Verwaltungsgebühren für Korrektur des Nettolohnes

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chrissianja
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Verwaltungsgebühren für Korrektur des Nettolohnes

Beitrag von chrissianja »

Ich arbeite seit über 2 Jahren in einem Sicherheitsunternehmen. Seit Februar 2017 hat diese Firma die Dienst- Urlaubs- und Krankheitstage über ein
Internetzugang für alle Mitarbeiter eingerichtet. Dieses System heißt Zeiterfassung XY. Im Februar war eine nicht Übereinstimmung von zu viel gezahlten 15 Minuten. Darf die Firma mir dafür 15 Euro Verwaltungsgebühren im Folgemonat von meinem Nettolohn abzeihen?
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ktown
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Re: Verwaltungsgebühren für Korrektur des Nettolohnes

Beitrag von ktown »

Wer verursachte den diese 15 Fehlminuten?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Evariste
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Re: Verwaltungsgebühren für Korrektur des Nettolohnes

Beitrag von Evariste »

Derartige "Verwaltungsgebühren" können allenfalls dann erhoben werden (und selbst da hätte ich noch Zweifel), wenn sie im Arbeitsvertrag vorgesehen sind. Ansonsten nein.

Die Kosten für Zeiterfassung, Lohnabrechnung etc. sind vom Arbeitgeber zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn durch Verschulden des AN ein Fehler auftritt und korrigiert werden muss. Der AG handelt hier im eigenen Interesse; entsprechend muss er auch die zusätzlichen Kosten tragen.

Im umgekehrten Fall, wenn der AG versehentlich zuwenig zahlt, werden dem AN auch keine "Verwaltungsgebühren" erstattet - schlimmer noch, im Falle einer Lohnklage muss er seine eigenen Anwaltskosten tragen.
chrissianja
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Re: Verwaltungsgebühren für Korrektur des Nettolohnes

Beitrag von chrissianja »

Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich kann noch nicht sagen wer die 15 Minuten verursacht hat,Keiner ist momentan zu sprechen oder gibt mir telefonisch Auskunft.
Jedoch sagt mir mein Rechtsempfinden, daß die Verwaltungskosten niemals zu Lasten des AN gehen dürften.
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