Verhalten nicht erklären.
Was bedeutet das genau? Ich dachte, es gibt doch nur einen Arbeitsort und es geht nur um Absprachen bezüglich der zu bearbeitenden Aufträge. Mit wie viel Vorlauf bekommt die Mitarbeiterin denn diese Einteilung? Auch Schichteinteilungen müssen rechtzeitig vorher bekannt gegeben werden.Schmuckstück hat geschrieben:Sie muss doch für uns erreichbar sein, schließlich bekommt die Person ja so die Einteilung wo und zu welcher Schicht gearbeitet werden soll.
Ich fürchte, hier werden nicht alle Informationen gegeben. Nach den vorliegenden Infos so einer Fallkonstellation würd ich sagen dass ein Arbeitgeber kann erfolgreich fristlos kündigen.
Mein Gefühl sagt mir jedoch dass mit Betrachtung aller Fakten eine Kündigung keinen Erfolg hätte
Vielleicht hat aber die MA auch selbst fristlos gekündigt? Oder ihr ist etwas passiert?
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
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