Zugang der Kündigung

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hazitate
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Zugang der Kündigung

Beitrag von hazitate »

Nehmen wir an, dass A in seiner Firma währen der Probezeit kündigen will. Er wirft unter Zeugen das Kündigungsschreiben an einem Feiertag ein. A fragt sich nun, wann die Kündigungsfrist beginnt. Am Tag des Einwurfes (Feiertag) oder wenn der Briefkasten gewöhnlich geleert wird, also wenn die Feiertag vorbei sind?
Dummerchen
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Re: Zugang der Kündigung

Beitrag von Dummerchen »

Wenn die Feiertage vorbei sind.
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SusanneBerlin
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Re: Zugang der Kündigung

Beitrag von SusanneBerlin »

In welchen Briefkasten wurde denn geworfen? In einen Briefkasten der Post oder den Briefkasten der Firma? Falls letzteres, zählt der Tag, an dem die Post den Brief an die Firma zustellt.
Grüße, Susanne
hazitate
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Re: Zugang der Kündigung

Beitrag von hazitate »

In den Briefkasten der Firma.
webmaster76
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Re: Zugang der Kündigung

Beitrag von webmaster76 »

Meiner Meinung nach am nächsten Werktag. Entscheidend ist nicht der Einwurf der Schreibens, sondern der Zugang beim AG.
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